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Nachwuchs für Österreich


Empfohlene Beiträge

Sers,

hab eine Frage an die Österreicher unter euch.

Ich werde mich wohl ab Juli auch zu euch gesellen, soll heißen ich zieh nach Salzburg. Das aber natürlich nicht ohne meine Vespa. Ist eine V50 mit PK125XL Motor. Auftypisierung vom deutschen TÜV zugelassen.

In Ö muss ja dann innerhalb von einem Monat meine Fahrzeuge ummelden.

Nun die Frage:

Brauch ich für die Zulassung in Österreich eine komplette Neuabnahme von meiner Vespa? Auftypisieren ist ja in Ö nicht mehr. Oder zählt die deutsche Abnahme und ich muss in Ö nur wieder zur HU?

Frage verstanden? Hoffe mal auf zahlreiche und SINNVOLLE Tips und bis dahin

Pfiade, Bussi und Ade

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Ist eine V50 mit PK125XL Motor. Auftypisierung vom deutschen TÜV zugelassen.

somit is es keine 50er sondern eine 125er.

eine deutsche 125er als übersiedelungsgut in eine österreichische 125er umzuwandeln sollte doch möglich sein.

musst aber bestimmt zur landesprüfstelle damit du neue papiere(einzelgenehmigung) bekommst.

(frag mal den ron -sqooter.com)

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Theoretisch besteht die Chance, das Ding unter Hinweis auf die Sonderstellung als "Übersiedelungsgut" typisiert zu bekommen, da der Roller momentan in dieser Form regulär in D zum Verkehr zugelassen ist. Der von Dir beschriebene Umbau wäre in A (zumindest in Wien) unter normalen Umständen nicht typisierbar.

Ich würde der Einfachheit halber bei einem der Händler im Raum OÖ/Sbg., die ein Typisierungs-Service anbieten, nachfragen. Falls Du Dich direkt an die Behörde wenden möchtest, ist das Verkehrsreferat der jeweiligen Landesregierung zuständig, in Deinem Fall also die des Landes Salzburg.

oops, zu langsam...

Bearbeitet von signor rossi
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als "Übersiedelungsgut" typisiert zu bekommen

oder sonst auf 50ccm zurückbauen ;)

i versteh nur net, warum du es net mitn deutschen kennzeichen fährst? macht der kollege in meinem haus genauso mit sein daelim 125er roller da er hier studiert.....

Bearbeitet von Motorhead
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das wäre meine nächste Überlegung. Hab ja mein Zweitwohnsitz in D, von dem her kann ich ja dort ein Fahrzeug anmelden und in Ö fahren. Oder?

Für uns Österreicher wäre es nett wenn du ihn typisieren könntest. ( wäre dann ein Präzedenzfall von dem wir profitieren könnten )

Nicht typisieren wär das einfachste, weil du dann keine Probleme hast. ( Deutschland ist von Salzburg nur durch eine Brücke getrennt )

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bei der Salzburger Landesregierung brauchst Du mit einer Vespa nicht auf offene Arme hoffen. da hat ein ansässiger Händler hier den Bogen mächtig überspannt und deshalb sind die auf Vespasachen aller Art "allergisch". Ganz ohne Scheiß jetzt!!

Wenn Übersiedlungsgut dann mal mit Stoffi sprechen. Müßtest hat (am Papier) irgendwie nach OÖ übersiedeln.

Wenn Du mit dem deutschen KZ fahren kannst würde ich das machen.

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Ich würde es probieren. Wenn sich unser Amtsschimmel querlegt, lass die Rodel in D angemeldet, besorg dir vom Halter-wenn deine Mami im Fahrzeugschein steht- eine "Fahrgenehmigung und fahr damit nach herzenslust bei uns herum.

Ichbin bei uns in der Stadt ( Salzburg ) noch nie aufgehalten worden. Natürlich gibt es solche und solche, aber wenn du nicht mit 70 durch die Stadt glühst sind alle sehr entspannt.

