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An die GSF-Rechtsverdreher


salih

Empfohlene Beiträge

Sachen gibts...

Ohne jetzt die ganze Geschichte bis ins Detail zu erzählen: Welchen Straftatbestand erfüllt es wenn jemand sich unter dem Namen einer Arbeitskollegin bei einem Freemailer mit einer sehr ähnlichen eMail-Adresse anmeldet (einziger Unterschied ist ein Bindestrich zwischen Vor- und Nachnamen), deren Arbeitsverhältnis per eMail kündigt und dabei noch die Geschäftsleitung beleidigt? Rechtfertigt das die fristlose Kündigung des Verfassers seitens des Arbeitgebers oder kann nur die Kollegin gegen ihn rechtlich vorgehen? Grund für diese Aktion ist scheinbar, dass derjenige sehr gerne den Arbeitsplatz seiner Kollegin "übernehmen" würde und ordentlich einen an der Waffel hat :-D

Ich erreiche gerade unseren Anwalt nicht :-D

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Mal davon abgesehen was das für ne Firma ist, wo sowas abgeht, wäre es denkbar das sich das im Bereich Urkundenfälschung abspielt.

Meine :-D Kannst ja als Chef schlecht von jeder einfachen Lageraushilfe vor der Einstellung ein psychologisches Gutachten anfordern dass im Oberstübchen noch alles richtig funktioniert.

schöne Geschichte, wie naiv kann man sein, zu glauben,

dass man mit sowas durch kommt.

"die Gayschäftsleitung hat kurze Schwänze, mfg. Müller"

:-D:-D

Musste im Nachhinein auch lachen :-D Nach dem ersten Lesen war ich zugegeben etwas irritiert weil die arme Frau superhöflich ist, Fäkalsprache ist der bestimmt noch nie über die Lippen gekommen.

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Musste im Nachhinein auch lachen :-D

um so länger man lebt, um so lustiger wird es, es relativiert

sich mit der Zeit doch so einiges, das entkrampft ungemein.

es ist ja ausser seiner baldigen Kündigung nix schlimmes passiert.

:-D

weil die arme Frau superhöflich ist, Fäkalsprache ist der bestimmt noch nie über die Lippen gekommen.

mir doch auch nicht. :-D

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Also:

Wichtig ist zunächst, dass die Kündigung per E-Mail unwirksam ist, also das Arbeitsverhältnis der Kollegin selbst bei Ausfertigung der E-Mail durch sie selbst weiterbesteht.

Dann:

Die außerordentliche Kündigung benötigt einen wichtigen Grund, wobei strafrechtlich relevantes Handeln im Regelfall einen solchen wichtigen Grund darstellt. Als Straftatbestand fällt mir vorliegend § 267 StGB (Urkundenfälschung) oder § 263 StGB (versuchter Betrug) ein. Bei ersterem ist die Frage, ob es sich bei der E-Mail um eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB handelt (was ich Dir leider gerade nicht beantworten kann), letzteres kann möglich sein (Erregung eines Irrtums bei der Geschäftsleitung durch Täuschungsmail führt zu Kündigung, was wiederum monetäre Konsequenzen bei der Gekündigten hat).

Jedenfalls erfüllt zu sein scheint der Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB), welcher aber eine außerordentliche Kündigung nur in härteren Fällen rechtfertigt.

Eine außerordentliche Kündigung wird jedoch auch immer einer abschließenden Interessenabwägung durch das prüfende Gericht unterworfen. Hier werden neben der Schwere des Verstoßes auch die Sozialdaten der Arbeitnehmerin geprüft (Unterhaltspflichten, wie lange war sie dabei, gab es schon Unstimmigkeiten mit ihr, etc).

Darüber hinaus ist die Frage, ob eine (hilfsweise erklärte) ordetnliche Kündigung gerechtfertigt wäre. Dies beurteilt sich maßgeblich danach, ob das Kündigungsschutzgesetz einschlägig ist, oder ob die Arbeitnehmerin Sonderkündigungsschutz genießt (schwerbehindert, Elternzeit, ...).

Hoffe, ich konnte Dir helfen,

Flameboy

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Ich würd mal in den Email-Header schauen von welcher Absender-IP das kam bzw. wann das verschickt wurde.

