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Was passiert, wenn man als Lehrer (verbeamtet)


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

An die Juristen unter der GSF-Kommune,

was würde passieren wenn ich als Lehrer (verbeamtet) mit ner hochgezüchteten Fuffi erwischt werde (die Fuffi wird mit kleinem Kennzeichen gefahren)...

Klar ist, dass es erstmal normal strafrechtlich verfolgt werden würde, aber kommt da aufgrund des "Beamten-Status" noch mehr auf einen zu?

Geht nicht um mich und auch nicht um nen Kumpel o. ä., aber es könnte eventuell in der Zukunft passieren...wäre halt interessant zu wissen.

Geschrieben
Vielleicht sollte man als "verbeamteter Lehrer" in der Lage sein, die Kiste umzumelden und gegebenenfalls seinen Führerschein zu machen???

:-D

Da ist was wahres dran, einfach ein paar Kröten investieren und gut ist.

Denk mal dran was passiert wenn du mit deiner Kiste einen Porsche rammst?

Geschrieben

Solange man sich nicht wirklich was zu Schulden kommen lässt isses glaub ich nicht so tragsich. Aber als Beamter ist man soweit ich weiss verpflichtet, Vorstrafen anzugeben. Spätestens bei der anstehenden Beförderung könnts vielleicht was ausmachen. Als Beamter würde ich mir da beruflich keine Sorgen machen, da musst schon was übleres abziehen. O-Ton Beamter "Um ois Beamta gekündigt werden zum kenna, muasd hier drin scho oan daschlong ham".

Geschrieben

Klick

Würde sagen, dass man die Frage nicht pauschal beantworten kann - kommt darauf an, für wie schwerwiegend der Dienstherr ein solches Vergehen hält und dementsprechend disziplinarrechtliche Maßnahmen einleitet oder nicht. Also Ermessenssache des Dienstherren.

Geschrieben

als jemand, der insgesamt 4 gute Unfälle mit 130er und kleinem Kennzeichen,

und dabei mehr als ein bischen Glück hatte, was Sach u. Personenschäden

anging, ein weiser Tip: geh' vorher n Führerschein machen, und lass die kiste

als 125er anmelden.

Ist zwar halb so lustig wie mit dem kleinen Kennzeichen, aber das Gefühl ist

im auf kurz oder lang eintretenden Schadensfall ein anderes.

wenn man Lehrer ist, ist das überhaupt keine Frage in meinen Augen.

Geschrieben
Solange man sich nicht wirklich was zu Schulden kommen lässt isses glaub ich nicht so tragsich. Aber als Beamter ist man soweit ich weiss verpflichtet, Vorstrafen anzugeben. Spätestens bei der anstehenden Beförderung könnts vielleicht was ausmachen. Als Beamter würde ich mir da beruflich keine Sorgen machen, da musst schon was übleres abziehen. O-Ton Beamter "Um ois Beamta gekündigt werden zum kenna, muasd hier drin scho oan daschlong ham".

Was heisst denn bitte "daschlong"?

Geschrieben (bearbeitet)
Was heisst denn bitte "daschlong"?

Hochdeutsch: "erschlagen", "totgeschlagen"

Klick

Würde sagen, dass man die Frage nicht pauschal beantworten kann - kommt darauf an, für wie schwerwiegend der Dienstherr ein solches Vergehen hält und dementsprechend disziplinarrechtliche Maßnahmen einleitet oder nicht. Also Ermessenssache des Dienstherren.

Kann mir nicht vorstellen, dass Schwarzfahren drunter fällt. Verursacht man aber einen tragischen Unfall mit einer unlauteren Mopete könnts brenzlig werden.

Bearbeitet von Herr Gawasi
Geschrieben (bearbeitet)
Vielleicht sollte man als "verbeamteter Lehrer" in der Lage sein, die Kiste umzumelden und gegebenenfalls seinen Führerschein zu machen???

:-D

Fiktiver Fall wie oben beschrieben!

:-D

E. sagt, selbstverständlich sollte man als "Lehrer" ob verbeamtet oder nicht in der Lage sein, die Kiste umzumelden. Es ging aber hier lediglich um etwaige MEHR-Bestrafung durch den "Beamten-Status"....E.-Ende.

Bearbeitet von Ömchen
Geschrieben
Fiktiver Fall wie oben beschrieben!

:-D

E. sagt, selbstverständlich sollte man als "Lehrer" ob verbeamtet oder nicht in der Lage sein, die Kiste umzumelden. Es ging aber hier lediglich um etwaige MEHR-Bestrafung durch den "Beamten-Status"....E.-Ende.

also ich hab mehr als einmal Leute fast platt gefahren, von den Sachschäden

mal zu schweigen, ich bin im nachhinein mehr als dankbar, das da nie was

noch schlimmeres passiert ist.

davon abgaysehen haben die Bullen doch auch 70er Sätze in ihre Automatik

Eimer gestrickt, zumindest hier, aber das ist wohl ein ähnlich shizophrener

Berufsstand ?

:-D

Geschrieben

Lehrer = Vorbildfunktion

nebst Versicherungsbetrug

Fahren ohne Fahrerlaubnis (Ost), Führerschein (West)

etc.

bei nem Unfall mit Personenschaden kanns dann ganz leicht übelst werden..............

Als verbeamteter Lehrer wird man wohl die Kohle für nen 1er Führerschein haben....oder welche Klasse ist das heute?

Geschrieben

Strafe ??

Alter Schwede als Beamter ist man doppelt gearscht. :-D

1. gibts Zivil- oder Strafrechtlich eine verpasst und

2. gibts Diziplinarrechtlich einen aufs Horn.