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einfach mit d-kennzeichen weiterfahren, keine probleme , billigere versicherung usw.

keine einige ö die auch mit d taferl rumkurven - vor allem bei neuen, ps-potenten us-importen die beste variante

solange in d eine wohnsitzmeldung vorliegt gibts da keine probs

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S = Salzburg

na dann ist ja bei dir alles bestens.

Werd's jetzt so machen:

Vespa ist ja derzeit nicht angemeldet, Zulassung auf Zweitwohnsitz ist auch nicht meht erlaubt. Da ich meinen Hauptwohnsitz hier in Nbg in einem halben jahr auflöse wird die Reuse gleich auf Mutti angemeldet. Spar ich mir schon Gebühren fürs erneuten ab- und anmelden beim Umzug und Zweitwohnsitz hab ich dort auch noch.

Mutti alles Gute zum Geburtstag! Hab grad beschlossen dir ne Vespa zu schenken :-D

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Hm...soweit ich weiß geht das mit "auf Mutti anmelden" nicht...

der Lenker im Ausland (also in Deinem Falle: A) muß auch Eigentümer/Zulassungsinhaber des Fahrzeuges sein.

Es wird zwar teilweise toleriert ein Fremdfahrzeug kurzfristig in Betrieb zu nehmen...(fahre nur heute und bin morgen schon wieder in D,

das Fahrzeug gehört meiner Mutter/Frau Blabla)...

ist aber auch versicherungstechnisch nicht zulässig.

Bitte erkundige Dich da nochmal genau!!!

Als Übersiedlungsgut dürfte es als Einzelgenehmigung kein Problem sein.

Ciao,

A.

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Müßtest hat (am Papier) irgendwie nach OÖ übersiedeln.

ist bei abgemeldeten fahrzeugen nicht notwendig.

als ich bei meiner bajaj die scheibenbremse typisiert habe ging es nur in dem bundesland in dem das fahrzeug(und auch der fahrzeughalter) angemeldet ist.

da das fahrzeug aber abgemeldet war erklärte mir der beamte das ich als in niederösterreich hauptgemeldeter fahrzeugeigentümer überall in österreich typisieren kann.

auf jeden fall hat eine auf 125 umtypisierte 50er in österreich einen schönen wert.

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  • 3 Monate später...

noch immer gleiches Thema, also kein neues Topic.

In einem Monat zieh ich jetzt endgültig nach Österreich. Meine Karre ist inzwischen auf meine Mum zugelassen, passt alles bis hierher.

Jetzt wollte ich einfach mein Roller wie mein Auto nicht ummelden und in Ö mit D KZ rumfahren. Leider hat mir mein Vermieter mitgeteilt, dass mein werter Nachbar ein scheiß Bulle sein soll, der alles genaustens kontrolliert. Das heißt, wenn ich meine Vespa nicht innerhalb eines Monats ummelde, werde ich höchstwahrscheinlich Post bekommen.

So jetzt gibts folgendes Problem:

theoretisch gilgt die Vespa als Umsiedlungsgut. Dafür muss aber die Karre 6 Monate auf den Umsiedelnden in einem EU Land angemeldet sein. Ist nicht, kann ich vergrssen da nicht meine Mutter, sondern ich umzieh.

Nächste Möglichkeit, noch ein paar Monate warten und als Schenkung laufen lassen. Dafür brauch ich aber dann bei der Zulassung in Ö eine Einzelgenehmigung.

Wie stehen die Chancen, diese nach einer Schenkung zu bekommen?

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Naja die Sache ist ja so. Den Umbau den ich gemacht habe hätte ich Ö nie eingetragen bekommen. Wenn ich jetzt aber dort ankomme und dem TÜV meinen Fahrzeugschein, indem alles eingetragen ist, vorzeige, ist das dann für den ok?

Ist ja immerhin ein EU Fahrzeugschein, und was in Deutschland fährt wird in Österreich auch noch funktionieren.

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Nimm KOntakt zu Stoffis Garage auf. Da wendest du dich an den Stoffi und klärst das mal mit ihm ab. Eventuell kann er in deiner Causa was für dich tun.

Hier ist wenig greifbares für dich unterwegs.

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    • Peter, Schraubenköpfe würde ich in der Kopfhöhe nicht abdrehen. Nimm die Innensechskant mit Führungsstift, Volksgebrauch "Inbus-Ribe", der Kopf ist deutlich niedriger. Wenn ich an den Schrauben für die Spacerplatte etwas zerspane, dann nur den Aussen Ø des Schraubenkopfes auf ein Passmaß +/- 1/100mm, die Stichmaße alle auf der Maschine hochgenau gebohrt und gesenkt. Z.B. für einen passenden Fräser, der Schraubenkopf soll sich in diese zylindrische Senkung "spielfrei" reinziehen lassen.   Du bekommst dadurch zusätzlich eine enorm stabile Zentrierung über alle Schraubenköpfe und die Gewinde werden gegen Abscherung geschützt! Schrauben würde ich bei 8.8 bleiben, und wichtig, keine verzinkten oder VA Schrauben verwenden. 10.9 sind schon zu spröd.   Gruß
    • Da die beiden Stege zwischen den Strömern und dem Auslass extremst drücken, also wenn mal in's bläuliche Anlassfarben entstehen, da verbrennt es jeden Schmierfilm vom besten Öl. Recht's im Bild waren da mind. 320-350°C im Spiel.   Woher die extremen Verwerfungen des Zylis in diesem Bereich herkommen wird sich zeigen, ob's nur das zu stramme Anzugsmoment war. Zum Einbauspiel, (EBS) es kann ja mit einem Zweipunkt- Innenmessgerät nie der kplt. Zylinderbohrungsbereich wegen den Ports gemessen und vermessen werden. Dreipunkt ist besser, es kann aber die Rundheit einer Bohrung nie und nimmer ermittelt werden.   Da jeder "unterbrochene" Zylinder, sprich mit Ports, den Honsteinen gegenüber keine Abstützung bietet, werden die Zweitakt Zylis nie maßhaltig, d.h., rund, zylindrisch auf die ganze Länge.   Bei Viertaktzylinder ohne Ports sieht das ganze ganz anders aus! Das EBS kann oben oder unten passen, wo sich's schön messen lässt, aber an anderen Stellen schnell mal mehrere hunderstel mm enger sein. Solche Ungereimtheiten lassen sich dann nur per Messmaschine ermitteln. Oder wie ich es handhabe, ich arbeite die Zylibohrungen nach, denn der Läppdorn "nimmt gleichmässig "nur an den engsten Stellen einer Bohrung Material ab. Und dann kann man den Block und den Kopf simulieren und vorgespannt läppen.   Und wie kürzlich @karren77einwarf, das "ii Tüpfelchen" wäre dann noch, die Zylis bei Betriebstemperatur vorgespannt zu läppen.   Ich hatte schon Zylis, die passten oben und an anderen Stellen war das EBS 7-8/100mm zu eng. Wer rechnen kann, weiß was da an EBS übrig bleibt!
    • P.S.S: Falls einen interessiert, ich habe mal nachgeschlagen. ECE R6 lässt nur gelb blinkende Fahrtrichtungsanzeiger zu. In eine Beleuchtungseinrichtung  gehört ein nach ECE 37 genehmigtes Leuchtmittel, die gibt laut ebendieser ECE Regelung nur in weiß, rot und gelb.   Auf dem ganze Temu Kram sind in Regel nur Buchstaben Zahlenkombinationen drauf die den Eindruck eines Prüfzeichens machen und in Details abweichen um eben genau keine Fälschung zu sein.
    • @wladimir Gabel mit Schwinge, Bremstrommel mit Lusso Ankerplatte auch möglich. Stoßdämpfer wird eher nicht benötigt. Grüße   
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