Ist es während der Arbeitszeit passiert dann gibts allein dafür schon Ärger. In Summe bekommt man sicher genug zusammen um darzulegen warum es unzumutbar ist weiter mit dem Typen zu arbeiten. Ein gute Anwalt findet sicher noch mehr. Hat der Schuldige denn seine Schuld schon eingestanden? Jemandem wie mir könntest Du nicht so ohne weiteres nachweisen das die Mail von mir stammt...

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Ist es nicht einfach möglich normal zu kündigen und zu sagen: "Brauchst gar nimmer zu kommen"? Die 4 Wochen sind dann auch schon egal.

Ich bin eigentlich nicht gewillt so einem noch Geld fürs Nichtstun zu zahlen. Und er hat nen Festvertrag ohne Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung bis Ende April, die 3-monatige Probezeit ist gerade abgelaufen. Da kommt man also nur mit ner ausserordentlichen Kündigung raus.

Ich würd mal in den Email-Header schauen von welcher Absender-IP das kam bzw. wann das verschickt wurde.

Ist es während der Arbeitszeit passiert dann gibts allein dafür schon Ärger. In Summe bekommt man sicher genug zusammen um darzulegen warum es unzumutbar ist weiter mit dem Typen zu arbeiten. Ein gute Anwalt findet sicher noch mehr. Hat der Schuldige denn seine Schuld schon eingestanden? Jemandem wie mir könntest Du nicht so ohne weiteres nachweisen das die Mail von mir stammt...

Jemand wie du ist auch der deutschen Sprache mächtig. Er eher nicht, meinen Nachnamen hat er in der Kündigungsmail genau an den zwei Stellen falsch geschrieben wie in den normalen Mails die von ihm kamen, die Dame schreibt perfektes Deutsch und kommt auch mit dem Nachnamen klar :-D In den vorherigen Mails hat er auch mehrfach um ne Festanstellung gebeten die wir ihm aber mangels Auslastung und Qualifikation nicht geben können. Daher vermutlich der Versuch, die Frau rauszuekeln um an ihren Job zu kommen. Ich seh das auch nicht als mein Problem sondern vielmehr als Zumutung für die Kollegin und seinen direkten Vorgesetzten den er in der Kündigungsmail auch beleidigt hat. Den Header hab ich als erstes gecheckt, die Mail hat er Sonntag abend geschrieben, kam von GMX und unterscheidet sich von ihrer durch einen Bindestrich zwischen Vor- und Nachnamen.

Morgen früh ruf ich unseren Anwalt an und nachmittags gibts dann ein klärendes Gespräch mit dem Kerl. Das ist besser als GZSZ bei uns :-D

@Flameboy

Danke für die kompetente Antwort, werde morgen berichten!

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bissl gaygoogelt:

Seit dem 01.05.2000 muss eine Kündigung schriftlich erfolgen und die Unterschrift des Kündigenden enthalten. Einer Email fehlt die Unterschrift und gilt demnach nicht als rechtswirksames Kündigungsschreiben.

Nun bleibt noch der Geschäftsleitung zu erklären von wem und warum die Beleidigungen bzw. die Kündigung geschrieben worden sind...

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Hab ich schon die Geschichte von der Umschülerin erzählt, die meiner Mutti an die Gurgel ist weil sie ihre Stinkfrüchte nicht im Büro essen durfte? Und die jeden nach dem Sternzeichen gefragt hat? Jungfrauen und Widder, ganz schlechtes Karma... :-D:-D

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Morgen früh ruf ich unseren Anwalt an und nachmittags gibts dann ein klärendes Gespräch mit dem Kerl. Das ist besser als GZSZ bei uns :-D

Was willst Du mit dem Typen denn noch klären? Seinen geistigen Nebel, den er eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat?

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Anstand setzt - glaube ich - eine Form von Sozialverhalten und Moral voraus, die durch sein Verhalten als nichtexistent nachgewiesen sein dürfte.

-

Ich würde meine Hoffnung eher auf Irrationalität und Angstverhalten setzen und einen fertigen Aufhebungsvertrag ganz in der Nähe bereithalten.

