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Arbeitslohn - Kürzung was geht was nicht?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hi zusammen

also ich will mich jetzt schon mal (dank allgemeiner Wirtschaftslage) schlau machen was Lohnkürzungen betrifft.

Und zwar wurde ich nach der Ausbildung vom Betrieb übernommen, da damals vor 4 Jahren, es auch grad nicht bombig lief, habe ich einen rel. niedrigen Lohn in kauf genommen. Mündlich waren mir auch Lohnanpassungen in Richtung Normalverdienst in Aussicht gestellt, dies ist auch passiert und ich habe über die Zeit einige Erhöhungen erhalten und bin beim Normallohn fast angelangt. Die Lohnerhöhungen waren immer sehr formlos, sprich Cheffe kam und sagte: "Also zum 1. nächsten Monat werde ich deinen Lohn um Summe x erhöhen" :-D

Wie ist das jetzt, könnte er von heute auf morgen meinen Lohn kürzen bis auf die Summe die im ursprünglichen Vertrag steht?

Oder nicht, weil er beim mündlichen Übermitteln mit mir einen neuen Vertrag eingegangen ist oder weil die letzte Erhöhungsrunde (Jan. 2008) schon mehr als 12 Monate zurück liegt?

Ich frag nur lieber jetzt, damit ich im Fall des Falles nicht dumm dasteh und mich dann Informieren muß. sondern Ihm dank dem allmächtigen GaySF gleich was um die Ohren ballern kann.

Bearbeitet von ElCattivo
Geschrieben

Die Beantwortung Deiner Frage hängt im Detail etwas davon ab, ob die Lohnerhöhungen aufgrund einer Tarifrunde erfolgten oder davon unabhängig zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber vereinbart wurden (in letzterem Fall liegst Du mit Deiner Vermutung, dass die Lohnerhöhung zu einer - mündlichen - Vertragsänderung führte, genau richtig).

Im Ergebnis kann man aber festhalten, dass die einmal gewährte Lohnerhöhung nur unter sehr strengen Voraussetzungen zurückgenommen werden kann (etwa, wenn die Lohnerhöhung unter einem Widerrufsvorbehalt gewährt wurde). Da diese Voraussetzungen in der Realität kaum zu erfüllen sind, spricht sehr viel dafür, dass der derzeit ausgezahlte Lohn nicht gekürzt werden kann (Vielzitierte Ausnahme ist die Kurzarbeit, auch hierfür wird jedoch eine Anspruchsgrundlage - sei es im Arbeits- oder Tarifvertrag - benötigt).

Hoffe, ich konnte etwas helfen,

Flameboy

Geschrieben (bearbeitet)

Flameboy vielen Dank für die Antwort in solchen Sachen bin ich sowas von überhaupt nicht bewandert. :-D

Ja es war bei mir immer unabhängig, da es bei uns keine Tarifverträge gibt.

Bearbeitet von ElCattivo
Geschrieben

Also wir hatten das Thema bei uns in der Firma auch erst kürzlich und verzichten jetzt freiwillig auf Gehalt denn:

In Deutschland kann der Arbeitgeber NICHT einfach dem Arbeitnehmer weniger Geld zahlen.

Dies geht (ausgenommen Kurzarbeit, Insolvenz usw...) nur im schriftlichen Einverständniss mit dem Arbeitnehmer. Oder ein Betriebsrat kann stellvertretend für die Arbeitnehmer entscheiden.

Wenn du also sagts: "Chef vergiss es", muss er dir das Gehalt weiter voll zahlen. Dass du so aber ordentlich an deinem eigenen Stuhl sägst ist wohl klar.

Geschrieben (bearbeitet)
Wenn du also sagts: "Chef vergiss es", muss er dir das Gehalt weiter voll zahlen. Dass du so aber ordentlich an deinem eigenen Stuhl sägst ist wohl klar.

Das mit am eigenen Stuhl sägen ist mir klar*, nur bei dem Quatschkopf hier mußt du auf alles gefasst sein.

Ich kann mir gut vorstellen, daß er kommt und sagt "du es läuft schlecht ich geh auf das Gehalt was wir schriftlich festgelegt hatten wieder runter" und das wären ca 1000 Euro brutto weniger.

*Da meine Perle aber nach 4 Monaten Transfergesellschaft und Kurzarbeit 0 eine neue Stelle hat könnte ich auch die Kettensäge auspacken :-D

Edit schreit aus dem Keller, daß das mit der Kettensäge nur im übertragenen Sinn gemeint ist

Bearbeitet von ElCattivo
Geschrieben

Hi,

so einfach ist das für den Arbeitgeber nicht. Auch wenn er es nicht schriftlich festgehalten hat, ist die Lohnerhöhung prinzipiell gültig.

