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Nutzungsausfallentschädigung


Schrottpresse

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ich bin mit meinem auto in einen unfall verwickelt gewesen, wobei mein auto einen totalschaden erlitten hat. unfallverursacher war der andere.

nun steht mir laut gutachter eine nutzungsausfallentschädigung zu. mein anwalt hat die mit 55,-- ? pro tag angesetzt, die gegnerische versicherung zahlt aber nur 34,-- ? pro tag, da mein fahrzeug älter als 5 jahre war. nun erzählt mir mein anwalt (ein ziemlicher dilletant), dass es eine tabelle gibt, in der man errechnen kann, dass mir für mein fahrzeug tatsächlich nur ein nutzungsausfall von 35,--- ? pro tag zusteht. gibt es so eine tabelle tatsächlich? nie von gehört! und warum setzt der anwalt dann erst 55,-- ? pro tag an?

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ich bin mit meinem auto in einen unfall verwickelt gewesen, wobei mein auto einen totalschaden erlitten hat. unfallverursacher war der andere.

nun steht mir laut gutachter eine nutzungsausfallentschädigung zu. mein anwalt hat die mit 55,-- ? pro tag angesetzt, die gegnerische versicherung zahlt aber nur 34,-- ? pro tag, da mein fahrzeug älter als 5 jahre war. nun erzählt mir mein anwalt (ein ziemlicher dilletant), dass es eine tabelle gibt, in der man errechnen kann, dass mir für mein fahrzeug tatsächlich nur ein nutzungsausfall von 35,--- ? pro tag zusteht. gibt es so eine tabelle tatsächlich? nie von gehört! und warum setzt der anwalt dann erst 55,-- ? pro tag an?

Eine solche Tabelle gab es früher jedenfalls mal. War zum Beispiel im Palandt BGB-Kommentar nach § 249 BGB abgedruckt.

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Verkehrsrechtsanwälte setzen den Nutzungsausfall sehr gerne (und richtigerweise) zunächst zu hoch an, da die Versicherungen in einigen Fällen den Aufwand scheuen, sich wegen ? 79,34 rumzustreiten, einfach alles zahlen und den Deckel zu machen. Ab und zu kürzen die Versicherungen die ? 55,00 nicht auf ? 35,00 runter, sondern auf irgendetwas in der Mitte... schon hat der Mandant wieder etwas Geld gewonnen.

Das Vorgehen spricht also in diesem Falle nicht für Dilettantismus, sondern ist tatsächlich angebracht gewesen (er hätte Dich allerdings auch vorher darauf hinweisen können).

Gruß

Flameboy

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Das verstehe ich nicht. Wenn die Versicherung zunächst nur 35 Euro zahlt, wäre es doch dann der Anwalt, der mehr Aufwand hätte und sich streiten müsste. Außerdem glaube ich nicht, dass das vorsätzlich geschieht. Wenn doch, wäre es (versuchter oder vollendeter) Betrug. Anwalt hin oder her.

(Ich kenne halt mehr dilettantische Anwälte als betrügerische). :-D

Bearbeitet von Tom73
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dilletantismus werfe ich meinem anwalt nicht deshalb vor, sondern weil er positionen vergessen hat bei der geltendmachung anzugeben und teilweise positionen die ich bereits brutto bezahlt habe, netto aufgeführt hat. so mussten nochmal etwa 700,-- ? nachträglich geltend gemacht werden, nachdem die gegnerische versicherung bereits reguliert hatte. und ob ich die jetzt noch bekomme steht bisher in den sternen.

als ich den anwalt dann darauf aufmerksam machte, was er denn alles vergessen hätte und falsch aufgeführt hat meinte der doch kackenfrech:

er erwarte das von seinen mandanten, dass die den schriftverkehr prüfen, wir wären ja schliesslich nicht im kaufhaus, wo man sich auf die richtigkeit der rechnung verlassen könnte. unbeleivable!!!!

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Finde ich nicht okay. Wenn du deinen nächsten größeren Verkehrsunfall planst, schick mir mal eine PM. Ich kann dir da gegebenenfalls jemanden im Raum Köln/Bonn empfehlen, mit dem ich gute Erfahrungen gemacht habe.

plane im moment nix neues :-D

aber möglicherweise plane ich noch im laufenden verfahren den anwalt zu wechseln wenn der weiterhin nur murks macht.

dann käme ich nochmal auf dein angebot zurück. danke!!!

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dilletantismus werfe ich meinem anwalt nicht deshalb vor, sondern weil er positionen vergessen hat bei der geltendmachung anzugeben und teilweise positionen die ich bereits brutto bezahlt habe, netto aufgeführt hat. so mussten nochmal etwa 700,-- ? nachträglich geltend gemacht werden, nachdem die gegnerische versicherung bereits reguliert hatte. und ob ich die jetzt noch bekomme steht bisher in den sternen.

als ich den anwalt dann darauf aufmerksam machte, was er denn alles vergessen hätte und falsch aufgeführt hat meinte der doch kackenfrech:

er erwarte das von seinen mandanten, dass die den schriftverkehr prüfen, wir wären ja schliesslich nicht im kaufhaus, wo man sich auf die richtigkeit der rechnung verlassen könnte. unbeleivable!!!!

Das ist natürlich was anderes. Unwissen mit Unverschämtheiten zu kompensieren ist nicht akzeptabel.

Die höhere Forderung ist übrigens kein Betrug. Die Tabellen sind ja nur Hilfswerte. Jeder Anwalt kann natürlich vortragen, dass in dem speziellen Fall seines Mandanten ein höherer Nutzungsausfall gerechtfertigt ist. Wenn man sich dann auf den Tabellenwert einigt, sehe ich darin kein Problem.

Grüße

Flameboy

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