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Tüvem.. oder nicht?!?!


Benjammin

Empfohlene Beiträge

Tach auch...

so als blutiger Anfänger mit Px200 und noch nie beim Tüv gewesen stellen sich mir die folgenden Fragen:

- Welchen Puff bekomm ich eingetragen, welcher bringt MIR was?

- wie schaut das mit ner Stufen-Sitzbank aus, muss man das eintragen lassen?

- weiße Blinker(gelbe Leuchten!), Eintragung trotz E-Prüfzeichen notwendig?

- Spiegel, die kleinen Klemmspiegel, sind die zulässig und muss ich da wirklich links und rechts einen von haben?

Was muss ich generell beachten? Muss ich ne Kiste Bier für den Onkel mitbringen?

und hat schlechtes Wetter(Prüfer kein Bock zum fahren?) vielleicht Vorteile?

Würd mich über reichlich Antworten freuen..

Gruß Benjammin

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Blinker -> Mit E-Nummer brauchen se nicht eingetragen zu werden (schadet aber auch nie)

Spiegel -> Kommt auf Baujahr und eingetragene Höchstgeschwindigkeit an. Aber diese kleinen Klemmspiegel sind nach TÜV-Kriterien eigentlich unzulässig. Manche lassen sie dennoch durchgehen. Die meistens hässlichen F1-Spiegel scheinen aber zugelassen zu sein...

Stufensitzbank -> Ganz genau genommen ja, aber da schert sich wirklich gaar niemand drum wenn sie verriegelbar ist.

Auspuff -> Scorpion mit E-Nummer geht immer (aber nur gedrosselt), ansonsten prüfer- und baujahresabhängig fast alles (Lautstärke! Manchmal wirklich nicht leicht so n Ding leise zu kriegen). Für bestimmte Baujahre hat der Taffspeed MK4 ein Gutachten, aber ich weiss nicht ob das noch gültig ist. Aber aufm Originalzyliner... bringense allesamt nicht wirklich viel! Ich denk am ehesten noch ein Auspuff von ner T5 an den du dann nen 200er Krümmer ranschweisst. Hat dann auch Piaggio-Stempel und Nummer ;) Die ganzen Resoanlagen bringen entweder nix (Italiener) oder kosten viel und bringen auch kaum mehr als der T5-Puff.

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Tach auch...

also Baujahr ist sie 85, eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist 100.

Wenn ich das so lese, sollte ich wohl doch erstmal beim originalen Puff bleiben...

Der Motor bleibt sowieso erst mal orijinol, wird wenn frühestens nach der nächsten Saison was gemacht.

Bleibt nur noch die Sache mit den Spiegeln*würg*... also einmal in zwei Jahren die komischen Fliegenfänger ran fummeln.

Danke euch für die Beiträge:-)!

GB

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Ich frage heute mittag mal beim TÜV:

PX200 Rahmen mit eingetragenen Malle 139 auf 80 Motor/24 Si

Den habe ich umgebaut auf Original 200/12PS und will eine Einzelabnahme §21 gleich mit den ganzen Änderungen: Taffspeed MK4, Garelli, Supercorsa; Antik-Rücklicht weiß, Reifengrößen, Seitenständer, etc.

Sollte ich noch was beachten

Beim Taffspeed will ich versuchen, daß er nur die BSAU einträgt.... :-D

ist ja EZ 6/88 :-(

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Soooo...

Die Freigabe zum Taffspeed soll seit dem 1.1.02 nicht mehr gelten :-D

(ich fahre nachher mal zum Harley - Händler...)

Der Motorumbau ist no Prob, das Antikrücklicht schon... :-(

Seitenständer nicht alleine, nur mit Hauptständer ("Lt. Piaggio kann das Beinschild knicken" TÜVler)

Beim Garelli soll die Halterung des alten Kotflügels entfernt werden oder zumindest abgedeckt werden :-(

Supercorsa wäre Eintrag zur Einzelsitzbank - keine Sozi mehr...

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Wegen dem Taffspeed, würd ich noch zu nem TÜV fahren, der 2-Rad Chef hier beim TÜV meinte wegen Eintragen vom Malossi zu mir, da hätt er noch das Gutachten zu in den Unterlagen, wenn das mit der Erstzukassung paßt, wärs kein Problem.

Weißes Antikrücklicht glaub ich nicht wirklich, das du das Eingetragen bekommst, aber das Argument mit dem Haupständer hab ich noch nie gehört. ( Ich würd mir aber sowieso einen druntermachen, ich finds praktisch, oder paßt der mit dem Taffspeed nicht?)

Wegen der Halterung vom Schutzblech, abflexen ist nat. am schönsten, aber versuch mal, da sone "Kabelenden Abdeckkappe" aus Gummi drüber zu machen, die gibts in allen möglichen Größen, einfach drüber drücken, schon sind keine scharfen Kanten mehr da...

Ich hab die Supercorsa mal mit 2 Mann Zulasung gehabt, hab mir für den Tüv einfach nen schwarzen Gürtel als Halteriemen drum gemacht, allerdings sollte der Prüfer das wohl nicht von unten sehen :-D

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War eben beim Harley-Dealer, cooler Typ :-D

Er sagt, alles aufschreiben, was ich eingetragen haben will, dann mit Brief ! vorbeikommen und Tage später wieder abholen ---> ca 150 - 200 EUR :-(

Ist nur die nächsten 14 Tage voll, ab Mitte März steh ich bei ihm aufn Hof.!!!

Antikrücklicht weiß: ich habe rot gefärbte Sofitten und dann soll im Brief eben stehen:"ähnlich/vergleichbar Original"

:-(

Bearbeitet von Schrottpresse
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Weisses Rücklicht: Mein TÜVler meinte, dass das kein Problem sei, sofern rote Birnen/Sofitten und eine extra Kennzeichenbeleuchtung mit weissem Licht mitverbaut sind.

Spiegel: Ich hab von einem Originalspiegel die Stange auf etwa 15cm gekürzt, ein Gewinde draufgeschnitten, Mutter und große Scheibe drauf, durch ein Loch in der linken Seite des Gepäckfaches gesteckt und von innen wieder mit Scheibe und Mutter befestigt. Sieht besser aus als die original Micky-Mäuse und man hat mehr Überblick als in den kleinen Klemmspiegeln. Der TÜV und die Polizei achten auf den Durchmesser der Spiegel, nicht auf den Ort der Befestigung.

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Das ist nicht ganz richtig, der Spiegel darf nur dann woanders angebracht werden, wenn aufgrund von Umbauten die originalen Halterungen nicht mehr zu benutzen sind, der Spiegel muß eine Fläche von 8 Quadratzentimetern Spiegelfläche aufweisen.

Ich bin aber der Meinung, daß der zweite (rechte) Spiegel erst ab EZ 1989 vorgeschrieben ist. Also sollte in diesem Fall einer reichen.

Mit den Hellen Blinkergläsern gibt´s auch ein Problem, die haben zwar ein E-Zeichen, sind aber nie wirklich geprüft worden. Man hat die Form der originalen kopiert und die weißen und roten einfach nachgegossen. Die haben dann natürlich das Zeichen, sind aber nicht in Ordnung. Seit der Millennium-Vespa gibt´s aber die weißen auch von Piaggio. Der Unterschied ist die Halterung des Birnchens. Diese ist im Gegensatz zu den alten für die Aufnahme der anderen Sockel der gelben Birnchen geeignet.

Der Hauptständer darf beim Zweirad ungefähr nie fehlen, außer es ist in der Typen-BE so erwähnt, daß heißt, daß man nur dann ohne Hauptständer fahren darf, wenn das Werk die Kiste so auf den Markt gebracht hat.

Bei uns in Aachen kostet eine Abnahme nach §21 StVZO nach meiner Erinnerung keine 70 Teuro. Ich würde mal sagen, der coole Harley-Typ zieht Dich da ganz cool über den Tisch.

Hier bekommt man soweit ich weiß auch alle BSAU-Auspuffanlagen eingetragen.

Der Trick mit dem Gürtel ist garnicht so furchtbar kriminell. Es kommt für den Soziusbetrieb darauf an, daß die Sitzfläche 55cm lang ist, und daß es eine Festhaltemöglichkeit für den Sozius gibt. Wie die aussieht ist zweitrangig.

