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Anwalte dieses Forums vereinigt Euch...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

tach die herren experten...

hab auf egay ne pk bj85 verkauft, die wurde dann über "direktkauf" kurz nach einstellen der auktion gekauft, für 250 ?

in der beschreibung stand das sie läuft aber der auspuff arg drosselt und man den ersetzen sollte um die volle leistung zu bekommen...

das fahrzeug hatte kaum rost und wie gesagt lief auch...

wurde vom käufer abgeholt, leider habe ich dann keinen kaufvertrag gemacht :plemplem: (nie wieder!!)

dann meldet sich der käufer nach fast 3 monaten und meint die karre wäre totelschaden, schäden an der kurbelwelle und die stoßdämpferhalterung wäre kurz vorm abrosten. (der roller hatte sonst nur flugrost!?) ich soll die kiste zurück nehemnen. da hab ich ihm geschrieben das ich wohl kaum ne kiste nach mehreren monaten zurücknehme die von laien schon halbzerlegt wurde...(wie kann man sonst riefen an der kurbelwelle sehen?)

jetzt hab ich nen brief von seinem anwalt mit ultimatum um das ding zurück zu nehmen, denn in meiner egay beschreibung wären diese schäden nicht erwähnt gewesen...die vespa als fahrbereit beschrieben und" die vespa wurde auch nicht unter ausschluß der gewährleistungrechte seines mandanten gekauft"

die vespa fuhr! die schäden (kurbelwelle) können genauso von ihm verursacht worden sein, der angebliche rostschaden ist mir unbekannt, zumal sehr untypische stelle für rost, wo sonst kaum rost da war...

tja werd die sache jetzt die tage meinem anwalt übergeben, wofür hab ich den die rechtschutzversicherung :-D , aber kann man schon abschätzen was da rauskommt, oder ist das zu ungenau beschrieben.

mir macht die tatsache etwas sorgen das ich nirgens geschriebn habe, bastlerfahrzeug oder gekauft wie gesehen etc...

oder was meint ihr??? :haeh:

Geschrieben

?mal mit normalem Menschenverstand betrachtet würde ich sagen, daß der Käufer Pech hat (mehr oder weniger ? weil offensichtlich hast Du ihn ja nicht übers Ohr gehauen), aber was mir schon aufgefallen ist, das jeder Kleinkram auf ebay inwzischen mit irgend einem rechtlich Schiss beschrieben wird. Z.B. Diese Glühbirne wurde nicht auf ihre Funktion hin überprüft und es handelt sich um ein gebrauchtes Teil ? deswegen wird sie nur gegen ausschluß jeglicher Haftung und nur als Teileträger oder restaurationsobjekt verkauft?

Naja usw? das wundert mich ja schon etwas. Da hat sich aber doch letztens irgend ein Gesetz geändert ? aber ich dachte das zählt nur für Händler?

Aber der Käufer hat doch das recht eine Auktion abzublasen, wenn er das Gefühl hatte falsche Infos zu bekommen, oder? Er hat sich den Roller doch auch angesehen und trotzdem mitgenommen?

Bin mal gespannt was Dein Anwalt dazu sagt?

Gruß

MH

Geschrieben

Was hat dich denn geritten keinen Kaufvertrag zu machen?

Naja, sowas wie bastlerfahrzeug, rollender Schrott nach Kg, und gekauft wie gesehen gilt eh nicht mehr bei KFZ verkäufen. Andererseits, hättest du damit den Kaufzeitpunkt festhalten können und damit beweisen können, dass die angegebenen schäden durch den neuen Heini verursacht worden könnten.

Und solange alle bekannten Mängel im Vertrag stehen, kann dir auch keiner was wegen Kurbselwelle...man hat ja kein röntgenblick.

In der letzten(oder vorletzten) ADAC-Motorwelt gabs nen langen bericht über KFZ verkäufe und Verträge.

naja auf jeden fall viel glück!

