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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe einen Roller und die Betriebserlaubnis, allerdings keine Abmeldebescheinigung und Nummernschild.

Wie kann ich den Roller tüven und anmelden?

Gruß Stefan

Geschrieben
Hallo,

ich habe einen Roller und die Betriebserlaubnis, allerdings keine Abmeldebescheinigung und Nummernschild.

Wie kann ich den Roller tüven und anmelden?

Gruß Stefan

Einfach tüv machen und danach zum Landratsamt.

War bei mir jetzt noch nie ein Problem.

Geschrieben

Fürn Tüv reicht der Brief, und beim anmelden ruft die Tussi dann bei der Zulassungsstelle an wo er als letztes zugelassen war, das steht ja im Brief, und wann er abgemeldet wurde auch, gibt normalerweise keine Probleme, zumindest in PAF nicht :-D

Ausser er ist schon seit 15 Jahren abgemeldet oder so....

Mfg Lucki

Geschrieben

Jetzt war ich heute beim Strassenverkehrsamt (Landradsamt).

Dabei hat sich rausgestellt, das der Roller immer noch über den Vorbesitzer angemeldet ist und er scheinbar noch Steuern und Versicheung bezahlt, seit 10 Jahren?!!

Tüv aber seit 10 Jahren abgelaufen. Der Roller ist seit 4 Jahren in meinem Besitz, kein Vertrag vorhanden.

Der Vorbesitzer ist laut Betriebserlaubnis 79 Jahre alt und ich hab keine Ahnung wie ich an dessen jetzige Adresse kommen soll.

Super oder? :-D Wie kann ich denn da jetzt vorgehen?

Gruß Stefan

Da der Roller ja Angemeldet ist kann ich damit jetzt eine HU/AU machen, aber wie kriege ich den auf meinen Namen angemeldet?

Geschrieben

Wenn Du die Papiere hast, kannst Du den Roller doch eigentlich auf Deinen Namen ummelden.

Und hierzu:

es gibt keine Abmeldebescheinigungen mehr

gruß zz10

Auch wenn es keine Abmeldebscheinigungen mehr gibt, kann es ja sein, das jemand ein Fahrzeug besitzt, was zu Zeiten abgemeldet wurde als es die Bescheinigung noch gab :-D

Geschrieben

Aber wenn der Roller noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist kann ich ihn doch nicht auf mich zulassen oder? Der Vorbesitzer müsste ihn abmelden, oder?

Gruß Stefan

Geschrieben

Das geht nicht so einfach.

Ich musste zum letzten Halter und der musste mir einen Wisch von der Zulassungsstelle unterschreiben das

er die Abmeldebescheinigung verloren hat.

Als ich der jungen Dame sagte das dies ne super Sache wäre, da ich den letzten Halter nicht kenne, schaute

sie ein paar Sekunden etwas ratlos, tippte dann auf dem Rechner rum und sagte : "Mir ist da was runtergefallen"

und dreht den Bildschirm beim abtauchen etwas in meine Richtung :-D

gruß

Geschrieben

Hallo?

Ich denke der Eimer ist angemeldet?? woher dann ne "Abmeldebescheinigung" zaubern??

Das geht nicht so einfach.

Ich musste zum letzten Halter und der musste mir einen Wisch von der Zulassungsstelle unterschreiben das

er die Abmeldebescheinigung verloren hat.

Als ich der jungen Dame sagte das dies ne super Sache wäre, da ich den letzten Halter nicht kenne, schaute

sie ein paar Sekunden etwas ratlos, tippte dann auf dem Rechner rum und sagte : "Mir ist da was runtergefallen"

und dreht den Bildschirm beim abtauchen etwas in meine Richtung :-D

gruß

Geschrieben

manmanman!

Dann brauchst Du eben ein neues...

Wird bestimmt lustig beim TÜV wenn die zurückrechnen bis zur letzten HU :-D

Ich hab die Papiere aber kein Nummernschild für die Ummeldung, das ist weg.

Gruß Stefan

Geschrieben

Ich denke schon, daß er es verstanden hat.

Ummelden kannst Du ohne Vertrag als Käufer, solange Du nur die Papiere hast.

Wenn das Schild verloren ist, dann mlede es "verloren". Dann bekommst Du ein neues.

