Nein! 60 km/h mit Mädchenführerschein gehen nur bei Fahrzeugen, die in der DDR zum ersten Mal auf die Straße gekommen sind. In der "Ehemaligen" durften die Mopeds 60km/h fahren und mit dem Autoführerschein-Führerschein bewegt werden. Gemäß Wiedervereinigungsvertrsg gilt das auch heute noch für Schwalbe und co.
Das heißt, solltest du zufällig eine 60km/h schnelle Vespa V50s haben, die von einem italophilen DDR-Bürger, der die richtigen Kontakte hatte, gekauft wurde, und diesseits des eisernen Vorhangs erstzugelassen wurde, dann darfst du sie mit dem AM-Führerschein fahren. Aber abgesehen von diesem völlig unwahrscheinlichen Fall - die Beweislast für fiese Story liegt übrigens bei dir - brauchst du, um mit einer Vespa legal 60km/h zu fahren, mindestens einen Führerschein der Klasse A1.
Servus Leute ich weiß bin sehr spät dran, aber hat einer von Euch Ahnung ob man mittlerweile ne alte V50N mit freiwilliger Zulassung auf 60kmh und AM Schein anmelden kann? Weil
ich höre aus allen Ecken unterschiedliche Sachen manche Polizisten sagen klar kein Ding und manche nein genau das Gleiche beim TÜV. Danke schon mal falls wer antwortet
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