Wird der Beamter zu mehr als 1Jahr Haft verdonnert zieht er seine Jacke aus!! :-D

LT

Geschrieben
nebst Versicherungsbetrug

falsch!

Alles was im Zivielrecht unter einem Jahr auf Bewährung bleibt, sollte sich im Normalfall disziplinarrechtlich nicht auswirken.

falsch!

Strafe ??

1. gibts Zivil- oder Strafrechtlich eine verpasst und

2. gibts Diziplinarrechtlich einen aufs Horn.

Wird der Beamter zu mehr als 1Jahr Haft verdonnert zieht er seine Jacke aus!! :-D

LT

Richtig!

Ob es disziplinarrechtlichen Konsequenzen gibt, und wie die dann aussehen, hängt natürlich vom Dienstherren und vom Strafmaß ab. Wenn das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt wird (ist ja oft der Fall bei sowas) hast du wahrscheinlich nicht viel zu befürchten. Trotzdem, ein Motorradführerschein kostet 1500,- ? und den hat man sein Leben lang. Vielleicht nicht die schlechteste Investition...

Geschrieben

allein die Strafe wegen fahren ohne fahrerlaubnis, sollte dich die polizei nur beim zu schnellen fahren erwischen, ist höher als den führerschein für die klasse A zu machen ;) lohnt sich also nicht wirklich so zu fahren...

Geschrieben (bearbeitet)
allein die Strafe wegen fahren ohne fahrerlaubnis, sollte dich die polizei nur beim zu schnellen fahren erwischen, ist höher als den führerschein für die klasse A zu machen ;) lohnt sich also nicht wirklich so zu fahren...

Das siehst du so, ich nebenbei auch, aber dass man das einem angehenden Lehrer erklären muss, finde ich irgendwie traurig...

Gruß, Ralf

Bearbeitet von freibier
Geschrieben

Die Lehrer in den Heimatfilmen der 50er und 60er, das warn noch Respektpersonen ! Wenn ich heute einen Lehrer rauchen seh -- und ??

rs

Geschrieben
Die Lehrer in den Heimatfilmen der 50er und 60er, das warn noch Respektpersonen !

Das war Pepe Nietnagel doch damals schon latte. :-D

Ansonsten interessant wie hier wieder alle den Zeigefinger

heben und die Lehrer als Respektperson ueber die Dinge

stellen.

Geschrieben (bearbeitet)
falsch!

falsch!

Richtig!

Ob es disziplinarrechtlichen Konsequenzen gibt, und wie die dann aussehen, hängt natürlich vom Dienstherren und vom Strafmaß ab. Wenn das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt wird (ist ja oft der Fall bei sowas) hast du wahrscheinlich nicht viel zu befürchten. Trotzdem, ein Motorradführerschein kostet 1500,- ? und den hat man sein Leben lang. Vielleicht nicht die schlechteste Investition...

So ist es ganz richtig, jedenfalls in Bayern:

Art 46 BayBG sieht folgendes vor:

Bay. Beamtengesetz

Bearbeitet von efendi
Geschrieben (bearbeitet)

Egal ob Beamter oder nicht, ich würde jedem halbwegs intelligenten Menschen unterstellen sich die Frage selbst beantworten zu können.

Verstehe die Leute nicht, die einen Haufen Kohle für Tuning etc. ausgeben aber dann illegal durch die Gegend fahren weil sie kein Geld für die Legalisierung/Eintragungen bzw. den Führerschein ausgeben wollen :-D

Bearbeitet von Joker

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    • klugscheisser ich meine die j50 reicht da nicht 
    • Bei Anfragen bei Polizei oder Zulassungsstelle weisst du nur ob es als gestohlen gemeldet ist.... (wurde ggf den eigentlichen Besitzer freuen).   Wenn Du den Roller evtl. auch haben, würde ich den Weg über das Fundbüro gehen (evtl. vorher dort oder bei der Polizei fragen). Erst dann bekommt man ggf Unterlagen nach einer frist das Du den Roller haben darfst.   Wäre schade, wenn der Roller nicht als gestohlen gemeldet wurde, Du den Roller fertig machst und irgendwann steht die Polizei bei dir vor der Tür weil der Besitzer ihn dann als gestohlen gemedet hat.
    • Gute Frage. Das kann ich Dir leider erst sagen wenn der andere Motor wieder läuft. Ich vermute an der Vorverdichtung bzw. am Durchlass im Ansaugtrakt. Im ersten Motor ist eine Parmakit Welle und im Ersatzmotor eine DRT Sprinter verbaut. Beide 51/97, aber die DRT hat serienmäßig größere Ausfräsungen in den Wangen. Eventuell beeinflusst das die Füllung. Beide Gehäuse sind identisch gefräst. Den Vergaser habe ich unverändert übernommen.   So wie es jetzt ist macht das schon echt Laune. Mal sehen was der andere Motor macht wenn er wieder läuft.    
    • In der Regel geht bei den neueren 3P Zylindern nicht so viel mit Auslassbearbeitung. Wie ich geschrieben habe, würde ich nicht zu viel bearbeiten. Denn wenn man sich verkünstelt, kannst gleich den DEPS3 holen und bist überall besser. Einfach alles smooth glätten und fertig. Die Lagerschmierung ist nicht ohne Grund da und die würde ich nie verschleißen. Eventuell bin ich da auch ein Schisser.    
    • ......spottete der Vespafahrer    Im Ernst: Beschleunigung ist ok, da die Karre kurz übersetzt ist, aber alles über realen 110 km/h ist eine Quälerei für Mensch und Maschine.
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