Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Rollerfahren im Stadtverkehr...


Frappiermeister

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich toure mit meiner Vespa seit einiger Zeit durch den Münchener Stadtverkehr und da ergibt sich häufig folgende Situation:

Zweispurige Fahrbahn, rote Ampel, Lücke zwischen den Autos. Ich fahr da immer zwischen den Autos durch und bis zu Haltelinie an der Ampel vor. Manchmal ist da dann noch Platz, sodaß ich ganz vorn wieder in eine Fahrspur einscheren kannn. Manchmal bleibe ich aber auch zwischen den Fahrstreifen stehen und fahre dann bei grün vorneweg. Genug rumms, ist schon da, sodaß die Hintermänner nicht ausgebremst werden.

Bisher hab ich allerdings noch nicht so viele Rollerfahrer gesehen, die das auch machen daher meine Frage: darf man das eigentlich?

Die Polizei zu fragen ist in München so ne Sache; die schaun einen sogar dann schief an, wenn man die mal nach dem Weg fragt... Vielleicht weiss ja jemand von Euch Bescheid.

Gruß,

Fraps

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich toure mit meiner Vespa seit einiger Zeit durch den Münchener Stadtverkehr und da ergibt sich häufig folgende Situation:

Zweispurige Fahrbahn, rote Ampel, Lücke zwischen den Autos. Ich fahr da immer zwischen den Autos durch und bis zu Haltelinie an der Ampel vor. Manchmal ist da dann noch Platz, sodaß ich ganz vorn wieder in eine Fahrspur einscheren kannn. Manchmal bleibe ich aber auch zwischen den Fahrstreifen stehen und fahre dann bei grün vorneweg. Genug rumms, ist schon da, sodaß die Hintermänner nicht ausgebremst werden.

Bisher hab ich allerdings noch nicht so viele Rollerfahrer gesehen, die das auch machen daher meine Frage: darf man das eigentlich?

Die Polizei zu fragen ist in München so ne Sache; die schaun einen sogar dann schief an, wenn man die mal nach dem Weg fragt... Vielleicht weiss ja jemand von Euch Bescheid.

Gruß,

Fraps

Darf man nicht, wird aber meistens geduldet.

Ich mach das auch immer so, allerdings wenn ich die Bullen sehe, an denen direkt fahre ich nicht vorbei.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich fahr so gut wie immer an die Ampel vor, ausser die Bullen stehen im Weg. Paar Mongos regen sich dann halt auf, ist aber die Seltenheit.

Gebe dem blinden Sardinier recht.

Hängt auch stark davon ab, WIE Du nach vorne an die Ampel fährst: wenn die spasseligen Superbiker mit ihren bekackten Öfen das mit Affenzahn machen,

rege selbst ich mich wie ein Spiessbürger auf. Rollst gemütlich im Standgas nach vorn, sind nur die Rentner mit Lada Skodamatic am Schimpfen,

aber diese wird es immer geben, in jeder Gesellschaft.

Bearbeitet von skrotum
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klar vorbeifahren! Wofür haben wir den die Roller???

In der Stadt ist eigentlich alles erlaubt! Gehweg, Fahrradweg...dort wo es halt Platz hat! Hab auch deswegen mit der Rennleitung noch nie Probleme gehabt!

Und ich meine mich zu erinnern, dass es garnicht verboten ist vorzufahren. Meine mich aber zu erinnern, dass man nicht in der Mitte durch darf, sondern rechts der Autoschlange (wie Fahrrad, wenn Platz ist)! Find ich persönlich zwar schwachsinnig, aber was soll's!

Hab bis jetzt immer nur Ärger wegen Geschwindigkeit und Auspuffanlage defekt in der Stadt gehabt! :-D

Weiterhin gute Fahrt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und ich meine mich zu erinnern, dass es garnicht verboten ist vorzufahren. Meine mich aber zu erinnern, dass man nicht in der Mitte durch darf, sondern rechts der Autoschlange (wie Fahrrad, wenn Platz ist)! Find ich persönlich zwar schwachsinnig, aber was soll's!

Das darfst du nur mit einem Mofa.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das darfst du nur mit einem Mofa.

aha, ok! Wusst ich nicht mehr so gaynau! Aber da ich eh immer inna Mitte durchroller, ist's sowieso Wurscht!

Nervig ist nur wenn einer mit ner O-Fuffi meint er müsse das machen und dann bei Grün nicht vom Fleck kommt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist natürlich nicht erlaubt. Ich mach es trotzdem, wenn mir danach ist. Allerdings immer schön vorsichtig und langsam. Gibt ja schließlich genug Helden, denen plötzlich an der Ampel einfällt, dass sie doch lieber auf einer anderen Spur weiterfahren möchten und dann schon mal ein Stück rüberziehen oder nicht haben können, dass sie im Stau stehen und du durchfahren kannst und dann zu machen. Wenn's dann scheppert bist natürlich du schuld.

Viele Grüße

Micha

P.S. an Polizeiautos trau ich mich auch nicht vorbei :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich mach das auch und nutze die meisten Lücken, die sich bieten. Natürlich in laaangsamer Geschwindigkeit, das ist auch der Trick daran, damit sich die Leute nicht aufregen, wenn man durch die Gasse kommt. Die restlichen drei Gestörten, die dann noch anfangen zu hupen, kann man eh ignorieren...

