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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

jo schaß wennst da im Winter a PV aufbaust und dann no kan Typinger hast ... :-D

find das Timing für den verkauf TOP!

Geschrieben

spinnen die :-D

PV Papiere

Derzeit steht der Preis bei 700 Euro. Das ist in Ö eigentlich normaler "Strassenverkaufspreis" für PV-Typenscheine. Hier in Ö ist es sehr schwierig bis unmöglich, eine 50er auf 125 ccm zu typisieren.

Geschrieben

Derzeit steht der Preis bei 700 Euro. Das ist in Ö eigentlich normaler "Strassenverkaufspreis" für PV-Typenscheine. Hier in Ö ist es sehr schwierig bis unmöglich, eine 50er auf 125 ccm zu typisieren.

ist ja nicht nur bei 125er smalframepapieren der fall.

sogar bei PX sammelstücken ist der preis in Ö höher als in D.

Geschrieben

Derzeit steht der Preis bei 700 Euro. Das ist in Ö eigentlich normaler "Strassenverkaufspreis" für PV-Typenscheine. Hier in Ö ist es sehr schwierig bis unmöglich, eine 50er auf 125 ccm zu typisieren.

Geil wäre ja, wenn die dazugehörige PV noch existiert und als Scheunenfund bereits wieder als Oldtimer einzelgenehmigt worden ist.

Dann hat der Käufer 700,- in den Wind geschossen und kann seine Rodel trotzdem nicht anmelden.

Geschrieben

Geil wäre ja, wenn die dazugehörige PV noch existiert und als Scheunenfund bereits wieder als Oldtimer einzelgenehmigt worden ist.

Dann hat der Käufer 700,- in den Wind geschossen und kann seine Rodel trotzdem nicht anmelden.

Wer sagt das?

Dachte ich bis vor kurzem auch immer

Geschrieben

Geil wäre ja, wenn die dazugehörige PV noch existiert und als Scheunenfund bereits wieder als Oldtimer einzelgenehmigt worden ist.

Dann hat der Käufer 700,- in den Wind geschossen und kann seine Rodel trotzdem nicht anmelden.

Ist genau umgekehrt. Zumindest nach der Meinung der Juristen hier im Büro. Gut, die sind keine Spezialisten auf dem Gebiet, aber laut deren Meinung ist der mit dem Typenschein der Eigentümer der Vespa. Also bekommst Du um 700 ? einen Typenschein und vielleicht sogar einen Roller dazu.

Geschrieben

Kann ich mir kaum vorstellen.

Gut ich kenn das österreichische Zivilrecht nicht, meine aber gehört zu haben, dass es sich sehr ähnelt.

In D ist es jedenfalls umgekehrt.

Das Recht am Papier folgt in dem Fall dem Recht an der Sache.

Gruß Dirk

Geschrieben

Ist genau umgekehrt. Zumindest nach der Meinung der Juristen hier im Büro. Gut, die sind keine Spezialisten auf dem Gebiet, aber laut deren Meinung ist der mit dem Typenschein der Eigentümer der Vespa. Also bekommst Du um 700 ? einen Typenschein und vielleicht sogar einen Roller dazu.

das kann ich mir nicht vorstellen.

wenn ich meine papiere als gestohlen melde(nur typenschein-nicht das fahrzeug)kann doch nach paar jahren nicht einer daherkommen und behaupten meine duplikatpapiere sind ungültig weil er das alte originaldokument in der hand hält.

(glaub eher der muss mal erklären wie er zu gestohlen gemeldeten dokumenten gekommen ist)

Geschrieben

das kann ich mir nicht vorstellen.

wenn ich meine papiere als gestohlen melde(nur typenschein-nicht das fahrzeug)kann doch nach paar jahren nicht einer daherkommen und behaupten meine duplikatpapiere sind ungültig weil er das alte originaldokument in der hand hält.

(glaub eher der muss mal erklären wie er zu gestohlen gemeldeten dokumenten gekommen ist)

Du hast Typenschein, Fahrzeug und das Fahrzeug angemeldet. Dein Typenschein wird gestohlen, Du bekommst ein Duplikat, der Diebstahl wird irgendwo vermerkt und der erste Typenschein ist somit ungültig (ist wie bei einem gestohlenen Führerschein).

