gravedigger Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 (bearbeitet) hilfe...hab heute post von einem inkassounternehmen erhalten.hatte im september bei einem onlineshop (http://www.tgs-tools.com/ONLINESHOP.27.0.html) waren für 41 euros inkl, porto gekauft und per paypal bezahlt.jetzt bekomme ich ein schreiben von einem inkassounternemen (akzepta), dass ich bis 12.2 inkl. gebühren 114,96 euros zu bezahlen habe .von dem onlineshop ist nie eine mahnung oder ähnliches gekommen..was tun bzw. wie gehe ich jetzt vor? Bearbeitet 5. Februar 2009 von gravedigger Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
meisterbo Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Haste mal angerufen? Du hast doch bezahlt?TGS Spezialwerkzeuge GmbHWannebachstr. 3758119 HagenTelefon:+49 (0) 2334 56504Telefax: +49 (0) 2334 954154 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flameboy Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Servus,erstmal: Wenn Du gezahlt hast und dies nachwiesen kannst, hast Du nichts zu befürchten. In diesem Fall hast Du weder außergerichtliche noch gerichtliche Kosten zu tragen. Sollte die Zahlung aus irgendeinem Grunde nicht erfolgt sein, so hat Dich der Shop ohne Mahnung nicht in Verzug gesetzt, so dass Du die Kosten des Inkassounternehmens (= Verzugsschaden) nicht zu tragen hast.Vorgehensweise daher: Prüfung und Nachweis der Zahlung an Inkasso-Unternehmen und Shop; bei unterbliebener Zahlung sollte die Hauptsache beglichen werden und dies sowie obige Ausführungen dem Inkassounternehmen mitgeteilt werden.Gruß vom GSF-Consiglieri Flameboy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gravedigger Geschrieben 5. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 (bearbeitet) habe als beweis nur die bestätigunsmail von paypal bzw. einen ausdruck vom paypal kontoauszug online.sollte man mit den freaks von dem inkassounternehmen direkt telefonieren oder gleich per brief mit einschreiben? Bearbeitet 5. Februar 2009 von gravedigger Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flameboy Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 habe als beweis nur die bestätigunsmail von paypal bzw. einen ausdruck vom paypal kontoauszug online.sollte man mit den freaks von dem inkassounternehmen direkt telefonieren oder gleich per brief mit einschreiben?Ich persönlich würde einen kleinen Brief mit den angehängten Bestätigungen schreiben (vorab per Fax) und fertig...Flameboy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TV175 Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Wenn du die Mahnung schriftlich bekommen hast- schriftlich Antworten. Einschreiben brauchste noch nicht.Druck die Paypal Bestätigungsemail aus und teil denen dass die sich vertan haben, aber mit dass du mit Verweis auf die PPbestätigung als erledigt sieht. Wenn die jetzt das Ganze weiterverfolgen lass es doch zu einem Mahnbescheid kommen. Dem widersprichtste dann und beim Gerichtstermin hälste dem Richter die Paypalauszüge unter die Nase. Fertsch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gravedigger Geschrieben 5. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 (bearbeitet) ist hier keiner aus hagen?kann da nicht mal sukram ekcsurg vorbei schauen und dem typen ordentlich eine aufs maul hauen? Bearbeitet 5. Februar 2009 von gravedigger Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PXler Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 mach es auf jeden fall per einschreiben, wenn sie vor gericht einen titel erwirken und du hast keinen nachweis deines einspruchs musst du auf jeden fall zahlen!!!leg einen einspruch bei dem iku per einschreiben ein und klär es auf!nach dem erwirken eines titels kommst du nicht mehr aus der zahlungsverpflichtung raus! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flameboy Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Äh ja, erstmal musst Du das Forderungsschrieben einer nichtstaatlichen Organisation nicht "beeinspruchen". Eigentlich musst Du es nicht mal beantworten (spart aber häufig weiteren Stress). Dann gibt es für ein solches Antwortschreiben kein Schriftformerfordernis, so dass der Faxbericht im Regelfall als Nachweis ausreicht.Einen Titel kann das Unternehmen nur (ein paar hier nicht einschlägige Ausnahmefälle mal außen vor gelassen) durch das Gericht erwirken. Einen solchen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine solche gerichtliche Klage sollte man schriftlich beantworten. Auch hier reicht es jedoch aus, vorab per Fax zu schicken.Flameboy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Champ Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 ist hier keiner aus hagen?kann da nicht mal sukram ekcsurg vorbei schauen und dem typen ordentlich eine aufs maul hauen?Im Bedarfsfall kann ich Dir in Hagen einen guten Anwalt empfehlen, bei Bedarf alles weitere per PM. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden