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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hab wieder einen krassen Fall.

Der Verkäufer weigert sich an mich zu verkaufen.

Geht das?

Also ich habe das Teil ganz normal ersteigert und per Paypal bezahlt.

Habe nun eine Email bekommen dass er nicht an mich verkauft und das Geld zurücküberweist, natürlich abzüglich der Ebaygebühren.

Das darf er doch gar nicht, oder?

Ich habe daraufhin mit einer negativen Bewertung gedroht.

Was meint ihr dazu?

Er ist doch auch einen Kaufvertrag eingegangen, daher muss er das Teil doch auch rausrücken. Oder nicht?

Ebay suckt.

Geschrieben

Hä...wieso will er die Ebaygebühren behalten (also das DU die zahlen mußt) und an Dich nich verkaufen?

Gefällt Ihm dein Ebay-Nick nich oder wie?

Was is das denn für ne Nummer?

Geschrieben
Hä...wieso will er die Ebaygebühren behalten (also das DU die zahlen mußt) und an Dich nich verkaufen?

Gefällt Ihm dein Ebay-Nick nich oder wie?

Was is das denn für ne Nummer?

wir hatten schonmal Kontakt, damals habe ich ihm eine neutrale Bewertung gegeben.

Deshalb will er nicht mehr an mich verkaufen.

Aber das geht doch gar nicht, oder?

Geschrieben
wir hatten schonmal Kontakt, damals habe ich ihm eine neutrale Bewertung gegeben.

Deshalb will er nicht mehr an mich verkaufen.

Aber das geht doch gar nicht, oder?

Bei ner Auktion eigentlich nicht, er behält sich zwar vor an wen er was verkauft, bei einer Auktion tritt er dieses Recht jedoch beim Einstellen ab.

Geschrieben

Arbeitskollege hatte mal fast den gleichen Fall, der hat das sofort E-Gay gemeldet die ihm darauf geantwortet haben

das sobald ein Kaufabschluss zustande kommt ein rechtsgültiger Vertrag eingegangen wird.

Denke mal das der Vogel mit seinem Argument wenig Chancen haben dürfte.

Würde Ihm das mal nahelegen, aber freundlich.

Grüsse Didi

Geschrieben

Er kann es nicht verweigern. Ihr könnt vereinbaren (also nur mit deiner Zustimmung) dass ihr den Deal nicht abschließen wollt - sofern es denn so wäre, aus welchen Gründen auch immer, und dann bekommt der Verkäufer auch seine Verkaufsprovision (nicht jedoch die Angebotsgebühr) erstattet. Du stellst den Verkäufer quasi von der Verpflichtung zur Lieferung frei (!!!) und er dich von der Verpflichtung zur Zahlung.

Da gabs auch schon diverse Klagen zu, mußte mal googeln. Z.B. wenn dem Verkäufer der erzielte Verkauspreis zu wenig ist und er deswegen nicht verkaufen will usw. usf. da macht sich der Verkäufer schnell Schadensersatzpflichtig wenn du den Artikel woanders nun teuer kaufen mußt weil er ihn dir nicht schicken will...

Geht´s denn um was Seltenes zum Schnapperpreis wo sich die Aufregung nebst Aufwand lohnt?

Geschrieben
Er kann es nicht verweigern. Ihr könnt vereinbaren (also nur mit deiner Zustimmung) dass ihr den Deal nicht abschließen wollt - sofern es denn so wäre, aus welchen Gründen auch immer, und dann bekommt der Verkäufer auch seine Verkaufsprovision (nicht jedoch die Angebotsgebühr) erstattet. Du stellst den Verkäufer quasi von der Verpflichtung zur Lieferung frei (!!!) und er dich von der Verpflichtung zur Zahlung.

Da gabs auch schon diverse Klagen zu, mußte mal googeln. Z.B. wenn dem Verkäufer der erzielte Verkauspreis zu wenig ist und er deswegen nicht verkaufen will usw. usf. da macht sich der Verkäufer schnell Schadensersatzpflichtig wenn du den Artikel woanders nun teuer kaufen mußt weil er ihn dir nicht schicken will...

Geht´s denn um was Seltenes zum Schnapperpreis wo sich die Aufregung nebst Aufwand lohnt?

Ok, danke.

Ne ist nichts seltenes, lohnt also nicht.

Mich nervt einfach nur so ein Verhalten.

