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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
repro-blechnase aus kunststoff = etikettenschwindel, wenn nicht erwähnt = täuschung bzw. vorsätzlicher betrug.

Das ist ja ein Quatsch.

Nur weil ich ein Teil meiner Wahl installiere bin ich kein Betrüger. Solange die Daten des Fahrzeuges stimmen und kein Schmu mit Fahrgestellnr.

oder Bj betrieben wird, ist das alles in Ordnung.

Gibst Du etwa an, wenn Du an einem Fahrzeug eine normale Mutter gegen eine Hutmutter getauscht hast ?

Edith fügt noch an, daß im Text auch was vom "Umbau" steht und nicht von orginalgetreuer "Restauration".

Edith 2 fügt hinzu, das das natürlich nicht meine Auktion ist !!!

Bearbeitet von oehli
Geschrieben

Naja, das Zauberwort heißt wohl "gravierender" bzw. "verschwiegener" Mangel. Bei Hutmuttern ist das sicherlich kein Thema, bei einem so entscheidenden Teil wie der Kaskade bei V50 kann man sicherlich darüber diskutieren. Jetzt haste es ja auch nachträglich reingeschrieben. Der Käufer wird´s dir sicherlich danken und Ärger handelst du dir dann auch keinen ein. Alle zufrieden.

Schöner Roller übrigens.

Geschrieben
Das ist ja ein Quatsch.

Nur weil ich ein Teil meiner Wahl installiere bin ich kein Betrüger. Solange die Daten des Fahrzeuges stimmen und kein Schmu mit Fahrgestellnr.

oder Bj betrieben wird, ist das alles in Ordnung.

Gibst Du etwa an, wenn Du an einem Fahrzeug eine normale Mutter gegen eine Hutmutter getauscht hast ?

Edith fügt noch an, daß im Text auch was vom "Umbau" steht und nicht von orginalgetreuer "Restauration".

wenn durch das teil deiner wahl, welches beim umbau montiert wird, der eindruck entsteht, es handle sich bei dem roller um ein ganz anderes (vor allem aufgrund der großen nachfrage "wertvolleres") modell (auch in zusammenhang mit dem rundlenker), und dieses detail wird im verkaufstext nicht ausdrücklich erwähnt, so handelt es sich für mich um etikettenschwindel.

wenn ich einen audi A3 mit ein paar optikteilen eines S3 bestücke und ihn verkaufe, könnte auch mancher davon ausgehen, dass es sich um den wesentlich leistungsfähigeren und teureren S3 handelt. der geneigte käufer wäre dann bereit, wesentlich mehr für den normalen A3 mit S3 gimmicks zu zahlen, als dieser eigentlich wert ist.

mal am rande: ich hab' selber eine spezial mit repro-nase ausgestattet. aber sollte ich je auf den gedanken kommen, den roller zu verkaufen, käme ich im traum nicht drauf, dieses wesentliche detail zu verschweigen.

Geschrieben (bearbeitet)
bei einem so entscheidenden Teil wie der Kaskade bei V50 kann man sicherlich darüber diskutieren.

Das ist ein Anbauteil !!!

Der Verkäüfer hat eine eindeutige Typenbezeichnung sowie das Bj. in seine Auktion geschrieben.

Wer nicht rafft, das die Kaskade nicht das Orginalteil ist, ist ja wohl selber schuld.

Was ist an einer angeschraubten Kaskade denn ein "entscheidender Teil"

Am Ende beschwert sich noch jemand, das die Kiste laut Papieren wahrscheinlich für zwei zugelassen ist, tatsächlich

aber eine Einmannsitzbank verbaut ist.

Der Manta-Verkäufer ist auch kein Betrüger, wenn das von ihm angebotene Gerät eine Motorhaube mit 2 Lüftungsschlitzen mehr trägt und dies nicht extra in der Artikelbeschreibung erwähnt wird.

Aber hier nochmal : Das Mopet ist nicht meins. Es regt mich nur auf, wenn hier von Betrug und Straftat gesprochen wird, ohne das ein entsprechender Tatbestand vorliegt.

