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Versicherungsabwicklung nach Totalschaden


albert

Empfohlene Beiträge

Nachdem mein Roller geschrottet wurde --> s. Topic habe ich jetzt eine Frage zur Abwicklung. Gutachten ist mittlerweile erstellt und die Reparaturkosten übersteigen den Marktwert. Werde hoffentlich den im Gutachten aufgeführten Marktwert abzüglich Restwert erstattet bekomme. Kennt sich jemand aus wie die weitere Vorgehensweise ist wenn man auch gerne den schrotten Roller behalten will. Wenn die Versicherung den Schaden reguliert, gehört der wohl auch das defekte Fahrzeug. Habe ich da ein Vorkaufsrecht oder was ähnliches? Oder können die dann mit dem Roller machen was sie wollen?

Wer kennt sich da genauer aus?

albert

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Stichwort Restwert müsste auch in deinem Gutachten stehen. Versicherungssumme abzgl. dann in dem Fall!

Nachdem mein Roller geschrottet wurde --> s. Topic habe ich jetzt eine Frage zur Abwicklung. Gutachten ist mittlerweile erstellt und die Reparaturkosten übersteigen den Marktwert. Werde hoffentlich den im Gutachten aufgeführten Marktwert abzüglich Restwert erstattet bekomme. Kennt sich jemand aus wie die weitere Vorgehensweise ist wenn man auch gerne den schrotten Roller behalten will. Wenn die Versicherung den Schaden reguliert, gehört der wohl auch das defekte Fahrzeug. Habe ich da ein Vorkaufsrecht oder was ähnliches? Oder können die dann mit dem Roller machen was sie wollen?

Wer kennt sich da genauer aus?

albert

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Ja, der Restwert im Gutachten ist schon klar, aber muss die Versicherung mir das Teil auch zu dem im Gutachten angegebenen Restwert verkaufen? Oder dürfen die den Roller dann einfach abholen, in die Restwertbörse geben und ich habe keine Chance mehr daran zu kommen?

Bearbeitet von albert
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Also ich hab noch kein Fahrzeug "abgeben" müssen.

Auch teilw. nach sogar Mehrfachschäden nicht.

Würde die Vers. den Restwert zahlen, dann hätten sie sozusagen den "Rest" (-wert) gekauft.

Anwalt fragen im Zweifel.

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Verstehe das Problem nicht?

Hab bei meinem Unfall gesagt, daß ich den Roller behalte und hab ihn eben behalten!? Das ist doch dein Eigentum und du solltest schon der erste sein der gefragt wird!?

Ja, der Restwert im Gutachten ist schon klar, aber muss die Versicherung mir das Teil auch zu dem im Gutachten angegebenen Restwert verkaufen? Oder dürfen die den Roller dann einfach abholen, in die Restwertbörse geben und ich habe keine Chance mehr daran zu kommen?
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Laienhafter Hinweis:

( zittiert aus diese Qwelle: http://www.unfall-recht.de/pageID_2537830.html ):

Im Falle eines Kfz-Unfallschadens mit Totalschaden hat der Geschädigte bei Veräußerung seines unreparierten Fahrzeugs Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des nach dem Gutachten eines anerkannten Sachverständigen erzielbaren Restwerts. Ein häufiger Streitpunkt zwischen Geschädigten und Versicherern ist der Restwert, der im Gutachten vom Sachverständigen ermittelt wurde, da ein höheres Angebot die Entschädigungssumme seitens der Versicherers reduziert.

Nach der Entscheidung des BGH darf der Geschädigte den vom Sachverständigen ermittelten Wert grundsätzlich zu Grunde legen (BGH, NJW 1993, S. 1849 = VersR 1993, S. 769). Der Geschädigte kann dabei nicht auf einen höheren Restwert verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte (OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.11.2002, Az. 3 U 790/01 - 25, unter Hinweis auf BGH, aao).

Zitat Ende.

Selbst wenn Dir also die generische Versicherung unterjubelt,

für Deinen Schrott ein angebliches Megakaufangebot von Süslan Schrottovic zu haben,

und Du dem das verkaufen musst ODER die Entschädigunsgsumme reduziert sich um die Differenz

sollen die Dich am Arsch lecken. Frag trotzdem Deinen Anwalt.

Versicherungen geht es immer nur darum, sowenig wie möglich zu bezahlen und das versuchen sie mit allen Mitteln.