Hab ihm eine Frist bis Donnerstag gesetzt.

Wenn nichts passiert werde ich eine Unstimmigkeit bei ebay melden, mal schauen was dann passiert.

Sind auch nur 40 Euro.

Geschrieben
Ok, danke.

Ne ist nichts seltenes, lohnt also nicht.

Mich nervt einfach nur so ein Verhalten.

Hab ihm eine Frist bis Donnerstag gesetzt.

Wenn nichts passiert werde ich eine Unstimmigkeit bei ebay melden, mal schauen was dann passiert.

Sind auch nur 40 Euro.

auf jedenfall kann er nicht die ebay-gebühren abziehen.

kannst denn fall auch bei paypal melden, dann bekommst du dein geld ganz normal zurück.

hatte ich auch schon mal, da kam der artikel aber nicht an..

Geschrieben
auf jedenfall kann er nicht die ebay-gebühren abziehen.

kannst denn fall auch bei paypal melden, dann bekommst du dein geld ganz normal zurück.

hatte ich auch schon mal, da kam der artikel aber nicht an..

ja werde ich dann auch machen.

Mir wäre allerdings der Artikel lieber.

Geschrieben (bearbeitet)
kannst denn fall auch bei paypal melden, dann bekommst du dein geld ganz normal zurück.

Ach du hattest per Paypal bezahlt? Hatte ich überlesen. Ja dann... meld das einfach... von wegen "Artikel nicht erhalten"

edit sagt ich war zu langsam.

:-D

Bearbeitet von Mozzer
Geschrieben
Ach du hattest per Paypal bezahlt? Hatte ich überlesen. Ja dann... meld das einfach... von wegen "Artikel nicht erhalten"

ja hab ihm ja erstmal die frist bis donnerstag gesetzt.

wenn bis dahin nichts da ist werde ich das machen.

Hab ihm das auch in einer email geschrieben, bis jetzt allerdings noch keine Antwort erhalten.

Geschrieben
ja hab ihm ja erstmal die frist bis donnerstag gesetzt.

wenn bis dahin nichts da ist werde ich das machen.

Hab ihm das auch in einer email geschrieben, bis jetzt allerdings noch keine Antwort erhalten.

aus solchen gründen bezahl ich, soweit es geht, immer per paypal.

da ist man auf der sicheren seite vor diesen klappspaten.

Geschrieben (bearbeitet)
hab wieder einen krassen Fall.

Der Verkäufer weigert sich an mich zu verkaufen.

Geht das?

Also ich habe das Teil ganz normal ersteigert und per Paypal bezahlt.

Habe nun eine Email bekommen dass er nicht an mich verkauft und das Geld zurücküberweist, natürlich abzüglich der Ebaygebühren.

Das darf er doch gar nicht, oder?

Ich habe daraufhin mit einer negativen Bewertung gedroht.

Was meint ihr dazu?

Er ist doch auch einen Kaufvertrag eingegangen, daher muss er das Teil doch auch rausrücken. Oder nicht?

Ebay suckt.

ich meine auch dass das so nicht geht - wenn hätte er es vorab reinschreiben müssen - hab ich auch schon tatsächlich so in diversen auktionen gesehen z.b. person mit weniger als 95 % positiver bewertungen oder sogar den echten ebay nick etc.

ich bin zwar kein freund von klagen, anwalt etc, dass das aber wohl eher positiv für dich ausgehen würde is wohl klar.

eine berechtigte oder unkorrekte aber nicht munierte neutrale bewertung sollte da keinen einfluss nehmen.

das einzige was ich anders machen würde ist :

die gesetzte frist, die halte ich für etwas knapp, ich würde so 10 tage einräumen - auch in zeiten von email und fax

Bearbeitet von T5Pien
Geschrieben
ich meine auch dass das so nicht geht - wenn hätte er es vorab reinschreiben müssen - hab ich auch schon tatsächlich so in diversen auktionen gesehen z.b. person mit weniger als 95 % positiver bewertungen oder sogar den echten ebay nick etc.

ich bin zwar kein freund von klagen, anwalt etc, dass das aber wohl eher positiv für dich ausgehen würde is wohl klar.

eine berechtigte oder unkorrekte aber nicht munierte neutrale bewertung sollte da keinen einfluss nehmen.

das einzige was ich anders machen würde ist :

die gesetzte frist, die halte ich für etwas knapp, ich würde so 10 tage einräumen - auch in zeiten von email und fax

hab grad eben mit ebay telefoniert.

