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Auszug und Wohnung streichen?


red-polo

Empfohlene Beiträge

Meines Wissens hat sich hier in der jüngeren Vergangenheit die Rechtslage zugunsten der Mieter verändert und man ist bei Auszug nicht mehr verpflichtet die Wohnung frisch gestrichen zu verlassen.

Jetzt ist nur die Frage wo genau kann man nachlesen kann wie diese Regelung im Detail geregelt ist und welche Folgen man ggf in Kauf nehmen muss, wenn man seine Wohung unrenoviert hinterlässt.

HG: Ich ziehe nach nur 9 Monaten und nach fristgerechter Kündigung durch mich aus meiner Wohnung wieder aus. Nach so kurzer Zeit sehe ich eigentlich keinen Sinn darin die ganze Bude zu streichen... Bis auf ein paar Zeitungstapser an der Wand sind eigentlich auch keine "Altersspuren" erkennbar.

EDIT:

Auszug aus meinem "Einheitsmietvertrag"

Der Mieter hat die notwendigen Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Anstrich von Wänden, dem das Anbringen einer weiß gestrichenen Rauhfasertapete gleich steht, von Decken und das Reinigen von Parkett- und Teppichböden, Anstrich von Innentüren, Fenstern und Außentüren jeweils von innen und Anstrich von Heizkörpern und Heizrohren sowie von streichbaren Holztüren bei Einbaumöbeln.

Als angemessene Zeitabstände von Schönheitsreparaturen gelten im allgemeinen Wand- und Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen allle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in allen anderen Räumen alle siebegn Jahre. Reinigen von Parkett- und Teppichböden alle fünf Jahre; Lackieren von Heizkörpern und Rohren, Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen alle sechs Jahre.

Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der Fristen, kann der Vermieter einen prozentualen Anteil der Renovierungskosten geltend machen. Ist seit dem Einzug noch kein voller Renovierungsturnus verstrichen berechnet sich der Renovierunskostenanteil nach dem Datum des Einzugs. Im Allgemeinen gelten folgende Kostenprozentsätze: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahl der Mieter 20% der Renovierungskosten, länger als 2 Jahre 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%, berechnet nach dem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malerfachgeschäfts. Die Selbstdurchführung der erforderlichen Schönheitsreparaturen bleibt dem Mieter unbenommen. ...

So weit mich Bruder Google informiert hat sind die Formulierungen so weit zulässig. Die Frage ist nun aber wie es konkret aussieht da ich ja noch deutlich unter einem Jahr in der Wohnung bin... Bearbeitet von red-polo
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Sprich als erstes mal mit Deinem Vermieter und mach ne Vorbabahme der Wohnung. Wenn er kein Fiesling ist wirst Du höchstwahrscheinlich ohne Renovierung da raus kommen. Hatte damit bisher keine Probleme, selbst nach 2,5 Jahren musste ich nix renovieren (habe nur ein paar Stellen nachgestrichen wegen Qualmerei) bzw. mich an Kosten beteiligen.

Bearbeitet von Joker
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Kann mir jemand i.A. diese Rechtssprechung erklären ? Finde ich ehrlich gesagt ziemlich vermieterfeindlich. Der Allgemein gültige Standpunkt müsste doch sein, das man eine Wohnung so verlässt wie man Sie vorgefunden hat. Warum sollten bspw. nach einer 6 jährigen Wohnzeit (vorausgesetzt die 8-Jahres Regel stimmt) die Renovierungskosten für Streichen / Teppich/ Parkett u.a. am Vermieter hängen bleiben ?

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Weil du die Nutzung/Abnutzung der Wohnung mit der Miete bezahlst...

Na, beim Boden und Inventar schon. Wird aber schon langsam lächerlich, wie man sich um jeden € und ein paar Stunden Arbeit wegen Wohnung streichen rumlaviert. Bei 9 Monaten ist das sicherlich nicht nötig, bei mehreren jahren oder Auszug schon. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn der Vermieter bei den letzten 5 Vermietern, Schufa und Arbeitgeber nachforschen will, weil man sich sonst einen asozialen Mietnomaden ins Nest holt (davon abgesehen wirds für die nächste Mietwohnung dann einfach teurer). Daumen hoch dafür. Letztenendes zahlt dann auch der Folgemieter diese Kosten durch ne höhere Kaltmiete, weil einer meint sich 100€ und ein bisschen Schweiss zu sparen. Ich zumindest habe gelernt, benutzte/geliehene Sachen in dem Zustand zurückzugeben, wie ich sie erhalten habe.

Bearbeitet von Herr Gawasi
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Das war jetzt auch nicht wertend gemeint, aber so habe ich halt die Rechtslage verstanden.

Den Vergleich von Nicht-zum-Auszug-streichenden-Mieter und Mietnomaden finde ich übrigens ziemlich daneben.

