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Was soll ich tun? Meine Spezial war der Polizei zu schnell


kleinerItaliener

Empfohlene Beiträge

Ich bin vor gut einem Monat von der Polizei in Berlin aufgegriffen worden und musste mit meiner 50 N auf die Rolle. Leider fuhr die zu schnell und brachte es auf knapp 60 km/h. Der Roller wurde einbehalten und dem TÜV vorgeführt. Nun der Vorwurf: Vespa zu schnell und Auspuff ohne Prüfzeichen, fahren ohne Betriebserlaubnis und ohne gültigen Führerschein. Und das, obwohl ich den Roller gerade (zwei Tage vorher) aus der Werkstatt abgeholt hatte, die ich für viel Geld beauftragt hatte den Roller so zurück zu bauen, so dass ich im Straßenverkehr keine Probleme bekomme (das Ding war beim Kauf ziemlich getunt).

Nun habe ich Post vom Polizeipräsi bekommen und soll mich zu dem Vorwurf äußern. Was soll ich machen :-D Eine Stellungnahme abgeben, gar nichts schreiben oder gleich zum Anwalt? Wenn ich etwas schreibe, soll ich die werkstatt erwähnen und dass ich den Rolle gerade erst abgeholt hatte? welche Taktik ist die Beste???

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn mir von euch jemand weiter helfen könnte :-D

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Servus!

Da würd ich dir am besten den Anwalt anraten...

Prinzipell bist du als Fahrzeugführer ja für den Zustand deiner Reuse verantwortlich. Ob die Kiste kurz vorher in der Werkstatt war oder nicht interressiert die erst mal nicht. Da biste schuld und basta.

Wenn du allerdings ne Rechnung von der Werkstatt hast, wo dir der verkehrssichere Roller "bescheinigt" wird könntest du evtl. mit "im guten Glauben", "mangelnde eigene Fachkenntnis" etc. was drehen.

Das aber so zu formulieren, damit es sicher durchgeht würd ich aber nicht selber machen. Schließlich gehts da um Einiges für dich - würd ich nicht riskieren. Deshalb gleich Anwalt.

Viel Glück und greets,

Jan

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Das frage ich mich auch gerade, seit ihr in Neukölln auf die Rolle gekommen? Wo haben die dich denn kassiert? Das darf doch nicht wahr sein! Hab gerade den 112 drauf. :-D

Du könntest deine Werkstatt um Rat bitten.

Ich habe da einen RA für Vekehrsrecht, wenn du möchtest rufe ich ihn mal an.

Oder geb dir seine Nummer.

Bearbeitet von Rundkopf1968
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Bei den Vorwürfen wäre ich sehr vorsichtig mit eigenen Statements. Kann alles nur noch viel ärgerlicher machen. Ein Anwalt ist da sicher keine schlechte Idee.

Die Messungen auf der Rolle sind sowieso ein Witz. Musste selber mal in der Jugendzeit mit meinem damaligen Moped auf so ein Ding drauf. Danach wäre das Teil 75 km/h gelaufen. Der Motor kurz vorm explodieren. Ich konnte den Polizisten dann zu einer Proberunde überreden, bei der er dann feststellen konnte, dass das Teil tatsächlich nur knapp über 50 km/h schaffte. Zwar immer noch 10 km/h zu schnell, aber ich durfte unbehelligt weiterfahren.

Viele Grüße

Micha

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Langsam wird das ja richtig nervig hier. Von der neukölner bauhausrolle hab ich ja schon im stammtischtopic berichtet, neu kommt wohl jetzt die Skalitzerstr. höhe Görlitzer Bhf. dazu. Da stand die letzten 2 Tage ne Bullenkarre und hat Zweiräder rausgezogen.

Ich wohn zwar hier aber umfahre das jetzt lieber mit meinem 102er.

Die sollen sich mal lieber um die prollheizer mit ihren geleasten Karren kümmern.

Sonst noch irgendwelche Brennpunkte in Berlin?

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Servus,

darf die Polizei überhaupt Schaltmoppets auf die Rolle stellen?