Die haben gemeint man kann Bieter auf eine Liste setzen, so dass die nichts mehr bei mir kaufen können.

Da er dies aber wohl versäumt hat ist er einen Kaufvertrag eingegangen und muss diesen erfüllen.

Ich werde abwarten, natürlich länger als bis Donnerstag.

Wenn dann immer noch nichts kommt wird halt einen nicht angekommenen ARtikel melden.

Zum anwalt geh ich nicht, das ist mir zuviel stress.

Aber ich danke euch schonmal.

Super Forum.

Geschrieben
hab grad eben mit ebay telefoniert.

Die haben gemeint man kann Bieter auf eine Liste setzen, so dass die nichts mehr bei mir kaufen können.

Da er dies aber wohl versäumt hat ist er einen Kaufvertrag eingegangen und muss diesen erfüllen.

ach fast vergessen: bei dem typen würde ich nix mehr kaufen :-D

Geschrieben
ach fast vergessen: bei dem typen würde ich nix mehr kaufen :-D

ja klar, werde ich auch nicht mehr.

hab es gestern abend übersehen, hab nur schnell auf bieten geklickt.

naja jetzt mal schauen was dabei noch rauskommt.

Aber ebay wird immer nerviger.

Geschrieben
Zum anwalt geh ich nicht, das ist mir zuviel stress.

Das ist ne Einstellung, die müssen ja auch von was leben. :-D

Spass bei Seite. Sollte Dich das doch zu sehr ärgern, so kann man dem Verkäufer mal schreiben.. :-D

Gruß AL

Geschrieben
Das ist ne Einstellung, die müssen ja auch von was leben. :-D

Spass bei Seite. Sollte Dich das doch zu sehr ärgern, so kann man dem Verkäufer mal schreiben.. :-D

Gruß AL

sehr geil, danke dir fürs Angebot.

Aber wir sind momentan schon halbwegs auf dem weg der Klärung.

Falls es sich ändert komme ich gerne auf dich zurück.

Grüsse Dome

Geschrieben

Hab den Dachboden aufgeräumt und etwas interessantes gefunden.

Ich habs dann mal gleich bei ebay reingestellt und bin gespannt ob einer drauf bietet.

Was meint ihr?

link

An den Admin: Darf ich das hier jetzt reinstellen?

Geschrieben (bearbeitet)
Warum hat das gute Stück hier auf beiden Seiten ein Federbein am Vorderrad?

Bild 1 und Bild 3.

HIER!

.....weil das Bild Spiegelverkehrt ist! :-D und narütlich eine Custom Spezialanfertigung ist!!

Bearbeitet von Tigerarmy77
Geschrieben

Sind zwei Roller im Paket. Der mit Federbein rechts ist die allseits bekannte Vespa von Piaggio.

Das zweite Modell mit Federbein und Motor links wurden nur von der relativ unbekannten Firma oiggaiP gebaut. Die konnten sich auf dem Markt aber mit der ungewöhnlichen Anordnung von Gasgriff und Bremse links und Schaltung und Kupplung rechts nicht am Markt durchsetzen. Führte zu zu vielen Unfällen bei ungeübten Fahrern und ist mit ein Grund, dass die heute so selten sind.

:-D

Viele Grüße

Micha

Geschrieben (bearbeitet)
Sind zwei Roller im Paket. Der mit Federbein rechts ist die allseits bekannte Vespa von Piaggio.

Das zweite Modell mit Federbein und Motor links wurden nur von der relativ unbekannten Firma oiggaiP gebaut. Die konnten sich auf dem Markt aber mit der ungewöhnlichen Anordnung von Gasgriff und Bremse links und Schaltung und Kupplung rechts nicht am Markt durchsetzen. Führte zu zu vielen Unfällen bei ungeübten Fahrern und ist mit ein Grund, dass die heute so selten sind.

:-D

Viele Grüße

Micha

Und ich dachte, das wären die Vespas sapseV für Linkshänder.

Bearbeitet von Der_Spanier
Geschrieben
Und ich dachte, das wären die Vespas sapseV für Linkshänder.

Und nur aus diesem Grund kann man die LML ( sträwkcür: LML ) für indische Linksfüßler auch hier fahren, sonst ginge das ja w.o. nicht

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