Bearbeitet von Brosi
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Den Vergleich von Nicht-zum-Auszug-streichenden-Mieter und Mietnomaden finde ich übrigens ziemlich daneben.

War kein Vergleich oder sollte keiner sein. Nur trägt das zur allgemeinen Nachforschlust und zum Unmut der Vermieter bei. Je mehr Probleme ein Mieter macht, desto genauer schaue ich doch beim nächsten nach. Meine Vormieter waren nicht mal ein ganzes Jahr drin und haben gestrichen. Ich möchte eigentlich auch in eine frisch gestrichene Wohnung einziehen, ohne den Muff vom Vormieter riechen zu müssen. Und auch ich werde die Wohnung streichen, wenn ich ausziehe. Meiner Meinung nach normal. Bezeichnend, dass man für jeden Fliegenschiss ein Gesetz braucht, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.

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Ich finde es ja sinnvoller wenn der einziehende Mieter streicht, weil er sich die Farbe aussuchen darf. Und der Vormieter nur streichen muss, wenn er eine kaum deckbare dunkele Farbe genommen hat oder die Wände kaum streichbar sind (zB jahrelanges starkes Rauchen). So wird´s zB in Studentenwohnheimen in Aachen gehandhabt. Ich möchte nicht wissen wie oft sonst 2mal gestrichen wird, weil irgendwem Weiß an der Wand zu langweilig ist.

Und das mit Mietern und Vermiertern ist wie mit Autofahrer und Fahradfahrern, wenn du verstehst, was ich meine.

Bearbeitet von Brosi
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Und das mit Mietern und Vermiertern ist wie mit Autofahrer und Fahradfahrern, wenn du verstehst, was ich meine.

Du meinst, die einen können sich keinen Motor leisten, und die anderen haben zwei Räder zuviel ?

Ich finde auch man müßte die Welt viel einfacher für die armen Vermieter gestallten .... Bei mir klopfen gerade zwei süße Jungs, das von mir mit persönlicher Filigranität verlegte Laminat aus dem Badezimmer-Vorraum.

Ein Wasserschaden um dessen Behebung ich seit einem Jahr bettel, flehe, bitte, hat es nun endlich aus dem Badezimmer rausgeschafft. Jetzt wird es natürlich richtig teuer für den armen Vermieter.

Ob ich für den noch jemals einen Finger krumm mache ? Na klar !!!!!!

Die Fingerbewegung hat aber nur etwas mit Trigger&Riffle zu tun.

Podcast

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Ich finde es ja sinnvoller wenn der einziehende Mieter streicht, weil er sich die Farbe aussuchen darf.

Ich käme mir irgendwie blöd vor, den Siff vom Vormieter zu übertünchen :-D Du vermengst irgendwie Ursache und Wirkung, habe ich das Gefühl. Wie soll da eine Abnahme beim Auszug aussehen?

Und das mit Mietern und Vermietern ist wie mit Autofahrer und Fahradfahrern, wenn du verstehst, was ich meine.

Klar, so wie man in den Wald ruft, so schallt es auch zurück. Ich persönlich ziehe es aber eher vor, kleine Dinge selbst zu erledigen ohne dann alle 2-3 Jahre eine Mieterhöhung aufgebrummt zu bekommen.

Um zum Thema zurückzukommen, bei 9 Monaten würde ich mit dem Vermieter sprechen, da sollte eigntlich nichts dagegen sprechen.

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Du meinst, die einen können sich keinen Motor leisten, und die anderen haben zwei Räder zuviel ?

Ich finde auch man müßte die Welt viel einfacher für die armen Vermieter gestallten .... Bei mir klopfen gerade zwei süße Jungs, das von mir mit persönlicher Filigranität verlegte Laminat aus dem Badezimmer-Vorraum.

Ein Wasserschaden um dessen Behebung ich seit einem Jahr bettel, flehe, bitte, hat es nun endlich aus dem Badezimmer rausgeschafft. Jetzt wird es natürlich richtig teuer für den armen Vermieter.

Ob ich für den noch jemals einen Finger krumm mache ? Na klar !!!!!!

Die Fingerbewegung hat aber nur etwas mit Trigger&Riffle zu tun.

Jetzt komm, raus mit der Sprache. Wo und in welchem Viertel wohnst du?

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Du meinst, die einen können sich keinen Motor leisten, und die anderen haben zwei Räder zuviel ?

Quatsch. Die einen wollen ihr kleines Gemächt kompensieren und die anderen werden sowieso über kurz oder lang impotent...

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Klar, so wie man in den Wald ruft, so schallt es auch zurück. Ich persönlich ziehe es aber eher vor, kleine Dinge selbst zu erledigen ohne dann alle 2-3 Jahre eine Mieterhöhung aufgebrummt zu bekommen.