________

Dreh ihn durch die Mangel, Dummheit muss bestraft werden :-D

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frau S.

wenig gehört von Ihnen in letzter Zeit und dann gleich solche Geschichten.

Würde gerne die Rechte an der Story erwerben, evtl auch die von der Mutter.

:-D

den Kerl würd ich ja auch erstmal so richtig ins Messer laufen lassen und ihm erstmal was von freier Stelle stecken, mal sehen wie er reagiert und dann nach und nach ein paar Unterschwelleige Andeutungen machen, von wegen komischer Email, das sowas ja strafrechtlich nicht ohne ist bla bla...

Viel Spaß und gute Nerven mit der Sache und hoffentlich ein schnelles ende

Sonst läufts hoffentlich etwas lockerer.

Bearbeitet von scooteria frankonia
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Die Probezeit ist doch um 2 Tage noch nicht abgelaufen, d.h. wir können auch normal kündigen :-D Da hatte ich gestern Tomaten auf den Augen :-D

Er ist heute nicht aufgetaucht und bekommt morgen die fristlose Kündigung, hilfsweise ne ordentliche.

Die Mitarbeiterin auf deren Rücken er das Schmierentheater veranstaltet hat, will Anzeige erstatten. Allerdings glaub ich nicht dass da grossartig was bei rauskommt, es sei denn er ist wegen sowas schon einschlägig bekannt.

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Solche Fragen sollte übrigens jeder einigermaßen qualifizierte Betriebsrat beantworten können. :-D

Betriebsrat... sowas gibts bei uns nicht :-D

Das ist mir klar, dass ein befristeteter Vertrag keine Arbeitsplatzgarantie ist. Nur kann man (wenn keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung vereinbart ist) eben nur aus wichtigem Grund kündigen was dann meist eine Kündigungsschutzklage des Arbeitsnehmers nach sich zieht die in einem Vergleich endet. Als Arbeitsnehmer musst du nem Chef schon mit nem Messer an den Hals um vor Gericht bei sowas zu verlieren, Arbeitsgerichte=Vergleichsgerichte. Ich spreche das aus Erfahrung :-D

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neue Aufgaben zuteilen....

entsprechend der Qualifikation...

Hof kehren.... Post per Fahrad zum Postamzt fahren....

Kaffee Kochen

beim Bäcker stückchen holen....

und nur noch die Anrede....

Heh Hiwi hol mal Stückchen.... oder ist das zu hoch für Dich....

Rita

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Wie ist das Gespräch denn gelaufen und (wie) werdet ihr den Typen jetzt los?

Innerhalb der Probezeit (die ja zum Glück doch noch nicht abgelaufen war) normal gekündigt, Begründung fehlende Auslastung. Nach längerem Überlegen haben wir auf eine direkte Konfrontation mit der Sache verzichtet. Man kann bei solchen Leuten nie wissen zu was sie fähig sind, wenn ich mir vorstelle dass der abends bei uns vor der Firma steht wenn kein anderer Mitarbeiter mehr da ist... Er hat es jedenfalls ohne jegliche Gefühlsregung akzeptiert, kein Ton von der eMail. Was die Mitarbeiterin jetzt macht, ist letztlich ihre Sache.

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Man kann bei solchen Leuten nie wissen zu was sie fähig sind, wenn ich mir vorstelle dass der abends bei uns vor der Firma steht wenn kein anderer Mitarbeiter mehr da ist...

daran hab ich auch gedacht, zumal ich vorkurzem auch zwei knallchargen kurz neben unserem Grundstück nachts gemaßregelt habe und ich denen auch so manches zutrauen würde....

...würde das beim nächstenmal auch anders angehen, was nicht heißen würde das ich denen nicht meine Meinung stecken würde, nur halt etwas weniger persönlich :-D (mit 4 Hunden an der Leine )

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neue Aufgaben zuteilen....

ist ok ist wird sicherlich recht oft gehandhabt !

und nur noch die Anrede....

Heh Hiwi hol mal Stückchen.... oder ist das zu hoch für Dich....

Rita

verstößt u.a. gegen das Gleichstellungsgesetzt und kann auch für unbeteiligte Vorgesetzte ganz böse Folgen haben!

GB

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