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Geschrieben

Das wird-durch den abgeschlossenen Vertrag mit den akzeptierten Bedingungen-schwierig bis unmöglich;denke ich.

:-D

Bedenke daß ich mit dem RTL-Club-FickPiss noch immer keine Ruhe habe;und da habe ich noch nicht einmal etwas unterschrieben!

Viel Glück dabei!

Geschrieben

Würde mich auf jeden Fall mal mit denen auseinander setzen und die Situation so schildern, wie es passiert ist.

Vielleicht ziehen die ja dann Ihre Forderung zurück - probieren kann man es ja mal.

Falls das nichts hilft, würde ich es darauf ankommen lassen, dass du einen Mahnbescheid bekommst.

Der kommt dann vom Amtsgericht. Darauf muss man allerdings spätestes reagieren und Widerspruch einlegen.

Dann schilderst du dem Gericht wie es war und man klärt das dann auf diesem Weg.

Aber auf keinen Fall solltet du diesen Mahnbescheid einfach unberücksichtigt lassen.

Dann wird nämlich ein Vollstreckungsbescheid erlassen und gegen den kann man keinen Widerspruch mehr einlegen.

Geschrieben (bearbeitet)

pvv

edith sagt - gründlich lesen und ab und zu mal ein bgb in die hand nehmen - mir sei verziehen nach 3 bier beim grillen

Bearbeitet von T5Pien
Geschrieben
pvv

Was ist das?

Es ist ja nicht so, dass ich den Vertrag nicht erfüllen wollte, ich KONNTE ja

ganz einfach nicht schauen. Der Vermieter hat sich geweigert, den Verstärker

der Hausanlage zu erneuern, weil alle anderen ja problemlos schauen konnten,

nur halt kein digital. Da waren wir die einzigen im Haus.

Soll ich mich wieder an Kabel Digital wenden oder muss das jetzt an das Inkasso-Büro

gehen?

Viele Grüße,

Daniel

Geschrieben

Wie is es denn dort wo DU jetzt wohnst.

Willst Du da auch Kabel-Dig. oder funzt das dort wieder nicht.

Wenns es geht und Du willst, dann würde ich mit Kabel sprechen und versuchen hier was verrechnen zu lassen.

Aber ich würde sagen in erster Linie ist das Inkassobüro Dein erster Ansprechpartner, weil der Gläubiger (hier Kabel-D) seine Forderung wohl an das Inkassobüro verkauft hat.

Red am besten mit beiden, aber rede !

Geschrieben
pvv

Bedeutet positive Forderungsverletzung, ist ein rechtlicher Begriff, der sich hier für mich nich erklärt. Vor allem weil er durch die Schuldrechtsmodernisierung 2002 abgeschafft wurde.

Grundsätzlich interessiert es den Provider nicht, wenn deine hausanlage zu schlecht ist. Das vertragsverhältniss wid dadurch nicht berührt. Da hilft auch kein wegfall der geschäftsgrundlage nach § 313 bgb.

Schlussendlich musst du auf kulanz hoffen. Allerdings bestände die möglichkeit gegen den vermieter vorzugehen, sofern ihn die pflicht trifft einen entsprechenden anschluss zur Verfügung zu stellen. Das wird wohl nicht der fall sein, so meine erste einschätzung.

Theoretisch wäre es dir aber möglich den Tarif in der neuen butze zu nutzen???

Geschrieben (bearbeitet)
Bedeutet positive Forderungsverletzung

positive vertragsverletzung

da ich nach abschluss meines studiums mit schuldrecht nun gar nichts mehr zu tun habe sind mir die neuerungen im schuldrecht nicht geläufig - mein einziger gedanke war zunächst mal beim überfliegen die schlechtleistung.

trotzdem danke für die aufklärung, habe ich endlich mal wieder ein atuelles bgb in die hand genommen.