Geschrieben

:-D ich hab vor wenigen wochen (6-7?) auch nen Camera verkauft! So ne Vectis 300! Die hab ich zum geburtstag geschenkt bekommen vor 2 jahren oder so und kurz drauf hab ich mir die digicam gekauft! ich hab mit der Vectis also nur einen einzigen film verfotografiert und sie dann wieder in die packung zurück gepackt und im schrank stehn gehabt! der fotografierte film war absolut erstklassiger qualtät! jetz hat so ne tussi den foto zu nem absoluten schnäppchenpreis ersteigert und behauptet, das ding würde total unscharf fotografieren und es wäre was mit der elektronik nich in ordnung! :plemplem: und jetz will die das ding auch zurückgeben! toll! :-( bei mir hat das ding funktioniert!!!! und ich habs besten gewissens verkauft! ich hab geschrieben, dass ich das ding eigentlich nich zurücknehmen will, weil die cam bei mir funktionierte! seither kam nix mehr! bin ja gespannt!

scheiss ebay!!! :-(

Geschrieben
Naja, sowas wie bastlerfahrzeug, rollender Schrott nach Kg, und gekauft wie gesehen gilt eh nicht mehr bei KFZ verkäufen.

? ich werde doch wohl noch ein Fahrzeug als Restaurierungsobjekt oder Schlachtfahrzeug verkaufen dürfen??

ja gut ? offensichtliche Mängel nicht erwähnen gibt Ärger, aber alle Mängel von einem alten Auto aufzuzählen füllt u.U. mehrere Seiten ? das kanns ja wohl nicht sein?

MH

Geschrieben

ja das mir dem kaufvertrag ärgert mich auch...mach ich sonst immer...grad kein papier am start etc was weiß ich warum ich so doof war....

der hätte sich den roller ja ganz genau anschauen können, der wohnte nur ca 30 km entfernt....und hätte den roller auch nicht direkt mit "direktkauf" für 250 kaufen brauchen sondern hätte bei den 110 oder 140euro auktionsstart mitbieten können dann hätte er 10 tage zeit gehabt das ding zu untersuchen...

mit dem rost find ich auch sehr komisch, der roller hatte sonst kaum rost, und am oberen stoßdämpfer hab ich noch nie lochfrass gehabt...

das ding fuhr ja, hat nen kumpel mit seiner freundin noch roller fahren drauf geübt....na ja egal, muss ja zum anwalt das ganze...den nen roller der von hobbybastlern zerlegt wurde nehm ich nicht wieder zurück.

Geschrieben

Bist du Händler ? Ne kannste ja nicht sein, weil du sonst eine ordendliche Rechnung hättest schreiben müssen :-D

..also bist du privatmann, der einen "Oldtimer" mit den beschriebenen Mängeln verkauft hat...

Artikel aus der Motor Klassik, Ausgabe 1/2002, Seite 53, zum Thema

Schuldrechtsreform und Oldtimer-Handel

(Interview mit Dr. Eckhart Pick, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium)

Zu Beginn des Jahres 2002 wird die Schuldrechtsreform zu Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) führen. Was bedeutet das für Kaufverträge?

Mit der Schuldrechtsreform setzten wir zugleich eine EU-Richtlinie zur Verbesserung des Verbraucherschutzes um. Das bedeutet, die Gewährleistungsfrist ? also die Zeit, in der Verkäufer für Fehler von Sachen haften ? verlängert sich von sechs Monaten auf zwei Jahre.

Gilt diese Frist auch für den Verkauf von Oldtimern?

Grundsätzlich ja, im Vertrag kann aber etwas anderes vereinbart werden. Dabei ist zu unterscheiden, wer verkauft und an wen verkauft wird. Für Verträge zwischen Händlern und zwischen Verbrauchern ändert sich nichts, hier ist also weiterhin jede Gewährleistung ausgeschlossen, außer es liegt eine Täuschung vor. Eine Änderung gibt es aber für den Verkauf eines Händlers an einen Verbraucher.

Welche Veränderungen sind das?

