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Vertrag abschließen


PKKatharina

Empfohlene Beiträge

Wenn ich(16) als Besitzer in einen Kaufvertrag eingetragen bin und mein gesetzlicher Vertreter mit mit zusammen Unterschreibt, ist der Vertrag dann rechtsgültig? Bin ich dann die rechtmäßige Besitzerin?

Wie handhabt man das mit den Unterschriften? Einfach übereinander Schreiben? Oder gibts da ein Kürzel, das vor den gesetzlichen Vertreter geschrieben werden muss?

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Kommt drauf an für was. Kaugummi: ja, die darfst Du auch ohne Erziehungsberechtigten kaufen, ein Fahrzeug z. B. darfst / kannst Du nicht (nicht rechtsgültig) ohne Einwilligung der / des / eines Erziehungsberechtigten kaufen. Stichworte hierzu bei Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren und TASCHENGELDPARAGRAPH bei Wikipedia.

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Habe mit 16 meine erste Vespa Ciao :-D gekauft von einem Menschen namens "Smallframejunk". :-D

Jedenfalls hat mein Vater als mein gesetzlicher Vertreter das mit seiner Unterschrift sowie dem Konsens "ges.Vertreter"unter meiner Unterschrift rechtsgültig gemacht.

So muß das wohl.

(Hätte er gewußt was das im Prinzip alles an Ärger-also mit Smallframejunk und der Ciao und meinem weiteren Leben im Allgemeinen-nach sich gezogen hätte... :-D:-D -aber das ist offtopic!)

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Ah ok, vielen Dank!

Allerdings meine Frage wär jetzt noch, ob ich dann auch wirklich der Besitzer bin und nicht mein gesetzlicher Vertreter und alle Rechte an dieser Sache habe?

Also nehmen wir mal an ich kaufe eine Vespa, mein Name ist im Vertrag eingetragen, mein Erziehungsberechtigter/gesetzlicher Vertreter unterschreibt zusätzlich.

Dann bin ich ja Besitzer, wird dann auch z.B. die Versicherung auf meinen Namen abgeschlossen?(Wo ja dann auch wieder mein E/g V unterschreiben würde)

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mit der U-Bahn nach Barmbek, dann zu Fuss weiter Richtung Ulf Lunges Laufladen :-D

den originalen unverbastelten Hengst betrachtet und in D-MARK bezahlt, der jüngere Bruder

der REICHSMARK quasi, dann den Stuhl stolz u. ohne Helm ( legal '84 ) nach Hause* gayritten.

:-D

* dann ritten wir nach Hause, voll Ruhm und voller Stolz,

das erste, was mich traf, war Ernas Nudelholz.

Es traf mich hart am Hinterkopf, und warf mich an die Tür,

sie rief "komm rein, Du armer Tropf, Du stinkst ja noch nach Bier"

:-D

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Ah ok, vielen Dank!

Allerdings meine Frage wär jetzt noch, ob ich dann auch wirklich der Besitzer bin und nicht mein gesetzlicher Vertreter und alle Rechte an dieser Sache habe?

Also nehmen wir mal an ich kaufe eine Vespa, mein Name ist im Vertrag eingetragen, mein Erziehungsberechtigter/gesetzlicher Vertreter unterschreibt zusätzlich.

Dann bin ich ja Besitzer, wird dann auch z.B. die Versicherung auf meinen Namen abgeschlossen?(Wo ja dann auch wieder mein E/g V unterschreiben würde)

Der Abschluß einer Versicherung ist nicht unedingt an die Eigentümerschaft gebunden. Ich kann auch die Versicherung für ein Fahrzeug abschließen das mir nicht gehört. Mit 16 mußte wahrscheinlich wieder der Erziehungsberechtigte den Vertrag unterschreiben.

Ob Du Eigentümerin des Fahrzeugs weiß ich auch nicht... aber vielleicht hilft dir das ja weiter.

Edith sagt noch, dass zu Zeit im Forum sehr viel Schizophrene Lyriker unterwegs sind

Bearbeitet von TV175
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* dann ritten wir nach Hause, voll Ruhm und voller Stolz,

das erste, was mich traf, war Ernas Nudelholz.

Es traf mich hart am Hinterkopf, und warf mich an die Tür,

sie rief "komm rein, Du armer Tropf, Du stinkst ja noch nach Bier"

:-D

shizophrener Lyriker ist gut, ich hatte jetzt gedacht, das

erkennt jemand ? :-D Meine erste selbst-

gekaufte Platte, 1974, :-D , kein Wunder, dass

ich die noch komplett auswendig kann.

:-D

*ich sah' nur noch ihr rechtes Knie, holt aus zum Pferdekuss,

dann sah ich nur noch Sterne, ich dacht' mich streift ein Bus.

;-)

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Ah ok, vielen Dank!

Allerdings meine Frage wär jetzt noch, ob ich dann auch wirklich der Besitzer bin und nicht mein gesetzlicher Vertreter und alle Rechte an dieser Sache habe?

Also nehmen wir mal an ich kaufe eine Vespa, mein Name ist im Vertrag eingetragen, mein Erziehungsberechtigter/gesetzlicher Vertreter unterschreibt zusätzlich.

Dann bin ich ja Besitzer, wird dann auch z.B. die Versicherung auf meinen Namen abgeschlossen?(Wo ja dann auch wieder mein E/g V unterschreiben würde)

Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters ist in deinem Fall notwendig, damit der Kaufvertrag gültig wird und nicht anfechtbar wird (auf Grund deines Alters).

Der ges. Vertreter bestätigt mit seiner Unterschrift nur sein Einverständnis zum Kauf; der Besitz geht (wenn du als Käufer eingetragen bist) an dich über, d.h. der Roller gehört dir.

Die Versicherung kann abschliessen wer will, diese sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.

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Ich habe meine erste Special mit 16 gekauft und mit 17 wieder verkauft.

Alles ganz alleine. Verträge gemacht etc.

Wäre vielleicht anfechtbar gewesen, aber warum, was sollte das bringen?

Und bitte kein Mike Krüger mehr. :-D

Und rocket88, in der kurzen Zeit schon von der CIAO zur frisierten V50 vorgearbeitet? Respekt! :-D

:-D

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