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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Meine Schwiegereltern möchten gerne meiner Frau ein Grundstück überschreiben.

Meine Frage: Wie ist das im Falle eines Falles. (Tod, Scheidung usw.)?

eure Meinungen bitte.

Bearbeitet von bomber
Geschrieben

Das kommt auf den Schriftsatz an den der Notar verfasst.

Wenn das Grundstück nur auf deine Frau übertragen wird gehst du leer aus.

Sollte ein Haus auf dem selbigen stehen sieht das genau so aus mit der Ausnahme

Man kann dir ein lebenslanges Wohnrecht zusprechen und als Rechtsnachfolger die Kinder einsetzen.

So ist gewährleistet, dass das Haus im Familienbesitz bleibt und nicht bei einer Scheidung unter den Hammer kommt.

Noch genaueres erfährst du beim Anwalt oder Notar deines Vertrauens! :-D

JR

Geschrieben

Haus steht auf dem Grundstück keins, nur Bäume. Ist auch kein Baugrund.

Also ist es so: Ich darf die Kosten (Grundsteuer usw.) bezahlen, weil Frau ja zuhause ist bei den Kindern.

Wenns Probleme gibt hab ich Pech gehabt. Ich will mich ja nicht scheiden lassen oder so.

Aber verstehen möcht ichs halt.

Geschrieben (bearbeitet)

UPS, da hat sich wohl einiges getan in dem Bereich. Kaum ist man mal das eine oder andere Jahr nicht so dran... :-D

Also, so war es bis zum Juni 2008:

Habe es mal gelöscht.

@ Dr. Paulaner: Kannst Du mir interessehalber erklären, warum man in Foren keine juristischen Auskünfte erteilen darf?

Grüße,

Flameboy

Ist Teil des Rechtsberatungsgesetzes, das auf einem Entwurf von 1935 basiert und bis 2002 immer wieder angeglichen wurde.

Ziel soll sein, dass nur Erlaubnisinhaber und Privilligierte Rechtsberatung evtl. auch nur in den Teilbereichen der Erlaubnis geben dürfen,

um den Bertungssuchenden nicht zu einer Straftat mit Gefahr für Leib und Leben, Kapital oder seine Freiheit zu verleiten. :-D

Eigentlich sehr anständig, denn so soll gewährleistet werden, dass nicht Greti und Pleti Dir Sachen erklären, wegen denen Du dann im Ernstfall z.B. hinter Schwedischen Gardinen landest.

LG Stephan

Edit schiebt noch einen Link hinterher. Da geht's los bei §1 Abs 1..

http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gese...ng/aktuell.html

Und so ist es seit dem Juni 2008:

Siehe sidewalksurfer's Beitrag eins drüber... :-D

Krass eigentlich. Kann ich mir nicht vorstellen, dass das so bleibt. Aber wir werden sehen. :-D

Bearbeitet von StephanCDI
Geschrieben

Ja, aber da steht doch...zb. in §2, Begriff der Rechtsdienstleistung,

daß eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung

von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien KEINE Rechtsdienstleistung ist.

Wie sollte es dies auch sein?

Geschrieben

Hallo was geht ab, ích wollt doch nur ne Meinung unter Freunden haben.

Is ja nicht so das ich davon gebrauch machen möchte. Und Anwälte geben am Telefon keine Info.

Geschrieben
Ja, aber da steht doch...zb. in §2, Begriff der Rechtsdienstleistung,

daß eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung

von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien KEINE Rechtsdienstleistung ist.

Wie sollte es dies auch sein?

Schon, genau das ist ja das Problem der Grauzone.

So gesehen ist es keine Rechtsdienstleistung, wenn jemand öffentlich (z.B. hier) einen allgemeinen Fall und mögl. Rechtsfolgen betrachtet und erörtert.

Der Punkt ist die "Allgemeinheit".

Sobald jemande wissen will, wie es in seinem speziellen Fall aussieht, also, sobald sich diese Dienstleistung nicht an die Allgemeinheit sondern an

eine bestimmte Person und seinen Fall richtet, schaut die Sache wieder anders aus..

Das wäre wieder mal ein Beispiel, wie Gesetzesänderungen, die bestimmt gut gemeint sind, zu mehr Undurchsichtigkeit führen, als es vor der Änderung der Fall war.

LG Stephan

Geschrieben

Habe mir die Links jetzt nicht durchgelesen, wollte aber sicherheitshalber noch kurz klarstellen, dass ich Rechtsanwalt bin...

