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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

sind Mahngebühren eigentlich rechtens?

Im Laufe meiner zwei Jahre bei meinem alten Stromanbieter hat sich mal die eine oder andere Zahlung um ein paar Tage verschoben.

Daher habe ich jetzt ins. in 2 Jahren ca. 16€ an Mahngebühr "gesammelt".

Bei einer verspäteten Zahlung per Überweisung sind 4€ Mahngebühr veranschlagt worden.

Ich habe alle meine Rechnungen die bezüglich des "erworbenen" Stroms angefallen sind bezahlt. Jedoch immer ohne die Mahngebühr, die bspw. mit der ersten Zahlungserinnerung kam.

Jetzt habe ich nach dem Wechsel zum anderen Anbieter noch eine Rechnung von meinem alten Anbieter bekommen, in denen die noch offenen Mahngebühren eingefordert werden.

Ist das rechtens?

Muss ich die zahlen?

Grüße und danke :-D

Geschrieben

Zahl und sei Froh daß nicht noch mehr dazu gekommen ist.

Die hätten dir schon lang den Strom sperren können.

Bei uns geht´s nur über Lastschrift,

wundert mich e das Du jeden Monat einzeln Überweist.

:-D

Geschrieben

Eine Antwort wie: Hier, da stehts in dem und dem Gesetzestext hätte mir schon gereicht...

Und zum sperren des Stroms ists in D ein weiter Weg.

Geschrieben

Hast schon recht, aber die AGB's des Anbieters stellen da schon die rechtliche Grundlage dar.

Verlass Dich darauf, dass die mit Sicherheit rechtlich abgesichert und gecheckt sind.

selbst, wenn es da ne Gesetzeslücke gäbe, wäre der Weg, die durchzusetzen wesentlich teurer.

Also bezahlen und in Zukunft Einzugsermächtigung, denn zahlen musst Du eh.

Geschrieben

Ja ne das ist mir schon klar! :-D

Ich bezahle ja brav meine Rechnungen.

Mich wundert es nur, dass die Mahngebühren jetzt zum Ende hin nochmals eingefordert werden.

Ich habe die Rechnungen immer bezahlt nur eben immer ohne die 4€ Mahngebühr.

Und jetzt wird mir eben nach Ende des Vertrages die Mahngebühr in Rechnung gestellt.

Eigentlich hätten sie die doch schon längst einfordern können, während der Laufzeit.

Das war es was mich ein wenig gewundert hat.

Geschrieben

Kenn's nur von der anwaltlichen Erstmahnung. Da bekommst dieser die Kosten nicht ersetzt.

Hier wird die jeweilige monatliche Zahlung aber, ohne deinen Vertrag genau zu kennen, an bestimmten Kalendertagen direkt fällig sein. Und damit wärst du sofort im Verzug.

Um deiner Forderung nach §§ nachzukommen, les dir mal die Gegend um den § 286 BGB durch.

Gruß Dirk

Geschrieben

Genau das Topic, auf das ich gewartet habe!

Da scheint 'ne große Sauerei im Gange zu sein.

Ich hab mich gefragt, warum ich nach Überweisung der

Abschlagzahlung 14 Tage nach Geldeingang beim Stromversorger

noch eine Mahnung bekomme? Das Geld ist leider erst einen Tag nach Fristablauf

dort eingegangen. Das bestreitet aber das Unternehmen.

Ich hab den "Braten aber gleich gerochen" und bin vorstellig geworden.

Nach einer Stunde Wartezeit, sagte man mir, daß Geld wäre

auf Umwegen erst sehr spät dort eingetroffen.

Ich glaube aber, das ist eine neue Masche, die Kunden über Mahngebühren

abzuzocken. Ich warte jetzt mal auf die Jahresabrechnung!

Das Unternehmen nenne ich hier nicht, weil ich keinen neuen Ärger haben will.

Geschrieben
Genau das Topic, auf das ich gewartet habe!

Da scheint 'ne große Sauerei im Gange zu sein.

Ich hab mich gefragt, warum ich nach Überweisung der

Abschlagzahlung 14 Tage nach Geldeingang beim Stromversorger

noch eine Mahnung bekomme? Das Geld ist leider erst einen Tag nach Fristablauf

dort eingegangen. Das bestreitet aber das Unternehmen.