In der Tat gibt es nicht viele Polizisten oder TÜV-Prüfer die sich mit sowas auskennen.

Ich gehöre zu einer dieser Berufsgruppen und denke, daß Dein Roller so, wie Du ihn gerne gestalten möchtest auch ohne teure Rechnung den Segen des TÜVs bekommen sollte.

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Ich hab hier grad mal das TÜV-Buch rausgekramt (wurde mal vom TÜV Rheinland herausgegeben): Seitenständer alleine kein Problem, muss aber selbständig zurückklappen oder mit Zündunterbrechung ausgestattet sein (deckt sich auch 100% mit meiner Erfahrung! Hatte nie nen Hauptständer an irgendnem Roller dran... Und ebenso nie Probleme mit TÜV etc. Wenn der Seitenständer eins der beiden Kriterien erfüllt ists OK! Und ein Zündunterbrecher ist in 2 Minuten aus nem Bremslichtschalter gebaut wenns sein muss :-D Jedenfalls bei den E-Zündungs-Vespen.).

Zweiter Rückspiegel ab EZ 1.1.1990 und Höchstgeschwindigkeit > 100 km/h. Andere Position geht nach dem Buch grundsätzlich... Nur gross genug muss er sein und ein ausreichendes Sichtfeld haben. Aber das hab ich noch nicht getestet... Originalspiegel dran und gut war... Aber erfahrungsgemäss werden auch komplett fehlende Rückspiegel bei Kontrollen meistens übersehen, Nierenspiegel am Beinschild reicht immer aus... Noch nix gegenteiliges erlebt...

Edit: Spiegelfläche muss laut Buch mindestens 60cm² sein!

Bearbeitet von karoo
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60 Quadratzentimeter? Dann habe ich das falsch im Kopf, 8 ist auch echt wenig...

Was der Prüfer entdeckt, und was in der StVZO steht muß ja nicht identisch sein.

Das große Problem, das ich hier sehe ist allerdings eher das Abzocken durch den coolen Harley-Freund.

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So Ist mir grad zu doof die ganzen antworten zu lesen aber wenn du was eigetragen haben willst bau dir einfach den Roller zusammen wie er dir gefällt und fahr zum nächstbesten TÜV. Wenn dem was nicht gefällt laber ihn einfach solange voll bis er nen kompromiss eingeht und dir aus Mitleid zb. den Dropbar statt dem männlichen Motor einträgt und dann weiter zum nächsten Prüfer. Wenn da alles nix hilft kannst du immer noch ein bischen Kohle zusammen sparen und dann stellst die Karre halt zum Jockey, den Schwabachern, zum Worb oder was ich wohin und lässt se einfach da Tüven...

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Dem Karoo seiner Spiegelthese muss ich leider wiedersprechen. Klemmspiegel am Beinschild sind unzulässig, da man den Blick von der Fahrbahn nimmt.

Das war eins meiner drei Anklagepunkte wegen denen ich zur Nachschulung durfte :-D

Also, Spiegel unten Eintragen lassen wenn der Prüfer es macht, unsrer hier, und der ist wirklich sehr locker, trägt es nicht ein aus besagtem Grund! :grr:

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@totte: ne abzocke seh ich darin nicht so direkt, wenn man diverse sachen eingetragen bekommt (und meist ist dies der fall). in hl gibts auch prüfer, die dir alles eintragen und wenn ich an meine eintragungsarie zurückdenke (polini, auspuff, gaser mit geräsuch- und fahrmessung), hat das auch knapp 250 dm gekostet. dafür hab ich auch nur die bsau nummer drin und kann alles montieren :-(

@ flo: du mußtest aber nicht wirklich zur nachschulung wegen des falschen spiegels, oder???? das geht nicht.....

allgemein: der spiegel muß im sichtfeld des fahresr liegen, und das ist nun mal nicht am beinschild :-D

andererseits gibts dafür auch nur nen mängelbericht; kurz original ran, vorzeigen und fertig. man sollte sich nur nicht zu oft vom gleichen schergen deswegen anhalten lassen

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