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mietvertragsklausel mit 2 jahren mindestmietdauer -


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

da das gsf, wie man hört, ja alles zu wissen scheint, sei hier nun folgende frage an die community getragen.

meine freundin will in eine neue wohnung ziehen, wo, laut vormieterin, die hausverwaltung mietverträge mit 2 jahren mindestmietdauer hat.

das kann ja eigentlich gar nicht zulässig sein.

wo steht was genaues und wie verhält es sich jetzt damit?

wenn man von vornherein weiß, daß sowas nicht zulässig ist, kann man das ja schon zur unterzeichnung des mietvertrages ansprechen und eventuellem ungemach zum auszug vorbeugen.

dank schonmal an die experten..

edit erinnert mich nach verschaffen eines überblicks via google daran, hier zu erwähnen, daß ich eigentlich noch gar nicht genug weiß, um die nötige unterscheidung zwischen "befristetem mietvertrag" und "vereinbahrter mindesmietdauer" zu treffen.

offenbar ist die situation doch nicht so klar, wie ich oben vermutete.

sicher wäre es am besten, eine andere wohnung zu suchen, die eine solche klausel nicht enthält. wer weiß schon, was kommt.

Bearbeitet von alex de salvo
Geschrieben
meine freundin will in eine neue wohnung ziehen, wo, laut vormieterin, die hausverwaltung mietverträge mit 2 jahren mindestmietdauer hat.

das kann ja eigentlich gar nicht zulässig sein.

wo steht was genaues und wie verhält es sich jetzt damit?

is für privat nicht mehr zulässig...

Geschrieben

Das hätte ich mal gerne rechtlich belegt! Ich hab so eine Scheiße gerade erst hinter mir und nur weil ich dem Vermieter extremst in den Arsch gekrochen bin, haben wir uns dann doch darauf geeinigt, dass ich ausziehen kann, sobald ich einen Nachmieter gefunden habe.

Ich wäre da (inzwischen) wirklich äußerst vorsichtig, meines Wissens nach ist das nämlich sehr wohl zulässig. Ich lass mich aber auch gerne eines besseren belehren!

http://www.mieterbund.net/recht/mietrecht_...ausschluss.html

Lieber mal den örtlichen Mieterbund befragen, im Zweifelsfall die Finger von der Wohnung lassen!

./c

Geschrieben (bearbeitet)

Da das Mietrecht von Bundesland zu Bundesland und auf alle Fälle von Gericht zu Gericht unterschiedlich ausgelegt wird, empfiehlt sich sowieso eine Auskunft des Mieterschutzbundes

oder des ortsansässigen Mietervereins, um deren Erfahrungen im Rechtsfall zu erfragen.

Aber : warum will deine Freundin denn überhaupt diese Wohnung nur kürzerfristig anmieten ?

Umzug ist doch auch mit Streß und Kosten verbunden. Individualisieren kann sie für diese kurze Zeit eine Wohnung sowieso nur sehr begrenzt, da beim Auszug ja auch wieder alles

wehr oder weniger im Urzustand sein muß.

Edith : ich würde auch die Finger von dieser Wohnung lassen, wenn ich nicht wüßte, ob ich längerfristig dort wohnen möchte

Bearbeitet von oehli
Geschrieben

Nach meinem Kenntnisstand ist so eine Klausel wirksam, solange die Mindestmietdauer nicht die Verhältnismäßigkeit von 24 Monaten überschreitet. Daher würde ich mich nach einer anderen Bleibe umschauen oder im Umkehrschluss eine günstigere Miete aus zu handeln, mit der "Makel" der Mindesmietdauer ertragbar ist.

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