Ich hab den "Braten aber gleich gerochen" und bin vorstellig geworden.

Nach einer Stunde Wartezeit, sagte man mir, daß Geld wäre

auf Umwegen erst sehr spät dort eingetroffen.

Ich glaube aber, das ist eine neue Masche, die Kunden über Mahngebühren

abzuzocken. Ich warte jetzt mal auf die Jahresabrechnung!

Das Unternehmen nenne ich hier nicht, weil ich keinen neuen Ärger haben will.

Ja aber wo liegt da von Deiner Seite das Problem ? Du kannst per Kontoauszug beweisen, wann Du die Kohle überwiesen hast. Das dürfte von Seiten des Versorgers nur schwer anzweifelbar sein...

Geschrieben

...

ACHTUNG:

Die Zahlung muß beim Gläubiger zum vereinbarten Zeitpunkt sein und NICHT erst zum Termin beim Schuldner abgehen...

Geschrieben
Und zum sperren des Stroms ists in D ein weiter Weg.

Das glaubst Du! Das geht ruckzuck-und beim entsperren (Plombe öffnen und Schalter umlegen) kommt gleich noch ne hübsche Pauschale dazu.

Wieso sollte das ein weiter Weg sein? Das können die ohne weiteres durchziehen und tun das auch.

Ich weiss sogar von Fällen in denen danach erst mal eine Sicherheitseinlage verlangt wurde bevor die wieder freigeschaltet haben.

Lies mal Deinen Versorgungsvertrag...

Geschrieben
Hallo,

sind Mahngebühren eigentlich rechtens?

Im Laufe meiner zwei Jahre bei meinem alten Stromanbieter hat sich mal die eine oder andere Zahlung um ein paar Tage verschoben.

Daher habe ich jetzt ins. in 2 Jahren ca. 16? an Mahngebühr "gesammelt".

Bei einer verspäteten Zahlung per Überweisung sind 4? Mahngebühr veranschlagt worden.

Ich habe alle meine Rechnungen die bezüglich des "erworbenen" Stroms angefallen sind bezahlt. Jedoch immer ohne die Mahngebühr, die bspw. mit der ersten Zahlungserinnerung kam.

Jetzt habe ich nach dem Wechsel zum anderen Anbieter noch eine Rechnung von meinem alten Anbieter bekommen, in denen die noch offenen Mahngebühren eingefordert werden.

Ist das rechtens?

Muss ich die zahlen?

Grüße und danke :-D

schau mal

Geschrieben

@dare

Deine Meinung.

Aber wegen einer nicht pünktlich bezahlten Rechnung wird mir keiner den Strom abdrehen...

@Berry65

danke schön :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Interessant der Link!

...aber diese Sauerei ist ganz neu!

Man hat jetzt entdeckt, wie "Freud'sche Fehlleistungen" sich sehr leicht in klingende Münze umsetzen lassen.

Der Mensch ist doch kein Automat! Jeder Mensch macht tagtäglich viele kleine und machmal auch

größere Fehler. Vergeßlichkleit ist sein Naturell. Für eine Verzögerung der Überweisung kann

es vielerlei Gründe geben, die aber allsamt endschuldbar sind bei einem Tag Verspätung. Aber jetzt wird

bei jeder Gelegenheit für kürzeste Zeiträume mit deftigen Mahnkosten gestraft! Es gibt keine Nachsicht mehr!

Man hat mir die Mahnung zugeschickt, da war das Geld schon seit über einer Woche auf deren Konto!

Da ist doch Betrug!

...was heißt beweisen anhand der Kontoauszüge? Ich komme doch nicht gegen solch große Unternehmen

an, die so geschickt agieren?; jedenfalls nicht auf dem Klageweg....und die Mahnkosten vor sich herschieben?

... geht auch nicht! Das wird immer mehr.

Da bin ich doch tatsächlich auf deren letzte Finte hereingefallen: :-D

Bisher wurden die Guthaben aus den Abrechnungszeiträumen immer mit den neuen Abschlägen verrechnet.