Gerade in kleineren Unternehmen mit dünner Kapitaldecke ist es aber unter Umständen nötig Zugeständnisse zu machen.

Möglichkeit A:

Du verzichtest sagen wir mal auf 1000,- Euro im Monat und zehrst Deine Reserven auf oder machst Schulden, um Deinen Lebensunterhalt zu haben.

Wenn Du dann irgendwann doch gekündigt wirst, kriegst Du dann noch mal weniger Arbeitslosengeld, weil da das netto der letzten 6 Monate im Mittel genommen wird.

Das ist die denkbar schlechteste Lösung.

Möglichkeit B:

Du stundest Deinem Chef das Gehalt auf bestimmte Zeit und er zahlt es wenn er wieder flüssig ist. Das muss allerdings schriftlich festgehalten werden.

Vorteil: Ggf. bleiben Deine Ansprüche auf ein höheres AG bestehen. Allerdings muss dann die Stundung vom Netto einbehalten werden, die Lohnnebenkosten müssen also bezahlt werden. Sonst gehts nicht. Das bedeutet, Du leihst Deinem Chef jeden Monat Geld. Nachteil: Im Falle einer Insolvenz Deines Chefs siehst Du das Geld wohl nie wieder.

Möglichkeit C:

Du bekommst ein variables Gehalt, das Dich im Falle einer Besserung der Geschäftssituation deutlich besser als vorher stellt. Bsp. Provision auf von Dir geleistete Einsätze, Beteiligung am Gesamt-UMSATZ etc. Nachteil: Du kannst evtl. die Zahlen nicht einsehen usw.

Möglichkeit D:

Du sitzt es aus und suchst Dir schon mal was neues. Würde ich so machen. Ist auchein Risiko, aber weißt Du genau, wie sich die Situation bei deinem jetzigen Arbeitgeber entwickelt?

UND: Alles schriftlich machen, sonst bist Du total der dumme. Lohnkürzungen bedürfen einer Änderungskündigung oder ihr macht Kurzarbeit, dann gibt es aber was von der Agentur dazu-

Gruß,

Martin

Das mit am eigenen Stuhl sägen ist mir klar*, nur bei dem Quatschkopf hier mußt du auf alles gefasst sein.

Ich kann mir gut vorstellen, daß er kommt und sagt "du es läuft schlecht ich geh auf das Gehalt was wir schriftlich festgelegt hatten wieder runter" und das wären ca 1000 Euro brutto weniger.

*Da meine Perle aber nach 4 Monaten Transfergesellschaft und Kurzarbeit 0 eine neue Stelle hat könnte ich auch die Kettensäge auspacken :-D

Edit schreit aus dem Keller, daß das mit der Kettensäge nur im übertragenen Sinn gemeint ist

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So also ich haben jetzt Kurzarbeit bekommen.

Mal wieder ganz typisch "He wir müssen Kurzarbeit machen, so sieht das aus."

Gibt mir ne Probeabrechnung und meint

"Du schaffst dann jeden Tag morgens 4 Stunden, diese Woche müssen wir dann noch dringend dies und das machen".

Als ich in die MIPA will meint er "Nee wir haben doch ab heute Kurzarbeit" :-D

Gibts irgendwas was ich dringend beachten muß?

Geschrieben
Gibts irgendwas was ich dringend beachten muß?

Ja zum Beispiel, dass Du im laufenden Monat angefallene Überstunden immer bis zum Ende des jeweiligen Monats wieder abgebaut haben musst. Sprich, Dein Stundenkonto darf am Monatsende keinen positiveren Stand haben als am Monatsanfang.

Geschrieben
Reichlich globale Fragestellung :-D Gibt es denn bei einem bestimmten Punkt Klärungsbedarf?

Flameboy

klar gab oder gibt es Klärungsbedarf, mir wurde es mitgeteilt an dem Tag als es los ging also just-in-time.

Heute habe ich eine Vereinbarung vorgelegt bekommen.

1. Ziel Kündigung vermeiden

2. Wirkung von bis

3. Die wöchentliche Arbeitszeit

4. Bessere Auftragslage -deutliche Verbesserung - vorzeitige Beendigung der Kurzarbeit

5. Die Wirkung der Vereinbarung endet mit der Beendigung der Kurzarbeit.

Das wars - :-D

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