Ob da Polizei steht oder nicht, ist mir übrigens maximal egal. 1) dulden die das in der Regel sowieso und 2) was hat man denn schon an Konsequenzen zu erwarten ?

Der eine oder andere Motorrad-Bulle hat mich zwar mal mit "Nanana!" ermahnt, das war´s dann aber auch schon.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na da ist ja mal was in Österreich besser !

Einordnen : StVO § 12 (5)

Müssen Fahrzeuge vor

* Kreuzungen,

* Straßenengen,

* schienengleichen Eisenbahnübergängen und

* dergleichen

angehalten werden, so dürfen Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden. (Vorbeischlängeln an stehenden Kolonnen)

Der Gesetzesbegriff "und dergleichen" bezieht sich auf:

* Schutzwege,

* Radfahrerüberfahrten,

* geregelte Baustellen,

* Staus etc.

aber nicht auf Autobahnen.

Das Vorfahren - nicht im Sinne von Überholen oder Vorbeifahren zu verstehen - mit einem einspurigen Fahrzeug ist auch dann erlaubt, wenn dieses einen mehrspurigen Anhänger zieht, da diese Sonderregelung nur auf die Lenker einspuriger Fahrzeuge abstellt.

Das Einhalten eines seitlichen Sicherheitsabstandes oder das Anzeigen einer Fahrtrichtungsänderung ist nicht vorgeschrieben, da beim Vorbeischlängeln in Schrittgeschwindigkeit auch quer zwischen bereits angehaltenen, ein- und mehrspurigen Fahrzeugen durchgefahren werden darf; ebenso ist ein bogenartiges Ausscheren auf Fahrstreifen für Busse etc. möglich, zumal dort nur das Befahren der Spur in Längsrichtung verboten ist.

Sperrlinien und Sperrflächen sind zu beachten, nicht aber andere Bodenmarkierungen wie Richtungspfeile, Randstreifen etc.

Beim Vorfahren ist darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge nicht beschädigt werden. (Quergehaltener Lenker)

Bei angehaltenen Fahrzeugen dürfen Türen wegen Gefährdung anderer Straßenbenützer nicht geöffnet werden. (Kein Seitenabstand)

Mit "Vor- und Rück-Sicht" im Interesse der eigenen Sicherheit riskante Manöver vermeiden!

Für das Rechtsabbiegen in eine Kreuzung trotz Rotlicht ist eine Neuregelung (grüner Abbiegepfeil) geplant.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe noch folgendes gefunden:

Hallo,

Unter bestimmten Umständen dürfen Biker an langsam fahrenden oder stehenden Kolonnen vorbeifahren. Das hat Bundesverkehrsminister Müntefering in einem Interview bestätigt.

Der Bund-Länder-Fachausschuß hat in einer Antwort an die Biker Union präzisiert:"Innerorts gilt freie Fahrstreifenwahl. Es kann damit innerorts rechts schneller als links gefahren werden. Ist eine Fahrspur mit wartenden Fahrzeugen vor einer Ampel einer Kreuzung belegt, besteht damit kein Hinderungsgrund für den Kraftradfahrer, auf dem danebenliegenden, freien Fahrstreifen vorbeizufahren/zu überholen, um weiter vorn auf den Fahrstreifen mit den wartenden Fahrzeugen einzuscheren.

Sind alle Fahrstreifen mit wartenden Fahrzeugen belegt, ist jedoch der Fahrstreifen breit genug und bietet daher noch genügend Raum für einen Kraftfahrer, gefahrlos ohne Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer an der wartenden Fahrzeugschlange vorbeizufahren, um sich weiter vorn aufzustellen, ist auch dies nicht ausgeschlossen.

Zum Überholen oder Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen muß nicht der Fahrstreifen gewechselt werden.

Achtung:

Immer §1, Abs.2 StVO beachten.

Diesen Artikel habe ich immer in der Brieftasche, damit ich mich drauf berufen kann, falls ein Knöllchen droht.

Der Artikel ist natürlich schon etwas älter (wann war Münte Verhkehrsminister?).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Servus zusammen!

Also jetzt mal Mofas ausgenommen gilt meines Wissens nach folgendes in D:

Das einzige, was einen am voprbeifahren hindert ist das Verbot des rechts überholens.

Dafür gibts ja ne Regelung: Mehrspurige Straße, die in der Mitte von der Gegenfahrbahn baulich getrennt ist => rechts überholen erlaubt.

(Gilt auch für Autobahn und Kraftstraßen - im Gegensatz zu Österreich - , allerdings gibts hier meines Wissens ein Tempolimit.)

Innerorts gibts evtl. noch erweiterte Regelungen, hab mich aber nie so drum gekümmert.

Habs immer so gemacht: Zweispurig mit Trennung: Mitte durch; Einspurig oder ohne Trennung: links vorbei.

Aufpassen nur vorn an der Ampel: Überfahren der Linie heißt "Rot" überfahren, also lassen.

Gab nie Ärger auf die Art, und daß in München.

greets,

Jan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information