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Roller beschlagnahmt wegen schlechter Bremsen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nun ist bereits einem zweiten Freund der Roller einfach beschlagnahmt worden, weil die Bullen behaupten, die Bremse wäre zu schlecht.

Das heisst Abschleppwagen und anschliessend Untersuchung vom Tüv-Heini.

Das kostet über 400Steine. Dürfen die das überhaupt?

Wieso gibt es nicht wie früher eine Mängelkarte mit Vorführung? Das ist doch total unverhältnismässig.

Darf man sich da wehren gegen die Wegnahme? Das die Tüvheinis jeden alten Roller als zu schlecht bremsend einstufen brauche ich nicht zu erwähnen?

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben
Nun ist bereits einem zweiten Freund der Roller einfach beschlagnahmt worden, weil die Bullen behaupten, die Bremse wäre zu schlecht.

Das heisst Abschleppwagen und anschliessend Untersuchung vom Tüv-Heini.

Das kostet über 400Steine. Dürfen die das überhaupt?

Wieso gibt es nicht wie früher eine Mängelkarte mit Vorführung? Das ist doch total unverhältnismässig.

Darf man sich da wehren gegen die Wegnahme? Das die Tüvheinis jeden alten Roller als zu schlecht bremsend einstufen brauche ich nicht zu erwähnen?

Wie haben die das festgestellt?

Die dürfen doch damit gar nicht fahren.

Geschrieben

Is schon wieder erster April?

Ich würd dem Herren in Grün-Weiß eins Husten, wenn er beim "Schiebetest" sagt das meine Bremse zu mau ist

und die Karre damit eingezogen wird :-D

Hab ja schon viel gehört...aber sowas noch nich :-D

Geschrieben

???

Hat der Bürgermeister in eurer Gemeinde beschlossen die alten, lauten Zweitaktstinker aus dem Verkehr ziehen zu lassen? Hat sich vielleicht irgendein Wichtigtuer beschwert und da will sich jetzt jemand mit absonderlichen Aktionismus profilieren oder für eine Neuwahl bewerben?

Die Polizisten kommen doch nicht von alleine auf die Idee Bremsen zu prüfen.

Ich bin auch schon ab und zu kontrolliert worden, aber meine Bremsen haben noch nie jemanden interessiert.

Viele Grüße

Micha

Geschrieben
Nun ist bereits einem zweiten Freund der Roller einfach beschlagnahmt worden, weil die Bullen behaupten, die Bremse wäre zu schlecht.

Das heisst Abschleppwagen und anschliessend Untersuchung vom Tüv-Heini.

Das kostet über 400Steine. Dürfen die das überhaupt?

Wieso gibt es nicht wie früher eine Mängelkarte mit Vorführung? Das ist doch total unverhältnismässig.

Darf man sich da wehren gegen die Wegnahme? Das die Tüvheinis jeden alten Roller als zu schlecht bremsend einstufen brauche ich nicht zu erwähnen?

Uh es scheint wieder aufs Quartalsende zuzugehen.

Die leeren Kassen der armen aber sexy Stadt scheinen bis zum 30.6. wieder ihre angestrebten Quoten erfüllen zu müssen. :-D

Auf was für ne Grundlage haben die das gestützt?

Also die Beschlagnahme als Folge an sich ist klar...

Gruß Dirk

Geschrieben
Auf was für ne Grundlage haben die das gestützt?

Also die Beschlagnahme als Folge an sich ist klar...

Wieso ist das klar ? Sind Polizisten neuerdings Sachverständige, die mal eben bei einem ordnungsgemäßen, aber altersgemäß vielleicht nicht super bremsenden Fahrzeug die Beschlagnahme anordnen können ?

Wenn die Bremsen total runter wären, ok. Aber das wäre ja auch sowieso nicht verkehrssicher.

Mängelkarte, ja gut. Aber einkassieren ? Ist soweit ich weiss nur rechtens, wenn der Verdacht auf Manipulation besteht, also Tuning oder sonstige Dinge, die nicht der Zulassung entsprechen.

Geschrieben

wenn die kiste VU also verkehrsunsicher ist.... können die die Weiterfahrt untersagen....

aber beim Roller net das heimschieben.....