Wenn keine Elektronische Drehzahldrossel drin ist, ist es ja logisch, dass das Fahrzeug zu schnell läuft.

Diese Rollen simulieren ja nicht den Luftwiederstadne der bei 50km/h mit fahrer herrscht. Und im (fast) Leerlauf dreht jeder motor sehr hoch.

Das ist aber nicht repräsentativ für die höchstgeschwindigkeit.

Wenn mir das nächste mal ein Polizist so kommt, frag ich ihn höflich ob er denn wisse ob sein Streifenwagen auch nicht schneller als eingetragen läuft. Autos sind nämlich auch meistens schneller.

gruß wlade

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Servus,

darf die Polizei überhaupt Schaltmoppets auf die Rolle stellen?

Wenn keine Elektronische Drehzahldrossel drin ist, ist es ja logisch, dass das Fahrzeug zu schnell läuft.

Diese Rollen simulieren ja nicht den Luftwiederstadne der bei 50km/h mit fahrer herrscht. Und im (fast) Leerlauf dreht jeder motor sehr hoch.

Das ist aber nicht repräsentativ für die höchstgeschwindigkeit.

Wenn mir das nächste mal ein Polizist so kommt, frag ich ihn höflich ob er denn wisse ob sein Streifenwagen auch nicht schneller als eingetragen läuft. Autos sind nämlich auch meistens schneller.

gruß wlade

Soweit ich weiss dient diese Rolle nur als Anhaltspunkt.

Ob nachher wirklich was an dem Roller getunt ist stellt dann sowieso der Tüvprüfer fest.

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Mittlerweile gibts von Traktal auch nen Prüfstand der

mit ner schweren Rolle wie die normalen Prüfstände ausgerüstet ist. Damit kann die tatsächliche

Motorleistung gemessen und somit die erreichbare Höchstgeschwindigkeit berechnet werden.

Musst mal links den T1-P (für Polizei) anklicken.

Der Ausdruck ist sogar selbst ohne Unterschrift des Fahrers gerichtsverwertbar schreiben die,

d.h. die Bullen können auch nen anderen Roller wie Deinen messen und das Ergebnis Dir dann

in die Schuhe schieben. Die Bullen haben viel von den Nazis und dem DDR-Regime gelernt...... :-D

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Mittlerweile gibts von Traktal auch nen Prüfstand der

mit ner schweren Rolle wie die normalen Prüfstände ausgerüstet ist. Damit kann die tatsächliche

Motorleistung gemessen und somit die erreichbare Höchstgeschwindigkeit berechnet werden.

Musst mal links den T1-P (für Polizei) anklicken.

Der Ausdruck ist sogar selbst ohne Unterschrift des Fahrers gerichtsverwertbar schreiben die,

d.h. die Bullen können auch nen anderen Roller wie Deinen messen und das Ergebnis Dir dann

in die Schuhe schieben. Die Bullen haben viel von den Nazis und dem DDR-Regime gelernt...... :-D

Die tatsächliche Motorleistung ist für die Endgeschwindigkeit irrelevant. Dazu bedarf es der Hinterradleistung die von der Leistung des Windwiderstands bis zu vmax ausgeglichen wird. Um die tats. Endgeschwindigkeit auf dem Prüfstand zu berechnen bedarf es unbedingt des cw-Werts zumindest vom Fahrzeug. Der Fahrer kommt ja noch dazu. Auf der Rolle 60 ist nicht gleich 60 auf der Strasse mit Fahrer. Schon mal gar nicht bei nicht abgeregelten Oldies. Aus welchem Grund sollte der ohne Windwiderstand aufhören zu beschleunigen solange ausreichend Leistung anliegt um die Rolle zu beschleunigen? Das dient wohl eher dazu, um zu prüfen ob der Drehzahlbegrenzer bei den Plastikmopeten noch aktiv ist.

Bearbeitet von Herr Gawasi
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kann man diese dinge nicht von vornherein entkräften, indem man dann doch zum bisher uninteressanten h-kennzeichen greift ? (ich weiss, das alles original sein muss dann, aber wenn ich diese threads so lese....)

war nur so ne idee...