Letztes Jahr hatte man mich aber um meine Kontoverbindung gebeten, damit mir mein Guthaben überwiesen

werden kann. ...ich Dussel bin darauf eingegangen! :-D

Wie soll ich jetzt die unrechtmäßigen Mahngebühren zurückhalten? Die Guthabenerstattung läuft doch nun

übers Konto hin und her!

Da häufen sich immer mehr Unklarheiten an, bis es dann zum Krach kommt.

Jetzt hilft nur noch, das Unternehem zu wechseln und neu anzufangen? ...aber die neuen Anbieter sind ja

oftmals dieselben Großunternehmen. Dabei wurden nur kleine Tochterunternehmen (Ableger) gegründet,

um die Abspenstigen wieder einzusammeln.

Bearbeitet von Don
Geschrieben

ich zahle definitiv nie mahngebühren wenn es denn mal welche geben sollte. selbst wenn sie rechtens sind, was noch zu klären wäre, so wird wegen mahngebühren kein unternehmen das gerichtliche mahnverfahren (mahnbescheid --> vollstreckungsbescheid) anstrengen, da viel zu aufwendig und teuer wegen der paar kröten. vor ein paar jahren haben mir mal so dubiose telefongesellschaften wegen kleinstbeträgen gedroht, habe jedes schreiben weg geschmissen und jetzt seit ein paar jahren nix mehr gehört.

Geschrieben
Bisher wurden die Guthaben aus den Abrechnungszeiträumen immer mit den neuen Abschlägen verrechnet.

Letztes Jahr hatte man mich aber um meine Kontoverbindung gebeten, damit mir mein Guthaben überwiesen

werden kann. ...ich Dussel bin darauf eingegangen! :-D

Wie soll ich jetzt die unrechtmäßigen Mahngebühren zurückhalten? Die Guthabenerstattung läuft doch nun

übers Konto hin und her!

Na mit deinen Kontodaten hast du noch lange keine Einzugsermächtigung gegeben. Und das würde ich auch nicht machen. Ich hatte nun schon viermal den Fall, dass wahllos Geld, zum Beispiel von einem Telefonkonzern, eingezogen wurde und erst 1,5 Monaten zurückerstattet wurde. Wie ich in der Zeit mit 500.- Euro weniger auskomme war denen egal. Viele prüfen Ihre Kontoauszüge ja auch nicht so genau. Ich glaube darauf spekulieren die.

Geschrieben
Na mit deinen Kontodaten hast du noch lange keine Einzugsermächtigung gegeben...

Ist jetzt aber nicht mehr so einfach, weil der Guthabenbetrag nun automatisch auf mein Konto überwiesen wird.

Auf diese Summe habe ich nunmehr keinen Einfluß mehr.

Vorher konnte ich mit meinen Abschlags-Überweisungen übermäßige Forderungen einfach ignorieren.

Geschrieben

Also 16 Euro in 2 Jahren sind umgerechnet 67 Cent pro Monat. Ich würd's sofort zahlen und mich freuen, dass es nicht mehr ist. Gezahlt, erledigt und der Kopf ist wieder frei für andere Probleme.

Viele Grüße

Micha

Geschrieben

...ist schon richtig...und diese Prinzipienreiterei ist nur hinderlich und raubt einem unverhältnismäßig

viel Zeit.

Das Gefühl, über den Tisch gezogen zu werden, macht mir aber trotzdem sehr zu schaffen.

Ich glaub, das geht auch anderen so, die unter anderem auch im Geschäftsleben versuchen,

sich fair zu benehmen.

Sensibilisiet für diese Sache hatte mich vor etwa einem Jahr ein Schreiben des Energieversorgers,

worin auf Mahngebühren für Zahlungsverzug 10 Euro pro Fall angedroht wurden.

Geschrieben

10 Euro Mahngebühren pro Fall ist schon happig. Energieversorger gehören mit ihrer Geschäftspolitik sicher auch nicht zu meinen Freunden. Allerdings gibt's da auch noch ne Menge anderer "Lieblinge" meinerseits. Banken, Versicherungen, Biotech um nur einige zu nennen.

Viele Grüße

Micha

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