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Mal wieder Verkehrsrechtfrage...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe mir im März einen Wagen mit Anhänger (80km/H) geliehen und bin auf der Autobahn geblitzt worden.

Heute kam der Brief an die Frau die mir den Wagen geliehen hat.

Vorwurf: PKW mit Anhänger

- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/H, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 80 km/H, festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 101 km/H

- Überholen obwohl es durch Überholverbotszeichen 276 verboten war

Weiß jemand was mich da erwartet?

Keine Probezeit mehr, keine Rechtschutzversicherung... :-D

Mache mir schon ein bisschen Sorgen, hört sich schon sehr krass an mit dem Anhänger zusätzlich...

Schonmal danke für jede Hilfe!

Geschrieben

google??

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 70 Euro kosten.

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.

Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt

mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 80,- EUR, 1 Punkt

Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR

Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR

Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR

Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3 Punkte

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 50,- EUR, 3 Punkte

und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75,- EUR, 4 Punkte

mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Geschrieben

Also wenn ich Liebesbriefe wegen zu schnell fahren oder falsch parken bekommen habe, dann war der Tarif gleich im Schreiben genannt und freundlicherweise auch der passende Überweisungsträger beigelegt.

Stand in dem Schreiben nicht drin, wie es jetzt weiter geht bzw. was sie von dir wollen?

Viele Grüße

Micha

Geschrieben

War erstmal nur der Anhörungsschein weil die wisen wollen, wer denn überhaupt der Fahrer ist, weil der Halter in diesem Falle eine Frau ist und die dan meist schon merken, dass da was nicht zusammenpasst...

Geschrieben
Vorwurf: PKW mit Anhänger

- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/H, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 80 km/H, festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 101 km/H

Zu schnell mit PKW und Anhänger wird härter bestraft als ohne. Hab mich da mal schlau gemacht weil ich auch ab und zu nen Hänger ziehe.

21 zuviel ausserorts mit Hänger kostet 103,50 Euro und gibt einen Punkt in Flensburg. Obs beim unerlaubten Überholen mit Hänger auch mehr kostet weiss ich nicht, aber schau oder frag mal hier nach.

Geschrieben

wird noch mal das gleiche kosten und nen punkt in flensburg geben.

das "lkw" überholverbot gilt für alle fahrzeuge kombinationen deren länge 7 meter überschreiten

Geschrieben

Wer Regeln mißachtet, und das tue ich auch ab und an, sollte nicht weinen!

Warte ab und bezahle. :-D

:-D

Klingt blöd, ist aber so!

Geschrieben

Haben die ein Foto von Dir mit Anhänger von hinten? Woher wissen die ansonsten, dass der Anhänger kein Schnellläufer ist? Diese sind mittlerweile ja nicht mehr fahrzeuggebunden, sondern das Zugfahrzeug muss lediglich gewisse Anforderungen erfüllen. Ich hab´ hier einen offenen Kasten mit 750 kg zul. Gesamtgewicht stehen, der theoretisch von nem Smart mit 100 km/h über die Bahn gezogen werden dürfte...

Dann wäre es keine Geschwindigkeitsüberschreitung mehr, allerdings immer noch Überholen im Überholverbot.

Geschrieben (bearbeitet)
das "lkw" überholverbot gilt für alle fahrzeuge kombinationen deren länge 7 meter überschreiten

das ist nicht richtig. es gilt für das Verkehrszeichen 277:

Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

hat also mit der Länge nix zu tun, sondern mit dem Gewicht.

Bearbeitet von Mozzer

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