Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

als gestohlen gemeldet?


Empfohlene Beiträge

wie bzw. wo kann ich vor dem kauf prüfen (lassen) ob das mir angebotene fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde? der verkäufer möchte keinen kaufvertrag schreiben da er nur vermittler sei. flensburg erteilt bei kaufabsichten keine auskünfte, nur bei anwaltlichem vorgehen um eine straftat nachzuweisen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das KBA erteilt gegen Gebühr diese Auskunft.

Du mußt denen ja nicht erzählen, das Du die Kiste erst noch kaufen möchtest.

Einfach mal Googeln nach"Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister".

Hier erhälst Du Links zu dem KBA-Formular.

Bearbeitet von oehli
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wie bzw. wo kann ich vor dem kauf prüfen (lassen) ob das mir angebotene fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde? der verkäufer möchte keinen kaufvertrag schreiben da er nur vermittler sei. flensburg erteilt bei kaufabsichten keine auskünfte, nur bei anwaltlichem vorgehen um eine straftat nachzuweisen.

Fgst.- Nummer notieren, KBA Anfrage. Eigentlich kein Problem.

Und in jedem Fall: Unter Zeugen kaufen - wenn schlechtes Bauchgefühl-Finger weg. An gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erwerben.

Gruß,

Martin

Bearbeitet von mantamanta
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das geht auch billiger geh mit der fahrgestellnummer einfach zur polizei und erklär dein vorhaben die bei der kba rufen auch nur bei der polizei an!! so hab ichs mal gemacht und es hat geklappt...

Kann ich bestätigen, hat bei mir auch schonmal geklappt. Kommt halt drauf, auf welchen Uniformierten man trifft.

Wenn der Verkäufer oder Vermittler aber keinen Vertrag machen will wird das schon seinen Grund haben. Würde da eher die Finger von lassen, sonst meldet der Besitzer das Ding evtl. als gestolen wenn er in zwei Wochen aus dem Urlaub zurück ist oder so...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

der verkäufer möchte keinen kaufvertrag schreiben da er nur vermittler sei.

Was spricht gegen einen Kazfvertrag? Dass der Verkäufer nicht der Eigentümer ist, kann da doch rein geschrieben werden. Aber: Im Zweifelsfall lieber Finger weg. Wenn die Karre wirklich gestohlen worden sein sollte, heißt es für dich "Herzlich willkommen am Arsch!".

Erstens, weil du den Roller wieder zurückgeben musst, auch dann, wenn du bereits einige Hunderter rein gesteckt hast. Zweitens könnte es ein Verfahren wegen Hehlerei nach sich ziehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information