Es gibt Situationen, da sollte man einfach mal Päuschen machen und sich überlegen was man hier so schreibt. ( besonders, wenn man keine Ahnung hat).

Bearbeitet von oehli
Geschrieben

Es gibt Situationen, da sollte man einfach mal Päuschen machen und sich überlegen was man hier so schreibt. ( besonders, wenn man keine Ahnung hat).

So sehe ich das auch........... :-D

Geschrieben
Es regt mich nur auf, wenn hier von Betrug und Straftat gesprochen wird, ohne das ein entsprechender Tatbestand vorliegt.

Es gibt Situationen, da sollte man einfach mal Päuschen machen und sich überlegen was man hier so schreibt. ( besonders, wenn man keine Ahnung hat).

auhauerha.

Was bitte spricht gegen eine ausführliche und wahrheitsgemäße Beschreibung des angebotenen Fahrzeugs? Erhebliche Eigenschaften wissentlich und absichtlich verschweigen ist also ok, ja?

Verrate mir mal bitte deinen Ebay Account. Nicht dass ich mal ausversehen was bei dir kaufen sollte.

Der Anschiß lauert überall, trau schau wem.

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    • Mit Diphallie wäre er dann aber eher Doppeldödel-Dieter
    • Ich habe letzte Woche von BGM herkömmlicher (die bieten jetzt auch VAPE an) auf SIP VAPE Touring Zündung gewechselt. Warum? Weil mir langweilig war und sich einmal vor Jahren dank der "Spaxschraube" der Pickup auf der ZGP gelöst hat. Beim SIP VAPE Halterset für Regler und CDI waren die Schrauben zu dick, um durch die bestehenden Löcher beim LIS Rahmenrohr zu kommen. M4 x 55mm oder M4 x 50 mm passen. Das Dichtplättchen beim Maghouse musste ich auch tauschen, da war das Loch zu klein. Gefahren bin ich noch nicht wirklich, aber das Licht bei Standgas ist heller. Auf die in der Anleitung gelobte Einstellung ohne Blitzpistole würde ich mich nicht verlassen, zumindest bei mir war das einige Grad daneben. Zumindest bei der LIS Junction Box kannst Du sie nicht wie in der Anleitung beschrieben verkabeln, da muss man die Masseverbindung außerhalb machen, ist aber nur ein Steckkontakt, den man ändern muss. Ansonsten sind alle Stecker und Kabel dabei.   Ah ja, beim Befestigen der CDI an der Halteplatte darauf achten, dass die CDI nicht direkt an die Halteplatte stößt (liest sich seltsam, aber beim Montieren siehst Du was ich meine), sonst ist die Gummilagerung ohne Funktion und die CDI wird schneller kaputt, da sie keine Vibrationen mag.
    • ...besser den Finger rein als den Lörres - das gilt erfahrungsgemäß allerdings nicht bei allen Auslässen. 
    • Geht dabei wohl weniger um den Schutz aufgrund amtsschimmeliger Erfahrungen potenziell suizidaler Bürger, als um den Schutz der Bediensteten.    Heutzutage leider durchaus nicht ungewöhnlich, dass Bürger oder Einwohner gegenüber öffentlich Bediensteten -sei es in der Notaufnahme des Kreiskrankenhauses oder im städtischen Bürgerbüro-  ausrasten aufgrund gefühlter Benachteiligung.    In arbeitgeberseitig aus Gründen der Fürsorgepflicht angebotenen Schulungen zum Umgang mit schwierigem Klientel wird normalerweise als erstes gelehrt, dass bei Schreibtischjobs mit Publikumsverkehr sämtliche als Waffe gegen Beschäftigte einsetzbaren Gegenstände außerhalb der Griffweite des Publikums aufzubewahren sind.    Auch wenn Bürger sukram psychisch stabil ist und mit einer ihm zum Zuschnitt des Parkausweises ausgehändigten Schere niemals auf öffentlich Bedienstete losgehen würde, steht das für selbige nicht lesbar auf seiner Stirn. Deshalb ist die Verweigerung der Scherennutzung absolut begründet und nachvollziehbar. 
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