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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wenn ich das in meinem TÜV Buch richtig interpretiere steht das N für Messverfahren nach nationaler Richtlinie. Gibt dann höchstens noch Unterschiede zwischen DIN Phon Dezibel.

MfG

Manu

Geschrieben
Was sagt denn die Kennzeichnung P über das Messverfahren aus?

P bedeutet Polizei. D.h. die Polizei darf eine Ohrmessung durchführen!

Geschrieben (bearbeitet)

Proximité

Edit: Gerade gesehen ab 01.83 steht es allgemein hinter dem Standgeräusch.

MfG

Manu

Bearbeitet von rd350
Geschrieben
Ja ne, is klar! :-D

Am besten mit dem Ohr dirkt am Schalldämpferauslass...

- bis 1966 wurde in DIN-Phon gemessen

Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.

Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.

Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:

Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.

Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.

(wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)

D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.

N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden

P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann

E: steht für 'EG-Richtlinie'

Geschrieben
- bis 1966 wurde in DIN-Phon gemessen

Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.

Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.

Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:

Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.

Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.

(wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)

D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.

N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden

P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann

E: steht für 'EG-Richtlinie'

Hm, also dürfte ich 106dB fahren?!

  • 3 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)
Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.

Hat das irgendwer schriftlich bzw. weiß wo man das offiziell nachschlagen könnte ?? Hab Montag nen TÜV-Termin, zweiter Anlauf. Eintragungswilliger Inschnööör, hat das Standgeräusch aber im 0,5 Meter Abstand gemessen und rausgekommen sind 103db mit O-Tuning, 24er, Drehschieber und Zirri Silent. Fand er sogar in Ordnung ! :-D ( Ich sowieso :-D )

Jetzt kommt aber mein Problem, der Kerl will gern ne Vorbeifahrt-Messung haben da in den von mir mitgebrachten Briefkopien ja nirgends so ein hohes Standgeräusch eingetragen ist und er sich so ja nicht an den in 3 Kopien eingetragenen 84 db Fahrgeräusch ( Grenzwert für das Baujahr ) orientieren kann.

Ich muss also irgendwie mitm Standgeräusch runter, alle Möglichkeiten der Dämmung sind ausgeschöpft ( Silent-Sport Wolle, Vergaserraum mit Dämmmatten vollgepappt, Auspuff mumifiziert ) und diese 7m Abstand anstelle der 0,5m wären die einzige Rettung vor der ca. 150 € teuren Fahrgeräuschmessung.

Wäre äußerst dankbar für nen Link wo man die Regelung von offizieller Stelle aus nachlesen kann, ein ausgedruckter Text ausm Rollerforum wird ihn wenig überzeugen denke ich ! :-D

gruß christoph :-D

Bearbeitet von pepper_hh

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