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Rechtsfrage beim Onlineshopping


Mike

Empfohlene Beiträge

Moin!

Habe bei einem Onlinshop Artikel A im Wert von 50 EUro und ARtikel B im Wert von 250 Euro gekauft. Es wurde kein Porto berechnet da ab 100 Euro versandkostenfrei.

Jetzt habe ich Artikel B zurückgegeben, wobei mir dann bei der Gutschrift das Porto für die Lieferung nachträglich abgezogen wurde, da diese ja jetzt effektiv unter 100 Euro liegt.

Ist das rechtens? So ein Geschäftsgebaren ist mir neu.

Beste Grüße,

Mike

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Bei Fernabsatzgeschäften sind ab 40 Euro Wert die Versandkosten für Rückgabe

Sache des Verkäufers, unabhängig ob jetzt beim Erstgeschäft die Frachtfrei-

grenze nachträglich unterschritten wurde.

So seh ich das, korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Gruß, Klaus

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korrigiert mich..rückgabe=wandlung, d.h. das geschäft hat nie stattgefunden...

Ich korrigier dich: :-D

Wandlung gibt es seit 2001 nicht mehr.

Der Verbraucherwiderruf ist quasi ein besonders ausgestaltetes Rücktrittsrecht. Und Rücktritt lässt eben nicht (wie zB ne Anfechtung) den Vertrag als nie dargewesen dastehen.

Bei Fernabsatzgeschäften sind ab 40 Euro Wert die Versandkosten für Rückgabe

Sache des Verkäufers, unabhängig ob jetzt beim Erstgeschäft die Frachtfrei-

grenze nachträglich unterschritten wurde.

So seh ich das, korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Ich korrigier dich: :-D

Das stimmt zwar, was du da sagst. So steht es in § 357 II 3 BGB. Die Rückgabe musste Mike ja scheinbar auch nicht bezahlen.

Der Shop hat sich ja daraufhin nur die Kosten der Erstlieferung des Teils zu 50,- ? zahlen lassen.

Ergo:

Das geht, ist aber nicht nett bzw. kundenfreundlich.

Aber er hätte ja auch kein einziges Teil von Anfang an portofrei liefern können.

Gruß Dirk

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    • Bremserei mit Randaufnahme ist alles Crimaz.
    • Was mal war, zählt doch nicht, sondern was im Moment über'n Ladentisch geht! Beispiel, bis vor ca. halbem dreiviertel Jahr waren die Quattrini M1L und andere gleichen Zylis dieser Baureihe 100%ig Masshaltig.   Jetzt im Moment kommen Zylis, erstens ne hauchdünne Beschichtung, aber was viel schlimmer ist, ne hundsmisserable Qualität in der Masshaltigkeit.   Die "berühmte Fahrt um den Häuserblock" wo trotz perfektem Setup und feinstem Einfahrverhalten die Karre abraucht.   Beleg Du bitte das Gegenteil, soweit am abgerauchten Zyli von @JimRaketenoch ein ordentliches messen möglich war steh ich zu meiner Messreihe aber zu 1000% Prozent!   Beim neuen Zyli messtechnisch durch die saubere Oberflächen ja möglich, steh ich auch zu den Maßen! Ich selbst ärgerte mich maßlos das wir in der Hektik vergaßen Aufnahmen zu schiessen als der Läppdorn das erste Mal auf die ganze Länge durch gearbeitet wurde.   Bilder sagen ja mehr als tausend Worte! Auf alle Fälle sah der neue Zyli vom Tragbild des Läppdornes  "v e r h e e r e n d" aus.    Das geschulte Auge sieht z.B. nach den ersten 50km, wenn der Zyli gezogen wird, wo der Hase im Pfeffer liegt, aber wer macht das schon. Der grösste Teil der Leute verbaut doch jeden Schrott, das ist doch Fakt,
    • Ja genau, Basis ist eine japanische 50s die bekommt ne et4 Gabel, Zahnfee, Öhlins Fahrwerk usw.
    • Die Rote war sogar in Stockach und wurde artgerecht bewegt. Ich glaube der Roller hat bei den meisten von hier in der Jugend für feuchte Träume gesorgt 
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