Hier kann die Gewährleistungszeit zwar von zwei Jahren auf ein Jahr durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung verringert werden, kürzere Fristen oder der vollständige Ausschluss der Gewährleistung sind aber unwirksam. Allerdings haftet der Händler nur für das, was er vertraglich versprochen hat. Bei Gebrauchtwagen, also auch Oldtimern, haftet er für den Zustand, der sich aus dem Vertragsinhalt ergibt, wobei der Preis und die berechtigten Erwartungen des Käufers eine Rolle spielen. Bei einem 30 Jahre alten Auto haftet er Verkäufer also nicht so, als hätte er ein neuwertiges Auto verkauft. Zudem haftet er nur für Fehler, die bei Übergabe vorhanden sind. Eine gesetzliche Haltbarkeitsgarantie wird nicht eingeführt.

Kann der Käufer einfach behaupten, dass ein Fehler schon vorhanden war, obwohl er erst später aufgetreten ist?

Grundsätzlich gilt bei Neuwagen: Im ersten halben Jahr wird vermutet, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war. Diese sogenannte ?Beweislastumkehr? gilt aber nur, wenn sie mit der Art der Sache vereinbar ist, also in der Regel nicht bei gebrauchten Sachen wie beispielsweise Oldtimern.

-----------------

oder ...

Es wird, wie so oft, gerne Gewährleistung mit Garantie verwechselt...

Gewährleistung bedeutet, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Wenn später also ein Problem erkannt wird, dann muss dieses bereits zum Übergabezeitpunkt vorhanden gewesen sein, nur dann haftet der Gewährleistungspflichtige dafür. Tritt später ein Mangel neu auf, fällt dies nicht unter Gewährleistung!

Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die auch dann greift, wenn während der Garantiezeit ein Mangel neu auftritt!

Was die für kommerzielle Autohändler gegenüber Privatleuten nun nicht mehr ausgeschlossen werden kann ist die *Gewährleistung*!

Der Käufer muß nicht beweisen, das der Mangel schon vorher vorlag. Die sogenannte Beweislastumkehr bedeutet, dass der Verkäufer beweisen muß, dass es nicht so ist. Was quasi unmöglich ist. Nicht betroffen ist hingegen der normale Verschleiß. Wenn ich also ein Auto kaufe, welches 100.000 km runter hat und mir raucht 3 Monate später die Kupplung ab, wird davon ausgegangen, das ein Schaden vorlag, der Händler also eine neue Kupplung spendieren muß. Hat der Wagen hingegen 200.000 auf der Nadel, kann es sich dabei um normalen Verschleiß handeln, ergo nix mit neuer Kupplung vom Händler.

Interessant wird es dann, wenn die Händler den Tacho zurückgedreht haben. dann könnten Sie sich ins eigene Fleisch schneiden. Solche Händler sind aber nicht seriös und ob die noch da sind, wenn etwas kaputt geht...

Geschrieben (bearbeitet)

Aber wenn es keinen kaufvertrag gibt, dann kann der Typ dir ja gar nicht beweisen, dass er sie von dir gekauft hat? Sag doch einfach, dass du sie ihm geschenkt hast...geht das nicht? Und er kann sie dir, wenn er will, wieder zurückschenken... :-( .

Oder sag einfach, du weisst von nix...er hat doch keine Beweise...

Wo ist mein Denkfehler? Wenn es keinen kaufvertrag gibt, ist das doch eher Pech für den Käufer!

Oder hat er eine Quittung? oder irgendeine andere Beweismöglichkeit?

Wenn nicht, dann lach ihn am Telefon aus und sag ihm, dass du ihn nicht kennst und dass du nie eine Vespa verkauft hast.... :-D

Bearbeitet von Andre
Geschrieben

Bin kein Anwalt

ne PK ist kein Oldtimer!!

Wenn jemand eine Sache zerlegt und sie kaputt macht ist er selber Schuld. Hat er ein Gutachten in dem die Fahrzeugmängel aufgeführt sind? Hat er überhaupt was in der Hand außer einem Roller den er selber auseinandergeschraubt hat?

