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Rechtsfrage beim Onlineshopping


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Habe bei einem Onlinshop Artikel A im Wert von 50 EUro und ARtikel B im Wert von 250 Euro gekauft. Es wurde kein Porto berechnet da ab 100 Euro versandkostenfrei.

Jetzt habe ich Artikel B zurückgegeben, wobei mir dann bei der Gutschrift das Porto für die Lieferung nachträglich abgezogen wurde, da diese ja jetzt effektiv unter 100 Euro liegt.

Ist das rechtens? So ein Geschäftsgebaren ist mir neu.

Beste Grüße,

Mike

Geschrieben

Bei Fernabsatzgeschäften sind ab 40 Euro Wert die Versandkosten für Rückgabe

Sache des Verkäufers, unabhängig ob jetzt beim Erstgeschäft die Frachtfrei-

grenze nachträglich unterschritten wurde.

So seh ich das, korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Gruß, Klaus

Geschrieben

es geht doch nicht um den versand der rückgabe..es geht um den portofrei weil über x euro..jetzt gibt er was zurück und ist unter den x euro..dann wurde porto nachberechnet..so hab ichs aufgefasst

Geschrieben (bearbeitet)

Ok, I see, I see.

Dann nehm ich alles zurück und weiß es nicht!

:-D

Steht nix in den AGB des Verkäufers/Shops?

Bearbeitet von Dr.Hawk
Geschrieben
und Rechtsschutzversicherung vorhanden - mal kurz durchläuten und per Telefon nachfragen!

wegen so einem hasenfurz rufst du den anwalt an?

Geschrieben
korrigiert mich..rückgabe=wandlung, d.h. das geschäft hat nie stattgefunden...

Ich korrigier dich: :-D

Wandlung gibt es seit 2001 nicht mehr.

Der Verbraucherwiderruf ist quasi ein besonders ausgestaltetes Rücktrittsrecht. Und Rücktritt lässt eben nicht (wie zB ne Anfechtung) den Vertrag als nie dargewesen dastehen.

Bei Fernabsatzgeschäften sind ab 40 Euro Wert die Versandkosten für Rückgabe

Sache des Verkäufers, unabhängig ob jetzt beim Erstgeschäft die Frachtfrei-

grenze nachträglich unterschritten wurde.

So seh ich das, korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Ich korrigier dich: :-D

Das stimmt zwar, was du da sagst. So steht es in § 357 II 3 BGB. Die Rückgabe musste Mike ja scheinbar auch nicht bezahlen.

Der Shop hat sich ja daraufhin nur die Kosten der Erstlieferung des Teils zu 50,- ? zahlen lassen.

Ergo:

Das geht, ist aber nicht nett bzw. kundenfreundlich.

Aber er hätte ja auch kein einziges Teil von Anfang an portofrei liefern können.

Gruß Dirk

Geschrieben
wegen so einem hasenfurz rufst du den anwalt an?

Naja bei einer guten RS Versicherung kosts ja nix... ausserdem bin ich eine Frau ich ruf wegen jedem scheiss irgendwen an.... :-D

Geschrieben

also ich finds OK so, sonst bestell ich ab sofort beim SCK immer noch 5 Zylinder (210er oder so) mit, bekomm dann 4% Rabatt und Versandkosten frei, schicke die dann (unfrei, eh klar) zurück und behalte die Kleinteile die ich eigentlich wollte... :-D

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