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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Heute Kontobewegungen angesehen und "mal wieder" Gehalt bekommen obwohl ich ix hätte bekommen dürfte.

Ist jetzt nicht das erste mal aber so langsam unterstelle ich dem ganze methode.

Betragsmäßig auch vollkommen nicht nachvollziehbar.

Habe seit zwei Monaten unbezahlten Urlaub und werd jetzt doch bezahlt :-D

Meine Frage wäre, wie ich damit umgehen kann bzw. muss.

Ich hab keinen Bock daß es auf einmal heißt "Wir bekommen bis spätestens gestern noch recht viel von ihnen"

Bearbeitet von reelay
Geschrieben

..und warum fragst du deinen arbeitgeber nicht einfach???

Wenn es ungerechtfertigt ist und du das ja offensichtlich schon weißt, mußt du es doch sowieso zurückzahlen???

Heute Kontobewegungen angesehen und "mal wieder" Gehalt bekommen obwohl ich ix hätte bekommen dürfte.

Ist jetzt nicht das erste mal aber so langsam unterstelle ich dem ganze methode.

Betragsmäßig auch vollkommen nicht nachvollziehbar.

Habe seit zwei Monaten unbezahlten Urlaub und werd jetzt doch bezahlt :-D

Meine Frage wäre, wie ich damit umgehen kann bzw. muss.

Ich hab keinen Bock daß es auf einmal heißt "Wir bekommen bis spätestens gestern noch recht viel von ihnen"

Geschrieben

Naja, rausfinden wird er es vermutlich nciht.

Die eigentliche Frage ist vielmehr ob ich die Pfliht habe sowas zu melden?

Geschrieben (bearbeitet)

wie jetzt???

wieso sollte er das nicht rausfinden? controlling?? Jahresabrechnung etc???

oder hast du aufm Rummel gejobbt :)

Naja, rausfinden wird er es vermutlich nciht.

Die eigentliche Frage ist vielmehr ob ich die Pfliht habe sowas zu melden?

Bearbeitet von ric_two
Geschrieben (bearbeitet)

Am besten hebst Du es alles komplett in bar ab, in kleinen Scheinen mit nicht aufeinander folgenden Nummern, dann merkt das bestimmt niemand ...

:-D

Bearbeitet von Skawoogie
Geschrieben

Eine Pflicht zur Meldung trifft Dich nicht.

Zurückfordern kann der Arbeitgeber die Gehaltszahlung bis zum 31.12.2012, es sei denn, es wären im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Ausschlussfristen vereinbart.

Gruß,

Flameboy

Geschrieben
Heute Kontobewegungen angesehen und "mal wieder" Gehalt bekommen obwohl ich ix hätte bekommen dürfte.

Ist jetzt nicht das erste mal aber so langsam unterstelle ich dem ganze methode.

Betragsmäßig auch vollkommen nicht nachvollziehbar.

Habe seit zwei Monaten unbezahlten Urlaub und werd jetzt doch bezahlt :-D

Meine Frage wäre, wie ich damit umgehen kann bzw. muss.

Ich hab keinen Bock daß es auf einmal heißt "Wir bekommen bis spätestens gestern noch recht viel von ihnen"

wo hast du vorher gearbeitet?

vielleicht bist du eine Karteileiche!

Geschrieben

Kenne einen, der strich unberechtigter Weise Arbeitslosengeld ein, nachdem er schon mehrere Monate wieder im Job war. Der zahlt an der Rückerstattung und der STRAFE noch heute......

Geschrieben (bearbeitet)

kenne einen, dem haben sie 3 Monate lang die Sozi Kohle ausversehen doppelt gezahlt,

der zahlt auch noch heute ab, ohne Strafe, und nur mit 10 Euro im Monat.

:-D

Bearbeitet von Paola
Geschrieben
Eine Pflicht zur Meldung trifft Dich nicht.

Zurückfordern kann der Arbeitgeber die Gehaltszahlung bis zum 31.12.2012, es sei denn, es wären im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Ausschlussfristen vereinbart.

Gruß,

Flameboy

:-D:-D

vielleicht bist du eine Karteileiche!

Wie geil wäre denn sowas...*träum*...*schwelg*

Geschrieben
Mal am Rande:

Das Wort Ehrlichkeit ist allseits bekannt?

Offensichtlich genauso wenig wie Moral. Sind halt alte Tugenden. Man bekommt eben nicht grundsätzlich alles mit und solche Dinge sind wohl Glücksache. Daher scheint die Anzahl der Pechvögel ungeahnt groß.......

Geschrieben
Offensichtlich genauso wenig wie Moral. Sind halt alte Tugenden. Man bekommt eben nicht grundsätzlich alles mit und solche Dinge sind wohl Glücksache. Daher scheint die Anzahl der Pechvögel ungeahnt groß.......

Maik: Darauf einen Dujardin :-D

Geschrieben
Heute Kontobewegungen angesehen und "mal wieder" Gehalt bekommen obwohl ich ix hätte bekommen dürfte.

Ist jetzt nicht das erste mal aber so langsam unterstelle ich dem ganze methode.

Betragsmäßig auch vollkommen nicht nachvollziehbar.

Habe seit zwei Monaten unbezahlten Urlaub und werd jetzt doch bezahlt :-D

Meine Frage wäre, wie ich damit umgehen kann bzw. muss.

Ich hab keinen Bock daß es auf einmal heißt "Wir bekommen bis spätestens gestern noch recht viel von ihnen"

Bleib ehrlich,mache Deinen Arbeitgeber darauf aufmerksam. Letztendlich wird es irgendwann rauskommen und wenn Du es verschweigst wird es das Arbeitsverhältnis nachträglich mehr als trüben.

Aufn externes Konto buchen und dort behalten, bis die Frist verstrichen ist basta ! :-D

Damit wird die Information der ursprünglichen Überweisung nicht gelöscht. Analog bei Paypal : dort kann im Gegensatz zu einer herkömmlichen Überweisung der Käufer sein Geld nahezu problemlos rückbuchen. Wenn jetzt ein Schlaumeier denkt das er das umgeht indem er sein Geld vom Paypal- aufs Bankkonto überweist liegt falsch. Dann bucht Dir Paypal halt x Euro Schulden.

Geschrieben (bearbeitet)

War eigentlich so gedacht, dass diese Kohle nicht angetastet wird damit im Falle der Rückzahlung keine Probleme entstehen bzw. Verschuldung daher das mit externem Konto. Das die Kontobewegungen nachvollziehbar bleiben is ja klar wie Kloßbrühe.

Klar, bei duftem Arbeitsverhältniss, gutem Kontakt zu Cheffe und wenn abzusehen ist, dass man da noch die nächsten 5 Jahre schaffen will würd ichs auch sofort melden ! :-D Meine Vorgehensweise würd ich nur anwenden, wenn eh schon ein baldiger Arbeitsplatz-Wechsel abzusehen ist und keine wirkliche "emotionale" Bindung zu dem Laden besteht, welcher im besten Fall noch kein kleines Unternehmen mit Liquiditätsproblem ist. Klar werden jetzt Leute aufschreien, wie man da abwägen kann zwischen Familienbetrieb und Großunternehmen aber ich tue dies einfach mal ! :-D

Bearbeitet von pepper_hh
Geschrieben

Um ehrlich zu sein macht man _in diesem Fall_ keinen Unterschied zwischen Kleinbetrieb und Großunternehmen. Ist nunmal eine Frage der Einstellung.

Geschrieben
Bleib ehrlich,mache Deinen Arbeitgeber darauf aufmerksam. Letztendlich wird es irgendwann rauskommen und wenn Du es verschweigst wird es das Arbeitsverhältnis nachträglich mehr als trüben.

Ich werd mal mit dem Vertrauensmensch vom Betriebsrat reden und hören wie der das sieht.

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    • Auf dem ersten Bild kann man erkennen, dass die Versiegelung zum Putz hin schon eingerissen ist. Wenn du Glück hast, sind die Schienen nicht eingeputzt und du kannst sie - wenn du die Versiegelung vollständig einschneidest - mit einem kräftigen Ruck von den bereits beschriebenen Pilzkopfschrauben, die in die Fensterelemente geschraubt sind, lösen. Dann hast du gewonnen und kannst die Endstücke einfach tauschen. Falls die Schienen eingeputzt sind und du den Putz nicht beschädigen willst, würde ich nicht so vorgehen, wie in Marc Video gezeigt. Da hätte ich zu viel Angst die alten spröden Schienen zu beschädigen. Statt dessen würden ich das letzte gewinkelte Stück rausschneiden und gegen ein neues ungewinkeltes mit geschraubten Anschlägen tauschen.    Im Grunde kannst du aber auch die Schienen dran lassen und dden Winkel direkt rausschneiden und tauschen. Ich wünsche dir nur, dass der Panzer als solches nicht schon zu alt und spröde ist, Dann macht das Arbeiten daran keinen Spaß, weil die eine Lamelle nach der anderen reißen wird. Falls das auf der Sonnenseite des Hauses so sein sollte, würde ich in den sauren Apfel beißen und komplett neue Panzer montieren. Ansonsten machst du die gleiche Arbeit in absehbarer Zeit noch mal...    Edith: Ich tippe auf Baujahr Mitte 80er, wenn das noch immer die ersten Pamzer sind, würde ich die sehr vorsichtig behandeln, damit die nicht Stück für Stück bis in den Kasten reißen oder die letzte Lamelle an der Welle abreißt...
    • Wenn der Motor gut abgestimmt ist und das Kerzenbild nicht passt, dann stimmt der Wärmewert nicht.   Ich fahre aus diesem Grund im M232 eine 7er und im M200 eine 8er. Nun gibt's kein Stottern bei hohen Drehzahlen oder Kerzensterben mehr. 
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