Wenn ich mir beim Händler einen Staubsauger kaufe, den daheim zerlege und er dann nicht mehr saugt ... ist dann der Händler oder der Hersteller schuld?

Falls der Käufer den Roller zum Gutachter gebracht und der Gutachter die angeprangerten Mängel gefunden hat dann hat der Käufer was in der Hand ... aber so wie beschrieben ist die Sache total lächerlich.

Falls der Käufer in diesem Fall recht bekommt kauf ich mir ein gebrauchtes Auto, nutze die Ummeldungsfrist und geb nach der Frist das Fahrzeug zurück = drei Tage Auto ohne fin. Belastung - außer dem Sprit den ich in drei Tagen verfahre.

Geschrieben
Gelten Erfolgreiche Ebay-Gebote nicht als Kaufvertrag?

Unterschreibt da einer dass er die Wahre erhalten hat und einer dass er Geld bekommen hat?? Keine Unterschrift/keine Zeugen des Handschlages = kein Vertrag! Wohl sind die E-bayer irgendwie in der Pflicht, aber da ist doch kein Kaufvertrag.

keine Hände - keine Kekse

Wenn mans genau nimmt könnte man behaupten der Käufer hätte den Roller gestohlen - wenn die Kiste bar bezahlt wurde ist das der Bringer ... kein Vertrag und die Behauptung kein Geld bekommen zu haben :-D

Geschrieben
Wenn mans genau nimmt könnte man behaupten der Käufer hätte den Roller gestohlen - wenn die Kiste bar bezahlt wurde ist das der Bringer ... kein Vertrag und die Behauptung kein Geld bekommen zu haben 

Das glaubt ihm aber kein Mensch, erst recht kein Richter!

Naja, Anwälte machen ja bekanntlich gerne viel Wind um Wenig, also erstmal selbst zum Anwalt gehen. Denn beim Verkauf von Privat zu Privat hat sich trotz der letzten Gesetzesänderung doch nichts verändert.

Und somit müßte der Käufer (immer noch) erstmal beweisen, daß erstens der Mangel beim Verkauf vorhanden war und zweitens dem Verkäufer bekannt war. Das dürfte nach drei Monaten und dem halben Zerlegen ziemlich schwierig werden.

Allerdings: ich bin kein Anwalt, nur Laie...

Geschrieben (bearbeitet)

Mein bescheidenes Wissen dazu ist, dass ebay Auktionen für Anbieter und Höchstbieter einen beiderseits bindenden Kaufvertrag darstellen. Solange du ihm keine besonderen Eigenschaften des Rollers wie Rostfreiheit etc. zugesichert hast, kann er dich auch nicht dafür haftbar machen. Schließlich weiß eigentlich jeder normal denkende Mensch, daß italienische Fahrzeuge nach 20 Jahren nicht mehr unbedingt wie ladenneu sind.

Dazu gibts bestimmt auch schon einiges an Rechtsprechung. Hab grade keinen Bock das BGB zu wälzen, aber ich meine solange Soul Sucks kein Händler ist, kann man ihm auch nicht entsprechende Gewährleistungspflichten auferlegen.

Also meines Erachtens hast du gute Chancen da rauszukommen, zumal der Käufer dich ja vorher zum Zustand der Karre hätte befragen können, selber Schuld wenn der Doof "sofort kauft". Solltest dann natürlich tunlichst vermeiden ihm gegenüber zu erwähnen, dass du schon seit Jahren frickelst und Rollerbu.de am Start ist, daraus könnte man sonst eventuell eine erhöhte Sorgfaltspflicht deinerseits ableiten.

Also am besten total blöd stellen und von nichts gewußt haben!

Ach ja: Auf das Geschmier von seinem Anwalt würd ich scheißen, schließlich ist es dessen Job, vor seinem Mandanten einen guten Eindruck zu machen und erstmal entsprechend loszupoltern. Meistens ist bei Anwälten nicht viel dahinter, kenne ich aus meinem Berufsalltag.