Bei meinen wenigen Unfällen nahm ich immer einen Anwalt, der auch die kleinsten von diesen Pennern gekürzten Beträge eingefordert und auch schon eingeklagt hatte,

damit es möglichst teuer wird für die Assekuranz.

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Servus!

Ist zwar aus dem Autobereich (da hab ich leider einige Erfahrung in puncto "wirtschaftlicher Totalschaden" machen müssen),

sollte aber hier genau so gelten:

1.: Restwert/ Möglichkeiten:

A: Fahrzeug verkaufen (entspricht etwa "Angebot von Üzgür Ildeweißwasich"):

Du gibst die Vespa her und erhältst den offiziell (im Gutachten) festgelegten Zeitwert. Bietet einer mehr als das streicht das die Versicherung ein um Ihren Schaden zu mindern => bringt also nix.

B: Auszahlen lassen: Kannste bei der Versicherung so sagen, hat aber einen Nachteil: Du bekommst nicht den Zeitwert in bar, sondern die Versicherung hat diverse Abzugsmöglichkeiten. zB. muß die Lackierung nicht bezahlt werden. (so lange Sie nicht durchgeführt wurde). Grund: Auf Gutachtenbasis sind noch keine echten Kosten entstanden, im Gegensatz zur Reparatur. damit kommen wir zu C.

C: Reparieren lassen: Eine praktische Regelung ist hier versteckt; lässt du das Fahrzeug wieder herrichten hat dies - sagen wir mal - einen sentimentalen Charakter. Nach dem Motto: Dein Fahrzeug, du hängst daran, etc.pepe. Da sagt der Gesetzgeber: Diese Reparatur darf 20 % über dem veranschlagten Zeitwert liegen. Dafür musst du schlichtweg eine entsprechende Reparaturrechnung (kein Voranschlag!!!) vorlegen. Dies sind tatsächlich entstandene Kosten und die Versicherung muß blechen. Punkt, aus, fertig.

Ein paar Kleinigkeiten noch, bevors weitergeht:

Hab mir das andere Topic mal ganz kurz angesehen; denke mal du hast keinerlei Teilschuld. Dann:

Steht es dir frei, einen Anwalt zu nehmen; die gegnerische Versicherung muß diesen voll bezahlen.

Steht dir für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug zu (im Regelfall eine "Nummer" kleiner als deines); maximal für 2 Wochen. Willst du keins kannst du dir das Geld dafür bar ausbezahlen lassen.

So, und jetzt wieder zum Fall. Mein Rat:

Bei alten Vespas sind die meisten Versicherungen eh überfordert. Sag, die Reparatur dauert, Teile schwer zu besorgen etc. Hol erst nen Voranschlag von ner guten Werkstatt, die dir das Ding hoch ansetzen (Oldtimer, etc.) Ich hab mir damals vom Rollerladen einen geholt, als der Tüvler meine PX versemmelt hat.

Schließ dich dann mit der Versicherung kurz, sag dir steht zB. Ersatzfahrzeug, Anwalt, etc. zu; du verzichtest aber darauf wenn diese Schätzung ausbezahlt wird. (Meist ist auf dem Papieer allein der Anwalt deutlich teurer als das, was die Versicherung spart, daher ist der Anreiz da sich darauf einzulassen. Auf der anderen Seite: Was bringts dir, wenn der Anwalt bezahlt wird?)

Wenn se darauf nicht eingehen: Nimm den Anwalt, nimm das Geld fürs Ersatzfahrzeug und lass entweder per Rechnung reparieren oder Verkaufs (Eigenarbeit geht auch; bringt aber Abzüge im Vergleich zur Werkstatt). Lass dir dann einfach vom Anwalt sagen wies am besten läuft. Der kostet ja dann nix.

So, jetzt haben fertig; hoffe, ich konnte dir mit meinen (zugegebenermaßen schlechten) Erfahrungen mit gegnerischen Versicherungen weiterhelfen.

Hört sich zwar bös an alles, aber denk daran: nicht der arme Vogel der dich gerammt hat zahlt das, sondern die Versicherung. Und die schenkt dir auch keinen Groschen.

Viel Glück & greets,

Jan

PS.: Du hast nicht zufällig nen verrenkten Hals oder so? Kann ich mir ja fast nicht vorstellen bei der Bremsspur. :-D Aber dazu weiß ja dann der freundliche Anwalt genaueres...

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