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Geschrieben

Hallo ihr,

bekomme ich eine Teilschuld bei nem Unfall und ich habe den Anwalt eingeschaltet- muss ich dann den Anwalt 'teilweise' bezahlen? Wisst ihr da was oder habt ihr Erfahrungen?

Mir ergeht es nämlich gerade so...

Mfg

Geschrieben
Hallo ihr,

bekomme ich eine Teilschuld bei nem Unfall und ich habe den Anwalt eingeschaltet- muss ich dann den Anwalt 'teilweise' bezahlen? Wisst ihr da was oder habt ihr Erfahrungen?

Mir ergeht es nämlich gerade so...

Mfg

Hey

im Regelfall zahlt jeder seinen Anwalt selbst und den Schuldanteil

bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung ist es egal,da wird alles von der RS gezahlt (bei nem 50er Kennzeichen kostet die RS 10,-? für mich ein muss)

Gruß ZZ10

Geschrieben
Hey

im Regelfall zahlt jeder seinen Anwalt selbst und den Schuldanteil

bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung ist es egal,da wird alles von der RS gezahlt (bei nem 50er Kennzeichen kostet die RS 10,-? für mich ein muss)

Gruß ZZ10

Richtig! Mir hatte mal eine Versicherung angeboten 25% von meinem Schaden zu übernehmen.

Damit war ich beim Anwalt; Erkönnte den Fall übernehmen und 50% rausholen.

Die zus. 25% wären aber auch sein Honorar, welches ich tragen müste :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Da Deine Frage noch nicht beantwortet ist (oder habe ich die Vorposts nur falsch verstanden?):

Die Antwort auf Deine Frage ist: Ja. Die Rechtsverfolgungsgebühren sind nichts anderes als ein aus dem Unfall entstandener Schaden. Wenn Du eine Mitschuld an dem Unfall trägst, wird Dein Schaden von der Gegenseite nur prozentual erstattet.

Ergebnis: Du musst die offenen Kosten des Anwalts selbst zahlen (Das sagt Dir natürlich vorher kein Anwalt).

Gruß,

Flameboy

Edith sagt noch, dass die Antwort von ZZ10 falsch ist. Gerade im Verkehrsunfallrecht zahlt der Unfallverursacher die Rechtsverfolgungsgebühren des Unfallgegners (und zwar egal, ob er gleich zu Anfang alles zugibt, einen Vorschuss zahlt, oder sonstwas macht). Nur im Arbeitsrecht gibt es eine Kostenprivilegierung, nach der jede Partei die Anwaltskosten selbst trägt...

Bearbeitet von Flameboy
Geschrieben

@flameboy

vollkommen richtig aber hier geht es doch um eine erwiesene Mitschuld

somit zahlen die gegnerischen Partein Ihre Rechtsverdreher selbst

Gruß ZZ10

Geschrieben

Hallo ZZ10,

wenn ich mir einen Anwalt nehme, muss ich den grundsätzlich selbst zahlen (insofern hast Du grundsätzlich recht). Anders sieht dies aber aus, wenn ich dem Schädiger die Anwaltskosten als Schaden in Rechnung stellen kann. Bei einem Verkehrsunfall, an dem der Gegner 100 % Schuld hat (z.B: Vorfahrtsverstoß), muss er also die gesamten Anwaltskosten, das Sachverständigengutachten, ... und natürlich den Schaden an Fahrzeug und mir zahlen. Wenn der Gegner aber nur zu bspw. 80 % Schuld an dem Unfall trägt (etwa weil ich 60 km/h statt 50 km/h gefahren bin), so muss er mir den Schaden nur zu 80 % ersetzen. Dementsprechend muss er auch die Anwaltskosten nur zu 80 % ersetzen.

Grüße

Flameboy

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