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Geschrieben

Ich habe noch eine Vespa, welche vor 10 Jahren abgemeldet wurde. Diese wurde vom 50ccm Roller zum Leichtkraftrad umgebaut und hat daher gewisse Eintragungen erhalten. Da ich die Vespa nun restauriert habe möchte ich sie auch wieder zulassen. Muss ich nur eine normale HU machen und dann zur Zulassungsstelle, oder ist eine Vollabnahme fällig? Der alte Brief ist noch vorhanden.

darüberhinaus sind in dem Brief 138ccm eingetragen. Für ein KRAD mit Leistungsbeschränkung. Ist das dann überhaupt noch ein Leichtkraftrad? Fragen über Fragen...

Geschrieben

Würde sagen Vollabnahme ist fällig, da länger als 7 Jahre stillgelegt. Die alten Eintragungen sollten aber ihre Gültigkeit behalten. Leichtkraftrad ist es nicht wegen des über 125 ccm liegenden Hubraums.

Geschrieben
Würde sagen Vollabnahme ist fällig, da länger als 7 Jahre stillgelegt. Die alten Eintragungen sollten aber ihre Gültigkeit behalten. Leichtkraftrad ist es nicht wegen des über 125 ccm liegenden Hubraums.

Stimmt so nicht mehr. Die 7 Jahre-Regelung gibts nicht mehr!!!

Normalen 2-jahres-Tüv machen, anmelden, gut ist.

Geschrieben

Früher war nach 18 Monaten Stilllegung eine Vollabnahme fällig, seit 01.03.2007 ist das (auch rückwirkend für bereits vor diesem Datum stillgelegte Fahrzeuge) nach 7 Jahren Stilllegung erforderlich, weil danach die Daten beim KBA gelöscht werden.

So verstehe ich zumindest diese Erläuterung:

neues Recht ab 01.03.2007:

Künftig entfällt sowohl die vorübergehende Stillegung als auch die endgütige Abmeldung. An deren Stelle tritt künftig die "Außerbetriebsetzung". Dies hat u.a. zur Folge, dass auch bei längerer Außerbetriebsetzung (über 18 Monate) keine Löschung mehr eintritt. Vielmehr können diese Fahrzeuge max. 7 Jahre lang (so lange bleiben diese beim KBA gespeichert) wieder ohne Neuabnahme zugelassen werden. Es ist lediglich eine Hauptuntersuchung erforderlich. Dies bringt eine Erleichterung für den Halter, der außerdem die Kosten für eine Neuabnahme einspart.

Geschrieben

Hmm, keine Ahnung was jetzt richtig ist. Von welcher Seite ist das Zitat denn?

Hab mir auch mal diese neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung FZV angesehen, da blickt man aber wieder nicht durch weils unmöglich kompliziert geschrieben ist.

Auf der Seite vom Koblenzer Amt steht halt nix von KBA oder sieben Jahre. Wenn der Besitzer noch den Fahrzeugbrief mit den Daten hat ist alles gut. Nur wenn keine Daten (Brief usw.) mehr vorhanden sind muss eine Vollabnahme gemacht werden.

Am Besten einfach beim TÜV oder Zulassungsstelle nachfragen (und dann hier veröffentlichen)

Geschrieben

Hatte letztes Jahr mal was ähnliches bei der GTÜ. Roller über 7 Jahre abgemeldet. Ging ohne Probleme.

Der Prüfer hatte mir netterweise noch einen Schrieb ausgestellt, wo genau drin steht, dass es auch über 7 Jahre möglich ist. Natürlich wollte die Zulassungsdame eine Vollabnahme, bis ich ihr den Schrieb zeigte. Muss den mal raussuchen, aber ich meine es stand da sowas drin wie "....wenn bereits ein Brief für das Fahrzeug exhistiert, reicht auch bei einer Abmeldung über 7 Jahre eine normale Untersuchung, keine Vollabnahme... .

Geschrieben

Dekra und Tüv sind weiter weg und beschissene Korintenkacker hier. Die schauen auch nach Originalfelgen und erzählen nur Stuß (Stoßdämpfer sei kaputt, weil bei Vollbremsung durchschlagen). GTÜ ist hier Problemloser und nicht so Weltfremd.

Geschrieben

beim GTÜ Mann prüfen lassen..... anmelden....(als Krad mit 139er)

haste denn nur 125er Schein ?? (dann eine Woche später nochmal zum Tüv...Hubraum aändern lassen)

Rita

Geschrieben

Ich hab einen offenen Motorradschein. Nur steht unten bei den Eintragungen: umbau zum LK.Rad. Und oben im Brief KRAD m LB. Was jetzt... Aufgrund des hubraums ist es ja klar.Das Ding hat halt nen Drop, der nicht eingetragen ist und hat keine Blinker.

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