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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

nachdem meine PX durch einen Unfall nicht mehr fahrbereit war hat mich die Versicherung (Unfallgegener und ich haben dieselbe Versicherung) angeschrieben, dass sie einen Gutachter vorbeischicken möchten. Der hat für meine Begriffe ein versicherungsgünstiges Gutachten erstellt. Jetzt wo es zur Abrechnung kommt zieht mir die Versicherung die Kosten für den Gutachter vom Reparaturwert ab. Ist das so üblich?

Geschrieben

Wenn Du der Geschädigte bist, einfach ein Gegengutachten mit eigenem Gutachter erstellen.

Alle, wirklich ALLE Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Da wird nix von irgendwas abgezogen !

Egal ob Ihr bei der gleichen Versicherung seid, oder nicht.

Geschrieben

ich bin zu 50% schuld, deshalb berechnen sie mir auch 50% der Gutachterkosten. Allerdings habe ich den Gutachter nicht bestellt - es war der Wunsch der Versicherung, dass sich ihr Gutachter den Schaden ansieht.

Geschrieben
Oha, das hättest du besser mal direkt geschrieben :-D

Ich bin raus, kein Plan wies bei Teilschuld aussieht.

Gibts heutzutage überhaupt noch keine Teilschuld?

Der falsche Haarschnitt macht doch schon 10% Mitschuld aus(Ablenkung o.ä.).

Geschrieben

Teilschuld ist doch was feines - für die Versicherung. So können schön beide Seiten mit den Prozenten hochgestuft werden.

Mit schuld bist heute doch eigentlich schon, wenn du dein Fahrzeug aus der Garage fährst. Hättest ja auch daheim bleiben können und dann wäre der Unfall nicht passiert.

Viele Grüße

Micha

Geschrieben
Mit schuld bist heute doch eigentlich schon, wenn du dein Fahrzeug aus der Garage fährst. Hättest ja auch daheim bleiben können und dann wäre der Unfall nicht passiert.

Das ist mal auf den Punkt gebracht :-D

Geschrieben

Naja mir sind schon einige teure Autos zerlegt worden, eine Teilschuld hab ich noch nie bekommen.

Oder wars immer nur Glück ? Aber warum sollte man auch Teils. bekommen wenn man unschuldig ist.

Gruß

Reppel

Geschrieben
Gibts heutzutage überhaupt noch keine Teilschuld?

Der falsche Haarschnitt macht doch schon 10% Mitschuld aus(Ablenkung o.ä.).

vor 5-6 jahren bin ich von der arbeit im ortsgebiet heimgefahren und der ca.40kmh fahrende gegenverkehr wurde gerade überholt.toll-2fahrstreifen auf denen mir jeweils ein auto entgegenkommt.ich bin nach rechts ausgewichen und mit dem roller auf dem gehsteig gelandet.endergebnis-mir wurden 5% vom schmerzensgeld abgezogen da ich ja selber und ohne fremdberührung auf den gehsteig gefahren bin.wenn ich frontal in den entgegenkommenden polo gebrettert wäre hätte der gegner 100% schuld gehabt.

(dann hätte es aber der versicherung mehr gekostet als meine 5 tage arbeitsunfähigkeit und für mich wärs auch nicht so toll ausgegangen.)

Geschrieben

es scheint also das die Versicherung im Recht ist wenn sie mir bei 50%Teilschuld auch 50% der Gutachterkosten abzieht. Auf der anderen Seite haben die mir gar keine Wahl gelassen. Sie haben einen Termin für ihren Gutachter vereinbart und und nun die Rechnung präsentiert. Schon ein etwas seltsames Geschäftsgebaren.

Geschrieben (bearbeitet)

Es ist ein ziemlich unübliches Geschäftsgebaren. Die Gutachterkosten sollte doch von der Versicherung übernommen werden, zumal schon die Versicherung den Gutachter erstellt hat. Hat den die Gegenpartei eine Vollkaskoversicherung? Aber selbst dann dürfen Dir keine Kosten für das erstellen des Gutachtens in Rechnung gestellt werden.

Kann es sein, dass es sich hier um die H*K handelt?

Gruß,

dermarc

Bearbeitet von dermarc
Geschrieben

wenn du 50% Teilschuld hast... kriegst du auch nur 50% deines Schsdens ersetzt.....

da du aber nicht den Gutachter beauftragt hast.... würde ich die bezahlung dieses "Herrn" komplett verweigern....

dein erster Fehler war schon, den überhaupt ans Fahrzeug zu lassen....

NIE, NIE NIE einen anderen als den selbst beauftragten Gutachter ranlassen....

Rita

Geschrieben
Gibts heutzutage überhaupt noch keine Teilschuld?
Mitschuld bist heute doch eigentlich schon, wenn du dein Fahrzeug aus der Garage fährst. Hättest ja auch daheim bleiben können und dann wäre der Unfall nicht passiert.

Das Phänomen nennt sich Betriebsgefahr.

Nagelst du als Autofahrer nen Rollerfahrer von der Straße, weil sich dieser derart deppert zum Beispiel zwischen dich gedrängt hat, haftest du mit.

Biegst du als LKW Fahrer regulär ab und ein Motorrad, weil es viel zu schnell war, durchbohrt deine Ladefläche seitlich, haftest du mit...

Es gibt auch keine speziellen Quoten. Geht nach freiem Ermessen, wobei ich selbst immer nur 100-0, 75-25, oder 50-50% geurteilt habe, maximal vielleicht noch 1/3 zu 2/3.

Wen's interessiert, der kann ja mal nach dem StVG googeln und sich insbesondere die §§ 7 - 18 durchlesen.

Gruß Dirk

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