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Geschrieben

Wie schaut das aus beim Tüv. Muss man bei der VN2 nen Tacho nachrüsten oder braucht die keinen? ICh ab nämlich keine lust mir so nen Fahradtacho hinzutackern.

Und noch was: Ich hab leider keine Papiere mehr, wie bekomm ich neue?

mfg Phil

Geschrieben

?Tacho brauchst Du schon ? genauso wie ein Bremslicht. Beides mußt Du wohl oder Übel nachrüsten?

Wegen den Papieren :

Den Roller TÜVen, dann zur Zulassungsstelle und eine KBA-Anfrage starten und wenn diese ohne Beanstandung zurück kommt, bekommst Du neue Papiere ausgestellt?

Gruß

MH

Geschrieben

... widerspreche ungern dem MH:

Gesetzlich benötigen Motorräder vor Ez.:31.12.1987 kein Bremslicht. Ich würde aus Sicherheitsgründen allerdings schon eins montieren ...

Wo wir gerade bei Datümern sind:

- Gelbes Bremslicht ist übrigens nur vor der Ez. 1.1.1983 erlaubt.

- Blinker: Pflicht für Fahrzeuge > 125 ccm ab EZ 07/1961 (Datum bin ich mir nicht mehr 100% sicher; kann auch 01.01.62 sein ...). Leichtkraftroller brauchen keine Blinker!

- Lenkerendenblinker: Mindestabstand 560 mm. Wichtig: Anbaulage am Griffende, siehe Gutachten zum jeweiligen Blinker. Lenkerendenblinker können an Lenkern mit starker Kröpfung nach hinten nicht eingetragen werden, da sie von hinten (besonders mit Beifahrer) nicht mehr sichtbar wären. Bei Erstzulassung des Fahrzeugs ab Baujahr 1985 fordert der TÜV häufig ein zusätzliches hinteres Blinkerpaar. Am besten vorab mit dem Prüfer klären.

- Ab Baujahr 1990 sind zwei Spiegel Pflicht.

Geschrieben
ICh ab nämlich keine lust mir so nen Fahradtacho hinzutackern.

Ich baue immer nur für den TÜV nen Radltacho hin und reiße ihn anschließend sofort wieder runter. :-D

Inzwischen gibts ja auch für billich Tachos mit Funkübertragung; da muß man nicht mal mehr ein Kabel verlegen...

Geschrieben

Wie schauts aus mit'n Spiegel? Brauch ich den beim Tüv für meine Vn2 ,oder nicht?

Klappt das auch bei den Polizisten wenn ich keinen Tacho habe , sonder nur bei Tüv?

Danke schon mal für die Replays! mfg Phil

Geschrieben

Spiegel is' Pflicht (kam für alle Fahrzeuge irgendwann Mitte der Fünfziger; auch mit Nachrüstpflicht). Tacho: eigentlich brauchst Du ihn (sonst würde ja der TÜV auch drauf verzichten können). Denke aber, dass die Kalkmützen bei 'nem nett gemachten Oldie nicht so streng sind ... aber dran sein müsste einer.

Geschrieben

Ich wurde schon ein paar mal angehalten, aber noch nie hat einer bemängelt daß kein Tacho dran ist. Die haben sich eher über das nette, alte Ding gefreut...

Ich hab auch den Eindruck daß die Cops spontan glauben daß da gar keiner dran gehört.

Wenn man da ein bißchen rumlabert, so a la "schon 50 Jahre alt..." , ...da war noch nie ein Tacho dran..." etc. paßt das schon.

Geschrieben
... widerspreche ungern dem MH:

?dann tu's auch nicht :-(

?nee quatsch ? dachte das wäre nur bei Kleinkrafträdern so? :-D Aber so täuscht man sich! Muß mir noch überlegen, ob ich's dann bei mir nachrüste (Jippieh gleich hol' mein mein Schatz vom strahlen ab :love: )

Beim Taho finde ich die einzig wirkliche Alternative, den originalen Tacho mit dem Tachohalter. Bei mir war der glücklicherweise schon drauf?

Gruß

MH

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