Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Nabend,

vllt habe ich ja Glück, bisher konnte mir niemand weiterhelfen, weder mein alter Fahrlehrer, noch Straßenverkehrsamt, oder sonst jm. Ich habe leider keinen Anhängerführerschein, sehe es auch nicht ein, dafür 600€ auszugeben. Führerscheinklassen B, M, L, T, A und S habe ich. Darüberhinaus habe ich mehr als 13 Jahre Fahrpraxis auf Traktoren mit Anhängern, 7 Jahre davon legal mit Führerschein auf der Straße, davor eben nur auf dem hof und Feld rumgegurkt. Ich habe mal gehört, dass es unter bestimmten Bedingungen möglich ist, wenn man Führerscheinklasse T hat, einfacher an den Anhängerführerschein zu kommen. Mir will das einfach nicht in den Kopf, dass ich ein 40t Gespann mit 60km/h und zwei Anhängern bewegen darf, aber keinen verdammten 2t Anhänger hinter einem PKW ziehen darf... Wo ist da der Sinn? Grundsätzlich kann ich es ja irgendwo nachvollziehen, dass man nicht ohne weiteres einen schweren Anhänger ziehen darf, aber wenn man doch riesen Traktoren mit Anhängern fahren darf und kann... Darf ich nu tatsächlich nochmal einen Führerschein machen? Vllt hat ja jm. von euch eine Idee oder hat mal was gehört, bin für jedes Schlupfloch dankbar, da ich es wirklich nicht einsehe, tolle EU, danke Brüssel... :-D

Gruß, Ralf

Bearbeitet von freibier
Geschrieben

Ich bin ganz und gar deiner Meinung bezüglich deiner Situation. Mir geht es genauso.

Leider kann ich dir nichts genaues dazu sagen, wobei ich glaube du kommst um den Hängerführerschein so nicht rum!

Geschrieben

Servus,

bei mir ist genau die gleiche Situation, ich vermute dass es da kein Schlupfloch gibt. Die Sinnfrage hab ich mir dabei auch mal gestellt, bin aber auf keinen grünen Zweig gekommen

gruß wlade

Geschrieben

Naja, du darfst doch Anhänger fahren... Wenn du nen Karre mit 1500kg Leergewicht und 2000kg zul. Gesamtgewicht davor schnallst kannst du nen Anhänger mit 1500kg zul. Gesamtgewicht ziehen.

Also GesGew. Hänger kleiner LeerGew. Zugfahrzeug. Beide GesGew. zusammen kleiner 3,5t.

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, ich weiß, nur was hilft mir das, wenn es zu den Zwecken, zu denen ich einen Anhänger ziehen müsste, keinen mir zugänglichen Anhänger unter 2t gibt?

Ich kriegs grad echt nicht in den Kopf... Meinen die denn echt, dass man Geld scheißen kann? :-D

Bearbeitet von freibier
Geschrieben

Würde helfen, wenn es nicht tatsächlich auf das Gewicht ankäme und es mein Anhänger wäre...

Geschrieben

Wie sieht es den Rechtens aus, wenn mir mal davon ausgehen man zieht den 2t-Hänger einfach so? Fahren ohne Führerschein oder Ordnungswidrigkeit? Bei zweiterem wärs ja im Verhältniss zu den 600 Eiern kalkulierbares Risiko angehalten zu werden.

Geschrieben
Meinen die denn echt, dass man Geld scheißen kann? :-D

a) ist das denen Scheissegal und

b) denken die das wirklich.

Außer der bereits genannten 3,5t-Regelung gibt es nichts. Gesetz ist nun mal Gesetz... Also doch Lappen machen oder ohne fahren.

Geschrieben
Das wäre Fahren ohne Führerschein. :-D

Stimmt übrigens. Habe mir das letzte mal von der AUtobahnpolizei (am Telefon) erklären lassen, was ich wie mit meinem kastrierten Schein ziehen darf. War übrigens nachdem ich ich den 2,8 t Hänger über 600 km mit meinem 2T Passi gezogen hatte. Schwein gehabt.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information