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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn der Verkäufer mal aus dem Puschen kommt, und ide Karre Ok ist werde ich mir wohl 'ne 125 LI 3 zulegen.

Der Roller ist ein Importund hat schon 'die Papiere aus Flensburg' (denke mal Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes )

Bei den Zulassungs Tips meines Kreises stand' ich bräuchte folgendes:

- Antragsvordruck wird automatisiert erstellt

- Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung. Ausstellungsdatum darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Bei Firmen Handelsregisterauszug oder entspr. Gewerbeanmeldung.

- Vollständig ausgefüllte Versicherungsdoppelkarte

- Vollmacht wenn ein Beauftragter den Antrag stellt.

- AU-Bescheinigung (soweit vorgeschrieben)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (Ausstellungsdatum darf nicht länger als 1Monat zurückliegen)

- Zoll- u. steuerrechtliche Freigabebescheinigung bzw. UStG-Erklärung (soweit vorgeschrieben)

- Etwa vorhandene Fahrzeugpapiere des Landes, in dem das Fahrzeug zuletzt in Betrieb war.

- Etwa Kennzeichen des Landes, in dem das Fahrzeug zuletzt in Betrieb war

- TÜV-Gutachten gem. § 21 StVZO (bzw. bei Neufahrzeugen EWG-Übereinstimmungsbescheinigung)

nun meine Fragen dazu: was für'n TÜV-Gutachten ist das? Und in welcher Reihenfolge kann ich mir die Papiere besorgen?

Ich will nämlich nicht 50 mal hin und her geschickt werden.

Geschrieben

Das ist die 21er Abnahme...quasi die Vollabnahme nach der deine neuen Papiere erstellt werden.....

Also erst Mopped TÜV fertig machen,dann 21er Abnahme....mit den neuen Sachen zum Straßenverkehrsamt und anmelden!

Geschrieben

die KBA bescheinigung gilt nur fuer einen monat. hol sie als letztes, wenn du schon tuev und alles hast. wenn die karre schon im land ist, sind papiere, kennzeichen, etc., nicht so wichtig. hauptsache du kriegst die 21 tuev abnahme. danach - piece of cake.

hab ich alles erst letzten juli durchgemacht mit meiner SIII.

-arne.

Geschrieben

Ohne die KBA  Bescheinigung gibts kein TÜV.

Bei mir habe ich das wie folgt gemacht. Kiste restauriert und Strassentauglich gemacht, Briefkopie wegen der 1960 Eintragung organisiert, KBA Bescheinigung angefordert, ohne die orginal Papiere ( wegen der 60er Eintragung) und mit neuem Kaufvertrag ( italienischer Nachbar) zum TÜV marschiert. Dann Vollabnahme mit gleichzeitiger Eintragung der Reifen (S1) und der Lichtanlage ( Die haben halt kein Datenpapier von Innocenti) , dann rüber zum Straßenverkehrsamt und mir das vom TÜV Prüfer festgestellte und bestätigte in die neuen Papiere eintragen lassen und fertig.

;)

Geschrieben

Sehr wichtig sind die original papiere,kaufvertrag, und die abmelde bescheinigung vom jeh weiligen land wo das teil herkam! Sonst geht nix! Zumindest bei uns in landshut(bayern) nicht!  MfG  M

Geschrieben

Ich hatte das damals mit dem " neuen" Kaufvertrag geregelt. Stand halt" . .  mit Schlüsseln und ohne Papiere übergeben. .  ohne Rechte Dritter . ." drin. Bei uns reichte das, denn ob der geklaut ist, kommt spätestens bei der KBA Überprüfung raus

Geschrieben

Na ja,

KBA-Bescheinigungen sind ja schon ganz schön, aber im Endeffekt relativ uninteressant fürs Strassenverkehrsamt.

Habe im letzten Jahr meine aus GB importierte GP zugelassen und alle nötigen Papiere (Kaufvertrag, altes Schild, Vollabnahmebescheinigung, Doppelkarte und ne nagelneue KBA-Bescheinigung) mit eingereicht. Das Strassenverkehrsamt hat dann erstmal Kontakt mit den Behörden in GB aufgenommen, um sicherzustellen, das das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Neuerdings kommt es laut Auskunft des Amts darauf an, woher das Fahrzeug importiert wurde, um den korrekten Dienstweg einzuhalten. Habe insgesamt ne Woche auf meine Papiere gewartet, konnte aber schon fahren, da ich das Kennzeichen schon ausgestellt bekam.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Schaut unbedingt mal im Largeframeforum vorbei, da wird das alles gerade sehr ordentlich durchgekaut!!

Und, damit das klar ist:

Fürn TÜV brauchst Du nur den Roller und sonst nichts, keinen Wisch!!!!!!! Außer dem Roten vom Kurzzeit.

Ich mach das jetzt sei 92, ich weiß wie das läuft,

Gruß

Geschrieben

na ja, interessant ist bei der lamy ja noch, daß man noch zusätzlich daß problem mit den blinkern hat.  bis bj. 61 braucht man keine ( und ich habe bj. 63. Shit ! ) Also, neuen KV erstellen , aber beim TÜV erkennen die doch wahrscheinlich recht schnell anhand von datenblättern (falls vorhanden) oder durch  den optischen unterschied zb einer serie 1/2 und serie 3, um welches BJ es sich handelt. Also wohl schwierig mit bescheissen , oder wie habt ihr daß gemacht ?

Geschrieben

zum thema blinker:

ich hab noch irgendwo eine briefkopie vom judengerber, wo eine ausnahmegenemigung eingetragen ist (sx200, bj1968).

ich persönlich hatte nie probleme wegen fehlender blinker. meine silverspecial hat auch bj 1967 eingetragen. es gibt angeblich auch mittlerweile eine regelung, wonach importfahrzeuge nur blinker brauchen, wenn sie im exportland auch welche brauchten.

Geschrieben

Mal unter uns, wenn das keine TÜV Station ist, die im Jahr mit mehr als 50 Lammys zutun hat, erkennen die den Unterschied zwischen einer GP und einer 2. Serie nicht. Meine SX, BJ. 67, ging ohne Probleme als 60 durch ( Briefkopie, fertig). Mag aber auch daran liegen, das in Ermangelung eines deutschen Importeurs, keine Datenblätter vorliegen.

Geschrieben

also beim tuev in wolfenbuettel hat man mir auf den hinweis, dass meine geplante lammy bauartbedingt keine blinker hat, gesagt: kein problem, mit briefkopie vorbeikommen, vollabnahme und dann zugelassen (habe fuer fahrzeuge aus oesterreich, italien und/oder england nachgefragt).

scheint also bei uns ganz einfach zu sein - liegt aber vielleicht auch daran, dass beim tuev wolfenbuettel nur ca. 3-5 lammies in den letzten jahren da waren...

gruss,

thorsten

Geschrieben

Danke schonmal für eure Antworten!

Aber kann ich bei der §21 Abnahme auch gleich Eintragungen machen lassen? Wäre ja ganz praktisch, dann muss nicht wieder alles umgeschrieben werden......

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