Und bei einem Stretwert von 250 Euro und dem Honorar was der Anwalt dafür verlangen kann, wird er dann wohl bald die Lust daran verlieren, Riesenfässer aufzumachen, lohnt sich für ihn dann einfach nicht mehr.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben

Du bist doch der absolute Rollerfreak und hast schon den einen oder anderen fetten Motor gebaut?!?

Wie wär´s, wenn du den Spacker mal zu Dir einlädst und Ihm Deine anderen Roller zeigst?

Dann sieht er, das Du Ahnung von der Materie hast und keinen Scheiss verkaufst.

Zumindest hättest Du den Rost gesehen und auch angegeben.

Blabla, verstehst wie ich mein?

Ihm einfach zeigen, sagen, daß Du kein Anfänger bist. Er darf ja auch seinen Anwalt mitbringen :-(

Dann lässt den Anwalt einfach mal auf einem Deiner Höllengeräte fahren, dann hat sich die Anzeige eh erledigt :-D

Geschrieben
ne PK ist kein Oldtimer!!

Oldtimer stand auch im übertragenen Sinn, deshalb auch die Anführungszeichen

1. Tatsache ist es wurde in der Beschreibung von "eingeschränkten Eigenschaften" (Achtung Anführungszeichen!!) gesprochen (Auspuff usw.)

2. Es handelt sich um ein relativ altes Fahrzeug (wie alt eigentlich genau?)

3. Der Verkaufspreis war gering

...daraus lässen sich KEINE Ansprüche wie bei einem neuwertigen Fahrzeug (zu entsprechendem Preis) ableiten !

Wenn nach 3 Monaten die Kurbelwelle verreckt ist das halt Pech!

Und die Beschreibung "Stoßdämpferaufnahme kurz vor dem Abrosten" is ja wohl mehr wie lächerlich. Das hat der Anwalt so geschrieben wie es ihm gesagt wurde....er wird fürs schreiben bezahlt ...nicht für den Inhalt.

...und Ja bei Ebay geht man einen rechtsgültigen Vertrag ein !...ohne Unterschrift

oder hast du deine Onlinebestellung beim SCK oder sonstwo schonmal unterschrieben?

übrigens, es wird alles halb so heiß gegessen wie es gekocht wird (in bezug auf die neue Gewährleistung)

die neuen Gesetze betreffen ALLE Produkte, also hat man auch 2 Jahre Gewährleistung auf einen Apfel den man sich im Supermarkt kauft.

Aber versuch doch mal nach einem Jahr die braunen Flecken (wenn der Apfel dann noch da sein sollte) zu reklamieren. Außer den Anwälten wird dabei niemand provitieren.....

Geschrieben (bearbeitet)

die anwälte machen immer viel wind auch wenn gar nix dahinter ist.

einfach mal probieren ist die devise

es gibts ja keinen nachweis.

ihr habt einen gültigen mündlichen kaufvertrag

es ist ein gebrauchtkauf

wenn sie gefahren ist - kann er gacken gehn mit irgendwelchen motorschäden

der käufer hätte die möglichkeit gehabt bei besichtigung

vom kauf zurückzutreten

nach 3 monaten is das ein schlechter scherz.

hast keine rechtsschutz ?

Wenn nach 3 Monaten die Kurbelwelle verreckt ist das halt Pech!

bingo.

wenn du eh voneingeschränkten eigenschaften gesprochen hast

kann dir niemand was anhaben

der anwalt wird halt ein bekannter vom käufer sein, der einmal

einen scharfen brief abschießt.

Bearbeitet von joerg
Geschrieben
übrigens, es wird alles halb so heiß gegessen wie es gekocht wird (in bezug auf die neue Gewährleistung)

die neuen Gesetze betreffen ALLE Produkte, also hat man auch 2 Jahre Gewährleistung auf einen Apfel den man sich im Supermarkt kauft.

Aber versuch doch mal nach einem Jahr die braunen Flecken (wenn der Apfel dann noch da sein sollte) zu reklamieren. Außer den Anwälten wird dabei niemand provitieren.....