Bearbeitet von T5Pien
Geschrieben
Allerdings bestände die möglichkeit gegen den vermieter vorzugehen, sofern ihn die pflicht trifft einen entsprechenden anschluss zur Verfügung zu stellen. Das wird wohl nicht der fall sein, so meine erste einschätzung.

sehe ich auch so!

vgl. auch Palandt § 535 BGB, Rn. 23:

"Der Vermieter muss bei Wohnraum Fernsehempfang auch von privaten Sendern ermöglichen und hat für die ÜBLICHE Anlage die erforderliche Zustimmung .... abzugeben"

Ich weiss ja nicht, was der Techniker vor Ort so alles ausprobiert hat, und wie der Dosenaustausch im Detail aussah aber eine Möglichkeit ist der Austausch der Antennendose gegen eine mit etwas niedrigerer Auskoppeldämpfung. Wenn zb eine mit 18dB Dämpfung installiert ist, kann man sie gegen eine mit 10dB austauschen.

rokka

Geschrieben

Aber ein normaler anschluss wird reichen, es geht ja nur drum, dass du einigermaßen den informationsbedarf stillen kannst. Es besteht keine pflicht eine total moderne Anschlusseinheit zu installieren.

Bei allem druck auf vermieter, aber wo kommen wir denn da hin!

Sieht mau aus für dich...

  • 6 Monate später...
Geschrieben

So - es ist nach langer Zeit wieder mal was passiert:

Juni 2009 hat mich das Inkassobüro angerufen und gefragt wegen Ratenzahlung.

Ich habe dann der (ausgesprochen netten) Dame am Telefon erst mal den

Sachverhalt erklärt. Sie hat mich dann gebeten, ihr alle Schreiben zu schicken, die

ich an KD geschrieben hatte. Das habe ich getan, auch mit dem Verweis darauf,

dass unser Haushalt mittlerweile wieder Kunde bei KD ist.

In der Zwischenzeit kam ein Brief von einem Anwalt, mit Zahlungsaufforderung

zum 21.07., sonst würde das Mahnverfahren eingeleitet.

Ich habe nicht gezahlt.

Bis gestern habe ich dann auch nichts weiter von dem Anwaltsbüro gehört, dann

aber das neue Schreiben:

Angeblich hätte man Rücksprache mit KD gehalten und in meiner alten Wohnung

wäre der Empfang technisch möglich gewesen, es gäbe sogar weitere Kunden im

Haus (das stimmt definitiv nicht). Man hätte nur unseren Wohnungsanschluss

überprüfen müssen (hatten wir ja getan...).

Man bietet mir nun einen Vergleich in Höhe von 301,- an.

Das ist ziemlich genau die Summe, die mich der Vertrag bis zum Ablauf gekostet hätte,

plus etwas Zinsen und 70,- für einen Austauschreceiver, den ich (zu spät) zurückgegeben

hatte. Gebühren für Inkasso oder Anwalt werden nicht berechnet.

Was soll ich nun machen?

Problem: Ich habe keine Rechtsschutz und kann nicht schriftlich belegen, dass der Empfang

technisch nicht möglich war.

D.

Geschrieben

Haben die denn nun einen rechtskräftigen Titel gegen dich?

Beim gerichtlichen Mahnverfahren erhälst Du ja einen Mahnbescheid, hier ist es halt wichtig innerhalb von 14 Tagen gegen diesen Bescheid Einspruch abzugeben, sonst wird das ganze nicht gut ausgehen.

Um ne Rechtsberatung kommst Du m. E. nun nicht mehr rum, such dir nen Anwalt. Der ein oder andere hier im Forum ist Anwalt, sollte sich sicherlich auch Preislich was machen lassen.

Aber solange keiner nen rechtkräftigen Titel gegen dich hat, ist noch was drin.

Geschrieben

Na siehste mal, dass ist ja schon mal was.

Such dir nen Anwalt, der kann da vielleicht noch was machen.

Problematisch könnte es meiner Meinung nach noch werden in Bezug auch das technische nicht empfangen, da Du hier nichts schriftliches vom Techniker & Co. bekommen hast, bzw. gegenzeichnen lassen hast.

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