Rita

Geschrieben

wenn man sich erinnert, sind letztes Jahr in Bayern den Leuten die Motorräder weg genommen worden,

weil sie beim übertreten der zulässigen Geschwindigkeit erwischt wurden. Die Gestapo hat daraufhin

auf weitere mögliche Geschwindigkeitsübertretungen geschlossen und den Leuten dann präventiv die

Motorräder eingezogen, weil ja die anderen Verkehrsteilnehmer geschützt werden müssen.

das hat irgend ein zuständiges Gayricht jetzt für unzulässig weil einseitig auf Motorräder angewendet und

darüber hinaus unverhältnismässig erklärt, seit dem wird verstärkt wegen "Verdacht auf Manipulation"

eingezogen, was ja wohl die allergrößte Sauerei ist, ist es doch das Wesen des motorisierten Zweirades,

manipuliert zu sein, das läuft schon so lange auf 2 Rädern durch die Gegend gefahren wird, also seit

mehr als 100 Jahren.

der Spass ist dann auch nicht billig, das Abschleppen, und vor allem das zerlegen der Maschine, nicht

zu Reden von der anschließenden Anzeige, wenn mehrere Kleinigkeiten wie ein offener Luftfilter und z.B.

eine Kennzeichen Beleuchtung ohne Prüfzeichen gefunden werden.

also ich mach's kurz, so kaputter ein System ist, desto mehr muss der Druck auf die Insassen erhöht werden,

damit weiterhin alle bei der Stange bleiben.

diese gottverdammten Schweinefotzen. :-D

Geschrieben
die geforderte Mindestverzögerung liegt bei 2m/s², das schafft man selbst mit ner schlechten V50-Bremse.

:-D

Ich dachte einheitlich gelten für alle Fahrzeuge 5m/s^2 ? Aber selbst das wären noch fast 80m Bremsweg aus 100km/h...

Geschrieben

Abschlepen heißt Sicherstellung, was eigentlich nur angewand werden darf, wenn ein begründeter Verdacht auf Manipulation besteht.

Wenn die Herrschaften mit den Dienstmützen der Meinung sind, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, können sie es stillegen, aber doch nicht abtransportieren.

Die Abschleppkosten würd ich auf keinen Fall bezahlen.

Geschrieben

Haben wir hier einen Rechtsanwalt, der ein wenig Licht ins Dunkel bringt.

Für mich hört sich das nach nem Scherz an. Erzähl mal die ganze Geschichte.

Was für ein Roller?

Wie rottig sieht der aus?

Warum angehalten? (zu schnell)

Kleines Nummernschild und zusätzlicher Verdacht auf Tuning?

LG Flash

Geschrieben
Haben wir hier einen Rechtsanwalt, der ein wenig Licht ins Dunkel bringt.

Für mich hört sich das nach nem Scherz an. Erzähl mal die ganze Geschichte.

Was für ein Roller?

Wie rottig sieht der aus?

Warum angehalten? (zu schnell)

Kleines Nummernschild und zusätzlicher Verdacht auf Tuning?

LG Flash

Also so wars bei mir aufm Rückweg von Bösel, 3km vorm zuhause :-D Bin mit 80 ne zeitlang vor denen hergefahren und nich gemerkt, dasse hinter mir waren. Allerdings mussten die Bullen dann zu nem wichtigeren Einsatz und deshalb konnte ich nach Hause schieben. Warte jetz auf den Anruf die Karre vorzuführen. Wär nich so toll gewesen wenn die die Bude mitgenommen hätten und den ET3-Motor mit recht gut laufenden 130er Polini-Doppelansauger beim Zerlegen gefunden hätten... :-D

,..pennah!

Geschrieben

Der Roller (PK50XL2) ist komplett original. Bemängelt wurde nur die Bremse und ein von zwei Spiegeln war gesprungen. Sonst ist alles ok und der Roller läuft auch nur 45.

Dem Halter wurde nur gesagt, der Roller bleibt hier, wird abgeschleppt und dem Tüv vorgeführt. Das kostet über 400.- Euro. Das dumme ist, dass er irgendetwas unterschrieben hat. :-D

Der letzte Kunpel war übrigens mit einer gerade neu überholten Schwalbe mit neuen Bremsbelägen am start. Genau das gleiche Theater.

Ist das denn nun wirklich rechtens? Scheiss Bullen.

Geschrieben (bearbeitet)

Meines Wissens nach dürfen die nur in Ausnahmefällen das Fahrzeug beschlagnahmen. Stillegen, Nummernschild weg etc. ist aber im Bereich des möglichen, soweit ich richtig informiert bin. Die Frage ist jetzt eher, wer die Kosten übernimmt, wenn sich herausstellt, dass sich das Fahrzeug in originalem oder technisch erforderlichem Zustand befindet.

War glaub ich schon mal verlinkt:

Beschlagnahmung von Motorrädern - Wann erlaubt ?

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht

der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer

einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche

den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden

Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn

nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst

erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht

funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den

Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute

Auspuffanlagen – kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§ 17 StVZO ausstellen,

der in einer angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:

Besteht Anlaß zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht

entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den

Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung

des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr

als 6 km beträgt...

Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6

Kilometern zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen

anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes

Fahrzeug , welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt

gültige Fahrzeugpappiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen

scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und

eingezogen werden.

Quelle: Interessengemeinschaft Harley-Fahrer in München

Druck dir das mal aus und marschier damit zur Dienststelle. Würde mich schon interessieren, was die dazu sagen.

Scheiss Bullen.

In dem Fall könnte man das eigentlich nur bejahen. Leider kennt man die Vorgeschichte nicht.