Naja, das Beispiel mit dem Apfel ist nun wirklich nicht sinnvoll....

Gruß Robin :-D

Geschrieben
übrigens, es wird alles halb so heiß gegessen wie es gekocht wird (in bezug auf die neue Gewährleistung)

die neuen Gesetze betreffen ALLE Produkte, also hat man auch 2 Jahre Gewährleistung auf einen Apfel den man sich im Supermarkt kauft.

Aber versuch doch mal nach einem Jahr die braunen Flecken (wenn der Apfel dann noch da sein sollte) zu reklamieren. Außer den Anwälten wird dabei niemand provitieren.....

Naja, das Beispiel mit dem Apfel ist nun wirklich nicht sinnvoll....

Gruß Robin :-D

das beispiel ist schon extrem, zeigt aber wie schwachsinnig und relativ die ganze sache ist.

auf dem apfel ist eine gewährleistung (seid neuestem mit beweislastumkehr).

Ich kaufe nun einen apfel und gehe nach 6 monaten wieder in den laden und reklamiere braune stellen.

Die gewährleistung bezieht sich aber nur auf zugesicherte eigenschaften.

Bei den wenigsten produkten sind aber diese eigenschaften detaiiert beschrieben.

Der Verkäufer wird ganz sicher sagen das es sich um eine normale Alterung (-->Verschleiß, beim Roller) handelt.

Durch die Beweislastumkehr muss er nachweisen das der Apfel zum Zeitpunkt des Verkaufs keine Mängel hatte - das hört sich erstmal unmöglich an, wird aber vor Gericht theoretisch damit belegt das man ja qualitätskontrollen usw. hat. Das dürfte jedem Richter reichen, weil

1. der Streitwert sehr gering ist

2. es anders nicht mehr nachzuvollziehen ist

3. es jedem normalen Menschen klar sein sollte was ein normaler apfel kann und was nicht (das ist das interessante für den Fall mit der kaputten Vespa, Ich meine das die Erwartungen an ein altes, teilweise defektes (Auspuff, Flugrost) Fahrzeug nicht so hoch sein dürfen wie bei einem neuen. Deshalb sind die Kaufverträge bei denen ganz normale, neuwertige Gebrauchtwagen als "Bastlerfahrzeug" oder "Schrott zum Kilopreis" Verkauft werden auch Sittenwidrich.

Entweder als Schrott beschrieben und zum Schrottpreis oder normaler Preis und normale Gewährleistung.

ausserdem glaube ich das die Klage abgewiesen wird (bez. Apfel)

...wenn nicht wären die Folgen für die Wirtschaft ziemlich katastrophal....

scheiße schon wieder Romane getextet... ich werde langsam zum monstertopicpornstar :-(:-(

P.S. ...ich bin kein Anwalt, wir haben das Thema letztes Jahr an der Arbeit durchgekaut...waren zuerst auch ein bischen hysterisch

Geschrieben

Tach,

hab mal irgendwo gelesen, das du, wenn du etwas z.B. über ebay versteigerst keinen extra Kaufvertrag machen musst, da vorm Gesetzgeber, das Gebot an sich, sobald es abgeschlossen ist eine rechtsgültiger Vertrag ist.

Andererseits musste mein Bruder vor kurzem auch ein versteigertes Motorrad zurücknehmen, da der Vater des Käufer nach 6,5 Monaten festgestellt hatte, das das Fahrzeug einen Frontschaden hatte. Beim TÜV war das bislang nie aufgefallen, hatte kurz vorm Verkauf extra noch neuen TÜV bekommen. Das Motorrad war ca. 7 Jahre im Besitz meines Bruder und der Schaden musste schon vorher passiert sein, da er nie einen Unfall hatte. Na ja, er hat einen Anwalt eingeschaltet, mein Bruder auch. Im Endergebnis musste mein Bruder die Enduro zurücknehmen, die Anmeldegebühr erstatten, div. Neuteile bezahlen, die der Käufer eingebaut hat und die Spritkosten für die damalige Abholung auch noch begleichen. Sauber.

Jürgen

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