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Neues Urteil in Sachen Forenhaftung...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

OLG Hamburg schränkt Forenhaftung ein

Oberlandesgericht kassiert Urteil des Landgerichts Hamburg

Die zum Teil merkwürdig anmutenden Urteile des Hamburger Landgerichts zum Thema Forenhaftung könnten ein Ende haben, denn das Oberlandesgericht schränkte die Haftung von Forenbetreibern ein und kassierte ein erstes Urteil des LG Hamburg. Dazu liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Im konkreten Fall ging es um zwei Klagen des Kochbuchbetreibers Folkert Knieper. In den beiden Fällen hat jeweils ein unbekannter Nutzer von Knieper angefertigte Fotos in die Foren auf bundesligaforen.de und webkoch.de eingestellt.

Knieper klagte gegen die Forenbetreiber auf Unterlassung, Schadensersatz und Zahlung der vorgerichtlichen Kosten für die Abmahnung. Das LG Hamburg gab Knieper in beiden Fällen teilweise recht und wies lediglich den Schadensersatzanspruch wegen der für die Fotos geforderten Lizenzvergütung zurück.

Das OLG sieht dies anders und entschied: "Der Beklagte haftet weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer auf Unterlassung." Das Urteil wurde vom Betroffenen unter bundesligaforen.de veröffentlicht.

Das OLG störte sich auch nicht daran, dass in den Foren anonyme Beiträge zugelassen werden: "Eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast für eine täterschaftliche Urheberrechtsverletzung kommt auch nicht deswegen in Betracht, weil der Beklagte den Nutzern die Teilnahme an den Foren anonym ermöglicht und hierdurch der Zugriff auf den eigentlichen Rechtsverletzer wesentlich erschwert bzw. sogar unmöglich wird. [...] an der Darlegungs- und Beweislast für täterschaftliches Handeln des Beklagten selbst ändert sich hierdurch nichts."

Des Weiteren führt das OLG aus: "Denn auch anonym oder unter Pseudonym nutzbare Internetforen stellen ein grundsätzlich zulässiges und auch übliches Geschäftsmodell im Internet dar und stehen unter dem Schutz der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit."

Auch werden fremde Inhalte auf einer Website nicht zu eigenen, nur weil ein Forum geschäftlich betrieben wird, stellt das OLG klar. Im konkreten Fall sah es das Gericht zudem nicht als erwiesen an, dass die Foren zum Zwecke der Gewinnerzielung betrieben werden, obwohl dort einige Werbebanner eingebunden sind.

Entgegen dem Landgericht weist das Oberlandesgericht auch den Anspruch auf Unterlassung zurück: "Auch hat der Beklagte durch die zumindest früher eröffnete Möglichkeit, Bilder in die Forumsbeiträge einzustellen, willentlich einen adäquat kausalen Beitrag zu der Rechtsverletzung geleistet. Die Haftung als Störer setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung weiter voraus, dass der in Anspruch Genommene eigene Prüfungspflichten verletzt hat."

Das OLG führt in seiner Urteilsbegründung explizit aus: "Der Beklagte hat nicht schon dadurch Prüfungspflichten verletzt, dass er nicht jeden Nutzerbeitrag vor der Veröffentlichung auf etwaige Rechtsverletzungen geprüft hat. Der Betreiber eines zulässigen Geschäftsmodells im Internet - dazu gehören Meinungsforen - ist nicht zur vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichtet."

Auch ein Unterlassungsanspruch wegen Wiederholungsgefahr komme nicht in Betracht, allein weil es "nach der Entfernung des Bildes durch den Beklagten unstreitig zu keiner weiteren Rechtsverletzung gekommen ist", so das OLG weiter.

Allerdings stellt das OLG auch fest, dass der Forenbetreiber schnell auf die Information durch den Kläger reagiert, die Fotos entfernt und einen entsprechenden URL-Filter installiert hat, der die Einbindung von Bildern von dessen Seiten unterbindet. (ji)

Quelle : http://www.golem.de/0903/66053.html

und hier

http://www.heise.de/newsticker/OLG-Hamburg.../meldung/134962

Bearbeitet von Deep4
Geschrieben

Hier nochmal mit einer anderen Quelleangabe.

Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Beiträge

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Montag, 23. März 2009

Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Beiträge

Ein Urteil des Landgerichts Hamburg sorgt seit Jahren für Unsicherheit bei Betreibern von Foren und Blogs. Demnach sollen diese für die Beiträge ihrer Mitglieder uneingeschränkt haftbar sein.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat dieser Entscheidung nun eine klare Absage erteilt, berichtet 'heise.de'. Die Betreiber der Website "Marions Kochbuch" hatten geklagt, da ein Mitglied der Fußball-Community "Foros" ein Foto veröffentlicht hatte, das eine Rechtsverletzung darstellte. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Forenbetreiber zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren.

In der Begründung hieß es, dass der Forenbetreiber als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich sei. Zudem soll er in der Lage gewesen sein, die Rechtsverletzung zu verhindern, indem er beispielsweise generell das Einstellen von Bildern durch Dritte unterbindet.

Das zuständige Oberlandesgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben und entschied in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Da es sich bei den Forenbeiträgen um fremde Beiträge handelt, ist der Betreiber auch nur eingeschränkt haftbar. Da keine vorsorgliche Überprüfung sämtlicher Inhalte vorgenommen werden muss, kann der Forenbetreiber auch nicht als Störer haftbar gemacht werden.

Da der Beklagte auch sofort nach Kenntniss die Urheberrechtsverletzung beseitigt hat, kann er auch nicht auf Unterlassung verklagt werden. Auch die Anwaltskosten müssen nicht gezahlt werden, da der Forenbetreiber erst nach Eingang der Abmahnung über die Rechtsverletzung informiert war. Der Rechteinhaber muss dafür zahlen, schließlich liegt es in seinem Interesse, den Betreiber zur Entfernung des Beitrags aufzufordern.

Quelle winfuture

Geschrieben

Heißt das, wir dürfen dieses karge Elend endlich wieder bebildern ???????

Sicher nicht! Copyright-Verletzung bleibt Copyright-Verletzung, nur dass der Forenbetreiber im vorliegenden Fall nicht dafür haften muss.

Geschrieben
Forenbetreiber werden von jeder Seite angezeckt. Ist richtig übel. Neueste Stilblüte :

Haftbarkeit für mittelbare Links

Oben genanntes Beispiel habe ich 1:1 hier im Forum gemacht. Erschreckend das Maniac dafür belangt werden kann.

Ob man das jetzt unbedingt auf nen Techik-Forum übertragen kann, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Da haben eher die 'Anti-KiPo-Maffia-Terroristen' ein Exempel statuiert.

Geschrieben (bearbeitet)

Oida, ich habe letzte Woche in einem Topic über die geleakte australische Zensurliste (wikileaks.com) berichtet, mit Link auf netzpolitik.org welche die Liste, ( ca. 3000 Links u.a. KiPo beinhaltetend) wiederum verlinkte. Nach obigem Urteil kann Maniac somit für Verbreitung von KiPo Inhalte haftbar gemacht werden. :-D

Bearbeitet von artax
Geschrieben
Oida, ich habe letzte Woche in einem Topic über die geleakte australische Zensurliste (wikileaks.com) berichtet, mit Link auf netzpolitik.org welche die Liste, ( ca. 3000 Links u.a. KiPo beinhaltetend) wiederum verlinkte. Nach obigem Urteil kann Maniac somit für Verbreitung von KiPo Inhalte haftbar gemacht werden. :-D

Ich kenn die Nummer, hab auch gezittert nachdem ich mir aus neugier fünf links davon angesehen habe.

Ich schätze aber nicht, dass man das verallgemeinern kann. KiPo ist ja im Moment viel wichtiger als Weltwirtschaft, Staatshaushalt etc. daher wohl auch das megaschnelle Urteil und trara mit Hausdurchsuchung. Da wollen nen paar Speziealisten Fame für die Karriere einholen. Wenn der Link auf Uschis-Kochbuch oder wie das heißt gelandet wäre, glaube ich, dass das auch ganz anders haette ausgehen koennen.

  • 10 Monate später...
Geschrieben

Eine Gefahr ist gebannt, der Herr Günter Werner Freiherr von Gravenreuth hat sich selber das Licht ausgeknipst.

... :-D

Andere professionelle Nichtsnutze werden sein Erbe sicherlich würdig vertreten

jetzt hatte er das gefängnis umgangen - schmorrt dafür inner hölle. so ein mieser kerl - hatte etliche bekannte die mit ihm zu tun hatten ( abmahnungen ). jetzt muss nur noch sein kollege b. syndikus nachziehen... dummerweise wachsen diese leute schnell nach - keine richtigen fälle, dann mahne ich mal ab, bringt kohle

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