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brauch GSF (rechts)beratung


gravedigger

Empfohlene Beiträge

hilfe...hab heute post von einem inkassounternehmen erhalten.

hatte im september bei einem onlineshop (http://www.tgs-tools.com/ONLINESHOP.27.0.html) waren für 41 euros inkl, porto gekauft und per paypal bezahlt.

jetzt bekomme ich ein schreiben von einem inkassounternemen (akzepta), dass ich bis 12.2 inkl. gebühren 114,96 euros zu bezahlen habe .

von dem onlineshop ist nie eine mahnung oder ähnliches gekommen..

was tun bzw. wie gehe ich jetzt vor?

Bearbeitet von gravedigger
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Servus,

erstmal: Wenn Du gezahlt hast und dies nachwiesen kannst, hast Du nichts zu befürchten. In diesem Fall hast Du weder außergerichtliche noch gerichtliche Kosten zu tragen. Sollte die Zahlung aus irgendeinem Grunde nicht erfolgt sein, so hat Dich der Shop ohne Mahnung nicht in Verzug gesetzt, so dass Du die Kosten des Inkassounternehmens (= Verzugsschaden) nicht zu tragen hast.

Vorgehensweise daher: Prüfung und Nachweis der Zahlung an Inkasso-Unternehmen und Shop; bei unterbliebener Zahlung sollte die Hauptsache beglichen werden und dies sowie obige Ausführungen dem Inkassounternehmen mitgeteilt werden.

Gruß vom GSF-Consiglieri :-D

Flameboy

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habe als beweis nur die bestätigunsmail von paypal bzw. einen ausdruck vom paypal kontoauszug online.

sollte man mit den freaks von dem inkassounternehmen direkt telefonieren oder gleich per brief mit einschreiben?

Bearbeitet von gravedigger
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habe als beweis nur die bestätigunsmail von paypal bzw. einen ausdruck vom paypal kontoauszug online.

sollte man mit den freaks von dem inkassounternehmen direkt telefonieren oder gleich per brief mit einschreiben?

Ich persönlich würde einen kleinen Brief mit den angehängten Bestätigungen schreiben (vorab per Fax) und fertig...

Flameboy

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Wenn du die Mahnung schriftlich bekommen hast- schriftlich Antworten. Einschreiben brauchste noch nicht.Druck die Paypal Bestätigungsemail aus und teil denen dass die sich vertan haben, aber mit dass du mit Verweis auf die PPbestätigung als erledigt sieht.

Wenn die jetzt das Ganze weiterverfolgen lass es doch zu einem Mahnbescheid kommen. Dem widersprichtste dann und beim Gerichtstermin hälste dem Richter die Paypalauszüge unter die Nase. Fertsch

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mach es auf jeden fall per einschreiben, wenn sie vor gericht einen titel erwirken und du hast keinen nachweis deines einspruchs musst du auf jeden fall zahlen!!!

leg einen einspruch bei dem iku per einschreiben ein und klär es auf!

nach dem erwirken eines titels kommst du nicht mehr aus der zahlungsverpflichtung raus!

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Äh ja, erstmal musst Du das Forderungsschrieben einer nichtstaatlichen Organisation nicht "beeinspruchen". Eigentlich musst Du es nicht mal beantworten (spart aber häufig weiteren Stress). Dann gibt es für ein solches Antwortschreiben kein Schriftformerfordernis, so dass der Faxbericht im Regelfall als Nachweis ausreicht.

Einen Titel kann das Unternehmen nur (ein paar hier nicht einschlägige Ausnahmefälle mal außen vor gelassen) durch das Gericht erwirken. Einen solchen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine solche gerichtliche Klage sollte man schriftlich beantworten. Auch hier reicht es jedoch aus, vorab per Fax zu schicken.

Flameboy

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