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Freigabe von Piaggio Deutschland


gravedigger

Empfohlene Beiträge

habe heute ein schreiben von piaggio deutschland aus diedorf bekommen.

also gibt es mindestens noch eine verwaltung in deutschland und die beantworten auch noch briefe. die freigabe von 80 auf 200 habe ich vor einem jahr kostenlos erhalten. nur antworten die nicht auf fax und email sondern nur auf brief (war bei mir so)

ich wollte eine freigabe für eine 98er disk auf meiner PX80@200 haben.

die schrieben doch glatt, dass sie den umbau auf scheibenbremse aus bauartbedingten gründen nicht für unbedenklich erklären können.

ich müsste den umbau mit dem zutändigen tüv abklären :plemplem: :plemplem: :plemplem: :plemplem: :plemplem:

Bearbeitet von gravedigger
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Als ich vor 4 Wochen meinen TÜVmann fragte, ob ich die Disk Scheibenbremse (Original Piaggio und von mir aus, auch noch vom Händler montiert) problemlos eintragen würde, bekam ich zur Antwort: ABER NUR MIT FREIGABE VON PIAGGIO. Und wenns da Probleme gibt, dann kann man ja immer noch eine Einzelabnahme machen. D.h. Fahr und Bremstest bei der TÜV Hauptstelle in z. B. Köln. $$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$ :-D

Spinnen die jetzt alle, oder was geht da ab?

Jörg

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ich bin mit der drangebauten Bremse zum Tüv und die Reaktion vom Prüfer war sowas wie: cool, endlich mal ne vernünftige Bremse an ner Vespa vorne! Weil die dann sogar noch von Piaggio war und die Leitung ebenso wars ruck zuck eingetragen, ohne Fahrtest (hat geregnet) etc! :-D

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mein prüfer küsst mich, wenn ich ihm endlich ne scheidenbremse vorführ! der sagt immer "ok,das trag ich noch ein, ABER beim nächsten mal will ich ne scheibenbremse sehn! sie können nich immer nur schneller werden! bremsen müssen sein!" ... wo er ja recht hat ... und die chance bei den nächsten TÜV besuchen entsprechend ausgerüstet zu sein (zumindest an 2 rollern :-( ) stehen gut! die bremse liegen ja schon da! :-D

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Hi,

also ich hab die orig. Vespa Scheibe auch ohne weiteres eigetragen bekommen.

Ich fahr ne 125er LML, für die es ja eh keinerlei dokumentationen gibt, bin einfach nur hin und der hat etwa das gleiche gesagt wie bei Gerhard. :-D

MfG

Bearbeitet von Spike1401
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Und immer dran denken: Laut §41 StVZO müssen Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h eine mittlere Mindestverzögerung von 2,5 m/s² mit jeder der beiden Bremsen ermöglichen.

Auf Deutsch: Ein Bremsweg von 154m aus 100 km/h ist nach TÜV-Richtlinien okay! :-D Die Bremsleistung muss aber auch auf Dauer abgegeben werden können :-(

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