Hallo was geht ab, ích wollt doch nur ne Meinung unter Freunden haben.

Is ja nicht so das ich davon gebrauch machen möchte. Und Anwälte geben am Telefon keine Info.

Geschrieben
Habe mir die Links jetzt nicht durchgelesen, wollte aber sicherheitshalber noch kurz klarstellen, dass ich Rechtsanwalt bin...

Man braucht sich doch nur mal vorstellen, was aus dem Berufsstand wird, wenn ohne große Umstände im Internet

zu Rechtsfragen Auskunft gegeben wird...und dann noch völlig kostenfrei, vielleicht so ähnlich wie bei Fragen zur

Kraftfahrzeugelektrik? Das geht doch gar nicht! Wer will dann noch dieses Fach studieren wollen? ...und was soll dann

mit den derzeitigen Anwälten passieren, wenn da keiner mehr hingeht?

...also, auf eine Gesetzesänderung werdet Ihr wohl noch lange warten.

Ich bin übrigens kein Jurist!

Geschrieben

Bin kein Jurist, aber eins weiß ich : Die Herren Anwälte werden nicht verarmen - weder in D noch in Ö durch derartige Infos. :-D

Gibt genug Poidln die vor Gericht Jarelang streiten und noch kein Netz haben... :-D

rs

Geschrieben

Stellt Euch einfach vor, jeder dürfte jederzeit anderen Menschen Rechtsrat erteilen. Am besten online.

Wie lange würde es wohl dauern bis es genug Vollhorste mit einem Gasthörerschein-Rechtswissenschaften gibt, die dann - im übertragenen Sinne - empfehlen "einen Lappen hinter die Kaskade zu stecken" oder "gleich mal einen 750ccm Motor zu verbauen"?

Außerdem: Einen Anwalt fragen heißt nicht notwendigerweise sein Recht auch durchzusetzen. Eine Prozesstaktik wird wohl kaum jemand zuverlässig mal eben übers Netz ausarbeiten, gerade wenn es um wenig solvente Schuldner geht und man sich fragen sollte ob man dem schlechten noch gutes Geld hinterherwirft.

Zu guter letzt: Wer weiß schon online - ohne Ansicht der relevanten Akten oder Verträge - welches Detail möglicherweise (prozess-)entscheidend ist.

Support your local lawyer!

-

p.s. Sicherungsverwahrung für alle Ebay-Betrüger!!!

Geschrieben (bearbeitet)

Ich versteh den Sinn nicht ganz...

Was ist mit den ganzen Tipps zur Wartung und Reparatur in allen möglichen KFZ-Foren? Gehen da auch nicht Jobs bei drauf, wenn man alles zu jeder Reparatur nachlesen kann und sich dann selbst versucht. Am besten als Laie noch an sicherheitsrelevanten Bauteilen austoben, weil XY-Forumshorst da tolle Tipps hatte.

Bearbeitet von Kr***en
Geschrieben

erstens: solche fragen immer nur als rein fiktiven fall

beschreiben,

und zweitens bei den antworten nicht alles glauben.

Flameboy wird mir sicher zustimmen, dass jede antwort

unseriös ist, in der nicht steht, man möge doch bitte zum anwalt,

oder wie in diesem hypothetischen fall, zum notar gehen!

p.s.: das kostet sicher keine arbeitsplätze... zumindest nicht

die von juristen, sondern schafft viel mehr neue probleme,

welche es zu verhandeln gilt, man studiert nicht umsonst

und macht zwei blôde examina :-D

Geschrieben

Ich stimme z3ros3b insoweit zu, als die Darlegung des Sachverhalts in Foren oder am Telefon gar nicht umfassend erfolgen kann, eine Antwort auf eine solche Schilderung daher gedankennotwendig lückenhaft bleiben muss.

Aber es geht ja hier (und in vergleichbaren Fällen) nicht um eine vollständige Beratung oder gar eine Prozessvertretung sondern "nur" um eine kurze Einschätzung der geschilderten Sachlage. Ich kann in solchen Fällen den Niedergang des Berufsstandes noch nicht erkennen, da bomber - wie er ja selbst ausführt - aus Kostengründen keinen Anwalt kontaktieren will bzw. kontaktiert hätte.

Wenn er wirklich fundierte Hilfe und eine vollständige Darlegung der Sach- und Rechtslage möchte, so muss er zwangsläufig zu einem ortsansässigen Kollegen gehen und sich beraten lassen (was übrigens gar nicht so teuer ist, wie viele immer meinen).

Grüße,

Flameboy

Geschrieben

Mal grad das RDG überflogen.

Da steht doch drin, wenn ich unentgeltlich Rechtsberatung betreibe, muss ich die Befähigung zum Richteramt haben. Die hat der Flameboy.

Also weitermachen! :-D

Welcher arbeitslose Anwalt mahnt denn wieder irgendwelche Leute in Foren ab, nur weil sie als (Rechts-)Laien mal nen Tip rausgehauen haben??

Verstehe das jetzt nicht ganz, was soll da drin stehen?

Guten Tag,

sie haben beraten.

Bitte zeigen sie mir ihr zweites juristisches Staatsexamen? :-D

Ansonsten bitte ich sie, mir 600,- ? Mahnkosten zu überweisen? :-D

MfG

RA Arbeitslos mit zwei 4,0p Examina

Gruß Dirk

Geschrieben
Ich stimme z3ros3b insoweit zu, als die Darlegung des Sachverhalts in Foren oder am Telefon gar nicht umfassend erfolgen kann, eine Antwort auf eine solche Schilderung daher gedankennotwendig lückenhaft bleiben muss.

Aber es geht ja hier (und in vergleichbaren Fällen) nicht um eine vollständige Beratung oder gar eine Prozessvertretung sondern "nur" um eine kurze Einschätzung der geschilderten Sachlage. Ich kann in solchen Fällen den Niedergang des Berufsstandes noch nicht erkennen, da bomber - wie er ja selbst ausführt - aus Kostengründen keinen Anwalt kontaktieren will bzw. kontaktiert hätte.

Wenn er wirklich fundierte Hilfe und eine vollständige Darlegung der Sach- und Rechtslage möchte, so muss er zwangsläufig zu einem ortsansässigen Kollegen gehen und sich beraten lassen (was übrigens gar nicht so teuer ist, wie viele immer meinen).

Grüße,

Flameboy

da stimme ich vollkommen zu - vor allen dingen dingen der aussage zum thema SV!:-D

was mich mehr interessiert ist die tatsache, wer (warum?) abgemahnt wurde!

schon interessant zu sehen, wie (fast) alle welt abneigungen gegenüber juristen hat.....

mir wollte man gegen ende des studiums schon mal ne wohnung nicht vermieten,

weil ich dummerweise die wahrheit bzgl. des studienfachs gesagt habe.

grüße

Geschrieben (bearbeitet)
schon interessant zu sehen, wie (fast) alle welt abneigungen gegenüber juristen hat.....

mir wollte man gegen ende des studiums schon mal ne wohnung nicht vermieten,

weil ich dummerweise die wahrheit bzgl. des studienfachs gesagt habe.

grüße

...ist aber durchaus nachvollziehbar:

Kumpel von mir hat ein Haus mit 10 Parteien.

Der vermietet grundsätzlich nicht an Juristen und Polizisten. Unstimmigkeiten

mit Mietern gibt es immer mal. Wenn das aber Prozesshanseln sind, ist das für

den Vermieter sehr unangenehm. Umso schlimmer für ihn, wenn diese Mieter

vom Fach sind.

Mit den Polizisten hat es eine andere Bewandnis.

Was den kostenlosen juristischen Rat im Internet anbelangt:

Umfassend kann man übers Internet nicht immer beraten, was Rechtssachen anbelangt.

Aber auch ein techn. Ratschlag, der alles berücksichtigt ist nicht immer über das Internet

möglich. Da kann es möglich sein, daß was daneben geht und der Meistro sich selbst die

Sache ansehen muß. ...ist für mich ähnlich gelagert.

Wenn der Richter kein Jurist, sondern KFZ-Meister wäre, schätze ich mal, würde der im

Grenzfall kostenlose technische Auskünfte übers Internet in Bezug auf KFZ ebenfalls verbieten.

... die Handwerkskammer würde das bestimmt auch begrüßen.

Edit:

Aber es geht ja hier (und in vergleichbaren Fällen) nicht um eine vollständige Beratung oder gar eine Prozessvertretung sondern "nur" um eine kurze Einschätzung der geschilderten Sachlage. Ich kann in solchen Fällen den Niedergang des Berufsstandes noch nicht erkennen...

Flameboy

Aber attraktiver wird der Beruf damit auch nicht!

Bearbeitet von Don

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