Wovon träumst du? Auch bei Vermietern gibt es schwarze Schafe. Du renovierst denen schön beim Auszug die Bude und dem Nachmieter drückt er dann schön ne Mieterhöhung aufs Auge. Oder läßt die Wohnung schön runterkommen etc. Also es gibt auf beiden Seiten genug Beispiele, wie es nicht laufen soll. Außerdem habe ich keine Lust, auf meine Kosten die Wohnung zweimal zu renovieren/zu streichen, wo sich der Vermieter dumm und dämlich verdient. Von den Nebenkosten mal ganz zu schweigen!

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Auch bei Vermietern gibt es schwarze Schafe. Du renovierst denen schön beim Auszug die Bude und dem Nachmieter drückt er dann schön ne Mieterhöhung aufs Auge. Oder läßt die Wohnung schön runterkommen etc. Also es gibt auf beiden Seiten genug Beispiele, wie es nicht laufen soll. Außerdem habe ich keine Lust, auf meine Kosten die Wohnung zweimal zu renovieren/zu streichen, wo sich der Vermieter dumm und dämlich verdient. Von den Nebenkosten mal ganz zu schweigen!

Natürlich gibts die schwarzen Schafe auf beiden Seiten. Wieso renovierst du die Wohnung 2mal? Das würde ich gerne wissen. Hier gehts ums Streichen der Wände beim Ausziehen, was m.M. nach so selbstverständlich wie die gründliche Endreinigung sein sollte. Der Nachmieter kanns sich in der Regel aussuchen, ob er einzieht oder nicht. Mir als momentanen Mieter fällts da schon schwerer einer Mieterhöhung aus dem Weg zu gehen. Auch als Mieter habe ich die Möglichkeit, z.B. bei einer Wohnungsbesichtigung die momentanen Mieter nach dem Vermieter zu befragen. In der Regel wird man ja nicht gezwungen irgendwo einzuziehen. Dass das Parkett oder der Teppich nach 10 Jahren Benutzung u.U. vom Vermieter erneuert werden muss steht außer Frage.

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Moin,

die Rechtslage hat sich dahingehend geändert, dass alte Mietverträge, in denen eine starre Pflicht für Schönheitsreparaturen vereinbart wurde, unwirksam sind. (Natürlich nur im Bereich der Schönheitsreparaturen)

Das Argument der BGH Richter war, dass eine generelle Pflicht nach ... Jahren zu streichen etc. den Mieter in unzulässiger Weise benachteiligt, da man immer den Grad der Abnutzung berücksichtigen müsse.

Ist die Klausel unwirksam, so greift § 538 BGB.

LG

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Da gibts wohl zwei Traditionen. Ich selbst hab bisher immer nur beim Einzug renoviert. Dann kann man es sich selber recht machen und nicht den anderen. Außerdem ist es sehr nervtötend, wenn man eigentlich mit dem Einrichten der neuen Wohnung beschäftigt ist und dann noch die alte herrichten soll. Besonders, wenn die alte Wohnung ein paar Kilometerchen von der neuen weg ist. Und richtig saugend ist es, wenn man so wechselt muss, dass man bei der alten Wohnung beim Auszug und die neue beim Einzug renovieren muss... Da muss die neue schon richtig toll sein.

Zum aktuellen Fall: Mit dem Vermieter reden hilft auch hier. Im schlimmsten Fall kannst du Probleme kriegen, wenn du deine Kaution wieder haben willst...

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Da gibts wohl zwei Traditionen. Ich selbst hab bisher immer nur beim Einzug renoviert. Dann kann man es sich selber recht machen und nicht den anderen.

Komisch, bei mir wars immer andersrum. Sicherlich ein Vorteil, wenn man sich individuell einrichten will. Andererseits habe ich schon meine Bedenken, wenn ich siffige Wände und Teppiche beim Einzug erblicke. Da muss ich dann zwanghaft mit Farbe und Putzeimerchen ran :-D

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Komisch, bei mir wars immer andersrum. Sicherlich ein Vorteil, wenn man sich individuell einrichten will. Andererseits habe ich schon meine Bedenken, wenn ich siffige Wände und Teppiche beim Einzug erblicke. Da muss ich dann zwanghaft mit Farbe und Putzeimerchen ran :-D

Ja und ? Ob ich vor oder nach der Nutzungsdauer mit Putz- bzw. Farbeimer ran muss ist doch von der Sache her egal. Mir ist es aber lieber ich renoviere für mich und nicht für jemand anderen. Habe selber eine Wohnung übernommen, bei der ich ALLES neu streichen bzw. lackieren oder tapezieren musste. Habe es aber mit Fredue gemacht weil ich selber darin wohnen wollte. Eine frisch in weiss gestrichene Wohnung hätte ich auch übergejaucht, weil es mir einfach nicht gefallen hätte...und ich denke, dass es vielen so geht :-D und die renovieren dann beim Ein- und Auszug....

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