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@ Maxo

Seh das so wie du. Am Ku-Damm heizen sie mit Ihren Karren die Straße rauf und runter, die halten sich an nichts.

Und die rumänischen Autofensterpuster wollen auch in Kreuzberg deinen Scheinwerfer putzen (Schnell dir Hand drüber und böse schauen), wenn du Glück hast wirst du noch angespuckt.

Bearbeitet von Rundkopf1968
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Danke für eure Tipps. Ich habe noch gut eine Woche Zeit zu antworten. Rausgezogen haben die mich in Marienfelde auf der Höhe der Galopprennbahn. Die amtliche Geschwindigkeit wurde vom TÜV festgestellt. Wie die das gemacht haben weiß ich nicht.

Sicher bin ich dafür verantwortllich, dass der Roller nicht zu schnell fährt. Aber wenn ich den doch erst zwei drei Tage überhaupt gefahren habe, da können die mir doch keinen Strick draus drehen. Ich werde versuchen, dass so dar zu stellen und hoffe, dass die bei der Beurteilung einen Ermessensspielraum haben. Ich fahr den Roller doch nicht im Stadtverkehr voll aus nur um zu sehen wie schnell der ist. Damit mache ich mich doch erst recht strafbar. Wie soll ich also festszellen, ob der schneller als 50 fährt wenn ich in der Stadt gar nicht schneller als 50 fahren darf. Das ist doch irrsinnig. So ein Blödsinn. :-D

Ich habe mir den Roller doch nur gekauft um mir einen Jugendtraum zu erfüllen. Und jetzt wird die Sache wegen so einer Scheiße einfach viel zu teuer. wenn ich schnell fahren will, fahre ich Auto und nicht Roller. Wenn die mir eine Hohe Strafe aufbrummen werde ich den Roller wohl wieder verkaufen. :-D

Bearbeitet von kleinerItaliener
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Sicher bin ich dafür verantwortllich, dass der Roller nicht zu schnell fährt. Aber wenn ich den doch erst zwei drei Tage überhaupt gefahren habe, da können die mir doch keinen Strick draus drehen.

haha les nochmal was du selber geschrieben hast

wat kann ich denn dafür das da nichts funktioniert ich bin ja erst n paarmal damit im großstadtverkehr unterwegs gewesen

wasn die vorraussetzung für n kfz um am straßenverkehr teilzunehmen?

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Mittlerweile gibts von Traktal auch nen Prüfstand der

mit ner schweren Rolle wie die normalen Prüfstände ausgerüstet ist. Damit kann die tatsächliche

Motorleistung gemessen und somit die erreichbare Höchstgeschwindigkeit berechnet werden.

Musst mal links den T1-P (für Polizei) anklicken.

Der Ausdruck ist sogar selbst ohne Unterschrift des Fahrers gerichtsverwertbar schreiben die,

d.h. die Bullen können auch nen anderen Roller wie Deinen messen und das Ergebnis Dir dann

in die Schuhe schieben. Die Bullen haben viel von den Nazis und dem DDR-Regime gelernt...... :-D

Das ist doch super... Einfach noch mehr tunen!! :-D

Der kleine, nur vierzig Zentimeter breite Kraftzwerg, nimmt Leistungen bis etwa 20-22 kW auf. Mehr Leistung kann kaum ein Reifen auf die kleine Stahlrolle übertragen und der Schlupf wird zu groß und damit die Messung zu ungenau.
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Du führst Dein Kraftfahrzeug - also bist DU dafür verantwortlich! Weise der Fachwerkstatt nach, dass sie geschlampt haben und Du hast u.U. bessere Karten! Merke: Nichtwissen schützt NICHT vor Strafe! Aber am besten Rücksprache mit Anwalt! Sicher ist besser! Good Luck!

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Anwalt! Der soll erstmal Akteneinsicht verlangen. Es kommt häufig vor, daß der "Staatsapparat" irgendwo einen Formfehler begangen hat, den der Anwalt dann zur Niederschlagung / Milderung der ganzen Sache heranziehen kann.

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