Geschrieben

Ich wette, das muss der aktuelle Halter machen, also der Obba. Bei uns in Mülheim ist das mit Sicherheit so. Wahrscheinlich noch mit eidesstattlicher Erklärung und DNA-Probe von dem Obba.

Ich bin gespannt...

Geschrieben (bearbeitet)

Eine Eidesstattliche DNA Probe von dem unauffindbaren Oppa in München will das Strassenverkehrsamt sehen.

Ich möchte da auch nicht gerne sowas faken, weil irgendwann fragen sich dann mal die Nachkommen warum der Opa 10 Jahre lang Steuer und Versicherung für jemand anders bezahlt hat. Könnte Probleme geben vor allem wenn ich den Roller mal verkaufe.

Im Moment schein es nur eine relativ legale Lösung zu geben.

Ich schmeiß die Papiere weg, hol mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung das der Roller nicht geklaut ist, mach eine §21er Abnahme beim Tüv, neue Betriebserlaubnis und fertig.

Oder?

Gruß Stefan

Bearbeitet von vanhellsing
Geschrieben

Das gibt dann auch Probleme, weil die ja feststellen werden das der Roller angemeldet ist.... und dann kommen sicherlich dumme Fragen wie du an das Fahrzeug kommst usw usw....

Geschrieben

Danke :-D

Genau so ist es!

Ich denke schon, daß er es verstanden hat.

Ummelden kannst Du ohne Vertrag als Käufer, solange Du nur die Papiere hast.

Wenn das Schild verloren ist, dann mlede es "verloren". Dann bekommst Du ein neues.

Geschrieben

Im Moment schein es nur eine relativ legale Lösung zu geben.

Ich schmeiß die Papiere weg, hol mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung das der Roller nicht geklaut ist, ...

Aber ANGEMELDET. Du brauchst zum Ab- und Ummelden die selben Sachen (Papiere und Nummerntafel). Zum verlorenmelden einer Nummerntafel braucht mal keine eidesstattliche oder sonstige Erklärung. Wenn Du die Papiere hast, wirst Du als Eigentümer angesehen und kannst um-, ab-, verloren- und sonstwasmelden, wie Du lustig bist.

Sollte die ZlSt rummucken in Deinem Landkreis, "verkaufe" den Roller an enen Freund in einem anderen Landkreis, laß' die Kiste dort zu (also er) und "kaufe" sie zurück.

Geschrieben

Ein Bekannter hatte mal dasselbe Problem.

Karre vor 4 Jahren gekauft , ohne Nr-Schild und Abmeldebescheinigung. Angeblich sollte sie abgemeldet sein.

Dann hat er sie vor kurzem endlich mal anmelden wollen und siehe da...war ebenfalls noch angemeldet.

Hat ebenfalls bei der Zulassungsstelle erstmal doff geguckt und die Bearbeiterin kam auch nicht weiter. Eine Abmeldung wäre nur vom letzten Halter möglich.

Im Endeffekt war die einzige Möglichkeit das Nr-Schild als Verlust zu melden, um dann ein neues zu bekommen und sie dann abzumelden/anzumelden.

Geschrieben
...

Im Endeffekt war die einzige Möglichkeit das Nr-Schild als Verlust zu melden, um dann ein neues zu bekommen und sie dann abzumelden/anzumelden.

Ach?!

:-D

Geschrieben

Heute mal wieder beim Strassenverhehrsamt gewesen, und mit dem selben in München gesprochen.

Es gibt da scheinbar zwei Strömungen.

Die einen sagen mit einer Bestätigung der Polizei, das das Kennzeichen verloren oder gestohlen gemeldet ist, melden wir den sofort ab.

Die anderen sagen nur der in den Fahrzeugpapieren genannte Halter in München kann den Vorgang veranlassen.

Morgen geht es weiter.

Geschrieben

Tätä, der Hobel ist abgemeldet.

Nachdem mich das Strassenverkehrsamt gestern nochmal abgewimmelt hatte, hab ich mir bei der Polizei eine Bestätigung über die Anzeige des Diebstahls meines Nummernschildes geholt.

Nach einigen "Ja aber..." die ich alle parieren konnte, musste die Sachbearbeiterin dann zähneknirschend das Fahrzeug außer Betrieb setzen.

Danke an alle für Rat und Hilfe

Gruß

Franz Kafka

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