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Urheberrechte Hoffmann Werkstatthandbuch


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Hallo,

ich habe eine kurze Frage bzgl. Urheberrechte. Es kullern ja schon genügend Explosionszeichnungen von den Hoffmännern im Internet herum. Ich frage mich gerade ob es auch erlaubt ist das Werkstatthandbuch zu veröffentlichen? Theoretisch sollte es ja keinen Urheberrechtseigentümer bzw. -schutz mehr geben.

Weiß hier jemand ev. mehr zu diesem Thema?

Schöne Grüße

Christian

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Dieselbe Frage stelle ich mir bezüglich Werkstatthandbuch GS/3.

Die im Internet verkauften Exemplare sind allesamt auch Kopien.

Ich bin eigentlich nicht bereit, einen Haufen Geld dafür hinzublättern...

Und wenn das Kopieren und Verkaufen nicht illegal ist :-D ...

Haben wollen tät´ ichs schon. Vielleicht kennt wer wen, der wen kennt, der mir ´ne PM schickt? :-D

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... ich denke im GSF WIKI ein Downloadbereich für solche Dinge wäre eine Prima Sache, nätürlich nur zum privaten GSF internen Gebrauch... :-D

...da kann doch keiner etwas gegen haben....

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Vielleicht passt dazu, was ich gestern über Google gehört habe:

Google bastelt an einer Online Bibliothek, mit dem Ziel, alle jemals gedruckten Buchtitel digital anzubieten.

Nach einigem Gerangel bez. Urheberrechten (es geht auch nicht nur um amerikanische Bücher) ist es momentan so, dass sie alle Bücher, die es nicht mehr neu zu kaufen gibt, digital bereit stellen wollen - und die auch nicht komplett, sondern nur in Auszügen.

Scheint also so zu sein, als wenn auch uralte Bücher nicht einfach kopiert und verbreitet werden dürfen.

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Theoretisch sollte es ja keinen Urheberrechtseigentümer bzw. -schutz mehr geben.

Praktisch dürfte dies aber bei Piaggio liegen

Dieselbe Frage stelle ich mir bezüglich Werkstatthandbuch GS/3.

Hier dürfte das Urheberrecht auch beim noch existierenden Mutterkonzern Piaggio liegen.

Oder warum sollte es hier keine Urheberrechtsbesitzer geben ?

Bearbeitet von oehli
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Meines Wissens erlischt das Urheberrecht in der Regel 70 Jahre nach Erstveröffentlichung des Werkes, d.h. bei Hoffmann Werkstattbüchern wohl erst 2021.

Ich hatte schon einmal im Topic nach der Jahreswende über die Abmahnungen ans GSF angeregt, sich eine offizielle Einverständniserklärung für die Veröffentlichung von technischen Handbüchern, Werbung usw. bis zu einem zu definierenden Datum - z.B. älter als jeweils 30 Jahre - im WWW bei Piaggio zu holen; Leute mit guten Connections müsste es ja hier im GSF geben :-D

Vermutlich ist das Ganze die Frage, ob man schlafende Hunde wecken soll oder lieber nicht? Es gibt eine ganze Menge Seiten im WWW, auf denen Abbildungen aus Bedienungsanleitungen, Werkstatthandbüchern usw. zu sehen oder auch runterzuladen sind. Wenn Piaggio auf die Idee käme, daß da mit Abmahnungen einiges zu verdienen wäre, wäre also reichlich "Futter" da.

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Ehrlich gesagt glaub ich aber auch nicht, dass jene Händler die Nachdrucke (Kopien) anbieten über die Urheberrechter verfügen. Wenn ich im Besitz der Urheberrechte oder einer Lizenz wäre würde ich das in so einem Nachdruck klar hineinschreiben. Steht ja heute in jeder "Micky Maus" dass Veröffentlichung, Vorführung etc. verboten ist.

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