Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mahlzeit,

ich möchte eine 200er PX Bj. 1981 wieder aufbauen und bin am überlegen, ob Lenkerendenblinker reichen würden ? Wer weiß mehr über die "Gesetzeslage" ? Schon jetzt besten Dank für Eure Infos !

Beschte Grüsse

WW

Geschrieben (bearbeitet)

Habe ich beim TÜV Reutlingen (also für nicht zu weit weg für dich) auf nem sogar späteren Baujahr eingetragen bekommen. Sollte also bei dir auch klappen. Gebe dir sonst ne Kopie meiner Papiere mit...

edith sagt: waren sogar sehr kleine Blinker

Habe für den Alltagsbetrieb aber lieber trotzdem die anderen Blinker drin gelassen.

Bearbeitet von px150
Geschrieben

Servus,

habe an meiner 81er PX auch nur lenkerendenblinker eingetragen gehabt-und so keinen TÜV mehr bekommen. Ist so scheinbat nicht mehr zulässig..musste dann hinten zusätzlich weöche montieren...

Geschrieben

Moin.

Also, ich habe hier schonmal was darüber gelesen. Ich meine, dass nach rückwärts zeigende Fahrtrichtungsanzeiger, die im hinteren Bereich des Kraftrades angebracht sein müssen, erst ab 1986 oder 87 vorgeschrieben sind. Für das BJ 81 ist es Vorschrift, Blinker montiert zu haben, die nach vorn und nach hinten abstrahlen. Es reichen jedoch Lenkerendenblinker. Die Hella-Blinker sind da wohl die richtigen. Wobei darauf geachtet werden muss, dass die feststehend angebracht werden müssen. Wie gesagt, war schonmal Thema hier und wurde ausgiebig diskutiert. Such mal. Da war auch eine Gesetztesgrundlage dabei...

Gruß,

Heiko

Geschrieben

War die tage noch beim Tüv, habe die Snake eye verbaut und da muß man hinten blinker verbaut haben! Die Blinker müssen rundum Sichtbar sein und das sind laut Tüv nur die Hella-Lenkerendenblinker die z.B. auf der V50 montiert sind, hat zumindest mein Tüvprüfer gesagt!!!

Geschrieben (bearbeitet)

"- ?Ochsenaugen? bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig"

Laut meinem Prüfer: Mit Ochsenaugen sind eigentlich alle Lenkerendenblinker gemeint.

Ich wollte die Kellermanns als einzige Blinker eingetragen haben. Meine PX ist EZ '84 und hatte - Gott sei Dank - noch die Oris hinten in den Seitendeckeln.

Eintragung: "Lenkerendenblinker Kellermanns Nr blablabla". Das war vor ca. 3 Wochen.

Der Prüfer erklärte mir, dass sie wohl Anweisung hätten Lenkerendenblinker grundsätzlich nicht mehr als alleinige Blinker einzutragen, da es in der Vergangenheit wohl zu viele Unfälle mit Abbiegern gegeben hätte.

Quasi: man steht an der Ampel, blinkt, sclägt schon leicht ein und der Hintermann könnte es nicht sehen...

Ich glaube nicht, dass mein Prüfer sehr penibel ist, da er einmal um meine Möhre rumgegangen ist und mir diverses Sachen "ungesehen", nur auf Grund der Gutachten und Briefkopien eingetragen hat: 211er, 30er TMX (war noch nicht mal verbaut), Scheibenbremse vollhydraulisch, Bitubos, Breitreifen, usw...

Aber bei den Lenkerendenblinker "allein" hat er sich absolut quer gestellt.

BTW: Des is ja a ned schlecht:

"Bremsleuchten:

- vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 1.1.88

- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig

- Anbaulage: mittig

- in der Höhe: Unterkante (UK) min. 250 mm (nach StVZO min.350 mm), Oberkante (OK) max. 1500 mm"

Sorry für OT!

Bearbeitet von Majestix
Geschrieben
Laut meinem Prüfer: Mit Ochsenaugen sind eigentlich alle Lenkerendenblinker gemeint.
Das ist so nicht richtig: die "Ochsenaugen" sind ausschließlich die Blinker von Hella; nur die sind nämlich als Blinker für vorne und hinten geprüft!!! Und genau das sind die Kellemänner nicht (nur für vorne!)!!! Insoweit sind also ausschließlich die Teile von Hella (oder natürlich auch die Teile von der SF) als alleinige Blinker für vorne und hinten zugelassen.
Geschrieben
Das ist so nicht richtig: die "Ochsenaugen" sind ausschließlich die Blinker von Hella; nur die sind nämlich als Blinker für vorne und hinten geprüft!!! .

Gibt mittlerweile schon andere (günstigere) Anbieter, als die originalen von Hella, die für vorne und hinten gültig sind.

"Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)

Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden

Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen

angebracht sein. Dieser Grundsatzgilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In

Bezug auf Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ

vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie alleine mit

solchen FRA ausgerüstet sind.

Krafräder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn

wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA

verfügen.

Quelle: Übersicht der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften für

lichttechnische Einrichtungen und deren Anbau

(Vorlage von TÜV, DEKRA...)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information