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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Also...

Hier liegt ein zerlegter Roller. Es ist eine PX 200 der ersten Serie. Der Roller hat "von Werk" keine Blinkeröffnungen. Zustnd ist eher nicht so prickelnd, da das Trittblech durch ist und ausgetauscht werden muss. Rahmen hatte aber offensichtlich keinen Unfall und ist gerade. Bachen haben an der üblichen Stelle Vibrationsrisse.

Dabei sind Gabel, Backen, Handschuhfach, rostfreier Tank, Blinker, Schalter und Tacho.

Ich habe keine Papiere, nur einen Kaufvertag.

Alle Anfragen beim TÜV und "Dienstleistern" haben ergeben, dass ich keine AUsnahmegenehmigung "ohne Blinker" mehr bekomme. Daher lohnt es sich nicht wirklich für mich, diese P 200 aufzubauen.

Wie wird sowas gehandelt?

Bilder habe ich momentan nicht viele....

image008.jpg

ist der weisse roller..

Edit: Die Kerle bei der italienischen Botschaft sind auch Vollpfosten. Ich soll mir neue Papiere bei Piaggio besorgen....

Bearbeitet von GSFreak
Geschrieben

Hallo,

wenn der Roller schonmal in Deutschland zugelassen war müssten die Daten des Briefes (mit Eintragungen und Ausnahmegenehmigung) beim KBA (Kraftfahrbundesamt) gespeichert sein. Frag mal da oder bei der Zulassungsstelle an ob sie dir nen neuen Brief mit den alten Daten machen können. Wenn sie noch nicht in D zugelassen war.... eher nicht.

Oder Blinker anbauen, vorne vielleicht Lenkerendenblinker und hinten so kleine runde Seitenblinker vom Auto oder so. Ich glaub die vom Fiat Barccetta verbauen viele. Ginge ja vorne auch. Schaltrohr mit Blinkerschalter rein, Relais, Kabel, fertig.

Tobi

Geschrieben

Was soll das heißen, es gibt keine Ausnahmegenehmigung mehr????

Ich fahre mit meiner Rally seit 10 Jahren ohne Blinker zum TÜV und habe nur im Ausnahmefall mal ein Problem gehabt. Dann halt zum nächsten gefahren und schon gings.

Geschrieben

Ich schaätze, dass das Fahrzeug mindestens 10 Jahre abgemeldet ist. So lange wird sicher nichts beim BA gespeichert....

Zur Ausnahmegenehmigung: Alle TÜV Stelle oder "bekannten Adressen" zum Thema eiontragen haben gemeint, das wäre seit Anfang ses Jahres sehr schwierig bis unmöglich. Nur S & S in HH haben gemeint, man könnte vielleicht was erreichen.

Allerdings habe ich heute mit dem RP telefoniert. Nachdem mir ein Prüfer gesagt hat" wenn das RP zustimmt, trag ich das ein"...die Dame war sehr nett und meinte, man könnte vielleicht doch eine AUsnahme machen. Nächste Woche weis ich mehr!

Grüße

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Servus,

hab in 06 bei 'ner 150er Veloce ohne dt. Papiere auch den Weg über das RP Freiburg gewählt.

Hab grad nochmal nachgeschaut:

- TÜV Gutachten für Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO für Abweichung §54 (4) Fahrzeug ohne FRAZ (war bei 29 Euronen)

- Hab noch 'ne Briefkopie von 'ner 2ten Veloce ohne Blinker beigelegt

Gebühr vom RP war dann nochmal glaub 25 Euronen.

Der Kollege an der Zulassungsstelle hat etwas pikiert geschaut als er dann doch die Papiere ausgestellt hat obwohl er mir vorher versichert hatte das so etwas unmöglich sei :-D

Wenn Kopien helfen -> PM

Viel Erfolg

Geschrieben (bearbeitet)

Da ich seit neuestem eine Rally habe, habe ich eigentlich keine Verwendung mehr für den Rahmen mit Anbauteilen.

Wenn jemand Interesse hat: Schreibt mir ne PM. 200? soll der Kram bringen, Trittblech ist aber bereits entfernt. Dazu gibts einen 200er Lusso Rahmen ohne Rost.

Dabei sind die Anbauteile: Backen, Kotflügel, Tank, Lenker mit Unterteil, Zündschloss, Gabel, Sitzbank, Handschuhfach, Kaskade, Lichtschlter, Tacho.

Bearbeitet von GSFreak
Geschrieben

Was hat die PX den für ein Baujahr? Bei EZ vor dem 01.01.1986 sind Lenkerendenblinker ausreichend. Danach müssen auch hinten Blinker dran sein.

Ohne Blinker geht es nur bei EZ vor dem 01.01.1962.

Leichtkrafträder müssen überhaupt nicht mit Blinkern ausgestattet sein.

Blinker am Krad

In § 54 STVZO steht auch noch einiges zu dem Thema: 54er

Geschrieben
das war aber 2006. seit 2009 gelten andere regeln! :-D

@primavera76

Jupp da haste Recht, dat war wie geschrieben in 06, da sollte es laut lokaler Behörde auch schon nicht gehen - Wollt nur unterstützen :-D

@all

Hab mal neue StVZO vom 28.04.2009 (h**p://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm) und alte vom 03.08.2000 (h**p://bernd.sluka.de/Recht/StVZO.txt) angeschaut -> zumindest bei §70 sieht's für mich nicht nach Änderung aus.

Scheint entweder Ermessensspielraum/OG-Anweisung zu sein oder ich hab's überlesen::Weiss jemand da Genaueres::Hab zwar schon 2 ohne FRATZe mit §70 aber es dürfen ruhig mehr werden :-D

Geschrieben

Dann such mal nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) und irgendwelchen EG-Richtlinien. Das Zeug ist mittlerweile leider so kompliziert geworden, dass man da nicht mehr wirklich durchblickt.

Geschrieben

Also mit meiner Rally wird das kein Problem. Ich möchte in die PX keine Zeit mehr investieren, aber vielleicht hilft es ja dem Käufer.

Für 150? gebe ich noch einen 125er GTR Motor dazu, bei dem Leider die KUWE Nuten fritte sind. ALs 125 er ist das eh kein Problem mit den Blinkern!

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