Bearbeitet von Herr Gawasi
Geschrieben (bearbeitet)
Ist das denn nun wirklich rechtens?

Genau das ist die Frage. Bei einem originalen Fuffi ist die Sache noch unverständlicher,

da die Geschwindigkeit zum runterbremsen ja eher gering ist.

So Leute, Rechtsanwälte, Jurastudenten, zückt die Paragraphen §, ich bin neugierig!

LG Flash

Edith sagt: Hmmmmm, ne Sekunde zu spät abgeschickt. :-D

Bearbeitet von Hanseflash
Geschrieben

Sollte sich das wirklich so darstellen wie beschrieben, würde ich mir auch ohne Rechtschutzversicherung sofort einen Anwalt nehmen!

Geschrieben

Sieht also alles danach aus, als wenn sich unsere Gesetzeshüter nicht an die Gesetze gehalten hätten. Geht's noch?

Da kannst doch nur noch :-D

Anwalt nehmen!

Geschrieben

Wenn es sich so verhält, wie von MeisterBo geschildert, sehe ich hier an sich keine Ermächtigungsgrundlage für das Abschleppen. Interessant ist natürlich, was denn der Delinquent hier unterschrieben hat. Wenn es der Abschleppauftrag gewesen sein sollte, wird er quasi selbst zum Auftraggeber und muss die Zeche dann natürlich auch zahlen. Wenn die Unterschrift mit der Abschlepperei nichts zu tun hatte, würde ich die Kosten nicht übernehmen und den Abschlepper an den Auftraggeber, sprich die Ordnungsbehörde verweisen. Anwaltlicher Rat wäre hier sicher hilfreich.

Geschrieben
Sieht also alles danach aus, als wenn sich unsere Gesetzeshüter nicht an die Gesetze gehalten hätten. Geht's noch?

Da kannst doch nur noch :-D

Anwalt nehmen!

Ist mittlerweile glaub normal daß die Schergen vom Staat sich ihre eigenen Gesetze machen.

Und wenn hinterher rauskommt daß sie im Unrecht waren, dann muß eh der Steuerzahler für

die Kosten aufkommen. Hauptsache das Ergebnis stimmt: Der Bürger wurde eingeschüchtert

und die hiesigen Abschlepper/TÜVler und so haben wieder etwas Kohle verdient. :-D

Man sollte es so machen wie früher: Wegelagerer im Vorbeireiten abknallen.

Geschrieben

Das bescheuerte an der Sache ist ja auch, dass er zugegeben hat, die Bremse greift nicht besonders gut. Was muss das dann nochmal überprüft werden?

Ich frage ihn mal was genau er da unterschrieben hat. Die Prozedur mit dem Abschleppen scheint aber normal zu sein.

Wie will der TÜV eigentlich herausbekommen, ob die Bremsen ok sind? Prüfstand? Oder Einschätzung? Das ist doch alles nur eine Geldmaschine. Da gibt es 100% eine Vereinbahrung.

Geschrieben

Wie sieht es wohl aus, wenn man sich in solch einem Fall weigert, von einem Abschleppheini seine Kiste abholen zu lassen ?

Werden die Schackos dann handgreiflich ?

Kann also echt hilfreich sein, immer einen kurzen Draht zu einem Anwalt zu haben.

Und was haben wir alle heute noch gelernt ?:

bei Bullenkontakt niemals irgendetwas unterschreiben, egal was einem dazu auch erzählt wird.

Geschrieben (bearbeitet)

Na ich meine, hier läuft das gerade so. Die stehen da jeden Tag und ziehen alles raus und schleppens ab. Pisser.

Ich hätte meinen ROller auch nie hergegeben, geschweige denn etwas unterschrieben. :-D

Bearbeitet von meisterbo
Geschrieben
Wie will der TÜV eigentlich herausbekommen, ob die Bremsen ok sind? Prüfstand? Oder Einschätzung? Das ist doch alles nur eine Geldmaschine. Da gibt es 100% eine Vereinbahrung.

Gerade beim TÜV gibt's doch alle zwei Jahre die Diskussion, das die Vespen nicht korrekt bremsen?

Geschrieben (bearbeitet)
Gerade beim TÜV gibt's doch alle zwei Jahre die Diskussion, das die Vespen nicht korrekt bremsen?

JA aber gerade die XL2 hat doch eigentlich sehr gute Bremsen.

Die Bullen spinnen doch, und die Tüvprüfer die da mitmachen sowieso.

Ab zum Anwalt und denen den Arsch aufgerissen.

Im Vorbeireiten abknallen klingt auch gut.

Bearbeitet von heizer
Geschrieben

Lass dir den Namen und den Vorgesetzten von den Fuzzis geben und dann machst du ne Dienstaufsichtsbeschwerde

und klingelst beim Anwalt an! Der wird dem schon was erzählen wenn er seinen Status missbraucht.

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