Hier geht es aber um eine herrenlose Vespa (Scheunenfund) und einen Typenschein. Einer hat den Roller (und eine Bestätigung, daß der Roller nicht als gestohlen gemeldet ist) und der Andere den Typenschein. So war meine Frage an die Juristen. Die Juristen nahmen wohl an, daß der mit dem Typenschein im Typenschein eingetragen ist. Da werde ich wohl nochmal nachfragen und die verschiedenen Möglichkeiten des Herren mit dem Typenschein (eingetragen, Kaufvertrag mit dem letzten eingetragenen Eigentümer oder auch nur Typenschein gefunden) klären, denn normalerweise ist das Recht zu Ö wie oben bereits beschrieben, zu 99% von D abgeschrieben.

Geschrieben

Hier geht es aber um eine herrenlose Vespa (Scheunenfund) und einen Typenschein.

wo die herrenlose vespa zu diesem schein wirklich ist wissen wir ja nicht.

was ist wenn die wirklich vor 10 jahren einen duplikattypenschein bekommen hat und der fahrer den roller vor 5 jahren bei einem händler mit rechnung gekauft hat.

Geschrieben

Das Thema hatten wir schon mal in einem anderen Thread, wo es um die Zulassung von Rollern ohne Papiere ging. Im Forum wird gern empfohlen die Karre in diesem Fall als Erbstück vom Obba auszugeben und/oder die Papiere einfach als verloren zu melden. In Dland (jedenfalls hier bei mir) muss man bei der Zulassung ohne Papiere aber eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust bzw. die Nicht-Existenz der Papiere abgeben. Im obigen Fall würde man also versichern, dass man selbst die Papiere verloren hat um jegliche evtl. Ansprüche Dritter beim Beamten auszuschliessen. Wenn in diesem Fall die Papiere wieder auftauchen und dann auch noch bei jemand anders (mit dessen Namen drin), hat man glaube ich ein kleines Problem wegen seiner eidesstattlichen Erklärung. Bei diesem Thema hatte ich damals schon Bauchschmerzen.

Geschrieben

wo die herrenlose vespa zu diesem schein wirklich ist wissen wir ja nicht.

Um es nicht zu verkomplizieren sollten wir uns darauf einigen, daß einer den Roller mit Typenscheinduplikat und einer den dazugehörigen originalen Typenschein hat. Dieser Fall dürfte wohl am häufigsten sein.

Zu Deiner zweiten Frage antworte ich mal mit gefährlichem RTL2-Doku Halbwissen: Wenn Du etwas kaufst, das dem Verkäufer nicht gehört, mußt Du es dem gesetzlichen Eigentümer trotzdem zurückgeben.

Geschrieben

Zu Deiner zweiten Frage antworte ich mal mit gefährlichem RTL2-Doku Halbwissen: Wenn Du etwas kaufst, das dem Verkäufer nicht gehört, mußt Du es dem gesetzlichen Eigentümer trotzdem zurückgeben.

oder einfach mal nem händler verkaufen und gleich wieder ankaufen :-D

Geschrieben

In Deutschland ist es so, dass die Fahrzeugpapiere kein Beweis, sondern lediglich ein Indiz dafür sind, dass jemand Eigentümer eines KFZ ist.

D.h, nur weil einem irgendein alter Brief in die Hände fällt, wird man dadurch noch lange nicht Eigentümer der dazugehörigen Karre.

Ich würde mich allerdings hüten, 700,-? für irgendwelche Papiere auszugeben, bei denen nicht klar ist, was mit dem Roller dazu passiert ist. Schlimmstenfalls hat man, wenn da bereits ein Mopped drauf angemeldet ist, neben den verlorenen 700,-? eine Anzeige wegen Urkundenfälschung am Hals...

Geschrieben (bearbeitet)

PV in einwandfreiem Zustand und mit einwandfrei montiertem Vorderrad: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160404645702&ssPageName=ADME:X:RTQ:DE:1123

Sogar das Trittbrett hat keine Beulen, und die Ständerschrauben sind einwandfrei lackiert.

Antwort des Anbieters auf den Hinweis bzgl. falsch montiertem Rad: Vorderrad kannst du ja gar nicht anderes montieren!!!

Vespa 125 mit Lenkkopf original 90 SS: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=220555938604&ssPageName=ADME:X:AAQ:DE:1123

Antwort des Anbieters auf den Hinweis bzgl. Falschangabe Lenker: es ist der orginale von der "vespa super" und dieses Modell hat den baugleichen lenker wie die 90 ss! erst schlau machen dann schreiben!

Leute gibts :-D

Bearbeitet von rude67

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