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JOB

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Wenn man durch die Schweiz fahren will, mit einem Mopped bzw. zerlegten Rollern und Einzelteilen auf dem Hänger, was ist zu beachten?

Von dem Kram verbleibt nix im Land, wird nur durchgeschleust. Brauch ich nen Kaufvertrag? Ab welchem Wert muß man was deklarieren? Was ist noch zu beachten?

Danke verbindlichst!

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Wenn man durch die Schweiz fahren will, mit einem Mopped bzw. zerlegten Rollern und Einzelteilen auf dem Hänger, was ist zu beachten?

Von dem Kram verbleibt nix im Land, wird nur durchgeschleust. Brauch ich nen Kaufvertrag? Ab welchem Wert muß man was deklarieren? Was ist noch zu beachten?

Danke verbindlichst!

also wenn der WErt unter 350 euro ist musst du auf der deutschen Seite keinen Zoll zahlen.

In die Schweiz rein habe ich noch nichts gebracht, weiss das leider nicht, denke aber auch dass da die 350 euro als Grenze gelten.

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Wenn der Wert höher ist: Ich nehme an daß es da ne Modalität gibt, bei der man bei der Einreise was zahlt, nen Wisch bekommt, diesen bei der Ausreise vorlegt und seine Kohle wie kriegt?

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also wenn der WErt unter 350 euro ist musst du auf der deutschen Seite keinen Zoll zahlen.

das klingt nach dem berühmten gefährlichen Halbwissen aus dem Internet. :-D

Zollfrei einführen bis 350 Eusen Warenwert, ich dachte der liegt eher bei 12 - 35 Euro ?

ansonsten täte ich einfach bei Einreise mal im Zollamt guten Tag sagen, und evtl. um

die Ausstellung eines Begleitpapieres bitten, welches dann bei der Ausfuhr aus der

Schweiz erledigt wird.

ey yo. :-D

semi edith: ne Job, keine Kohle, daher das Baygleitpapier.

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Schweiz -> Deutschland via Austria:

Bei mir ham die Ösis nur den Kaufvertrag sehen wollen. Da waren 100€ drauf und weiter hat die nix gejuckt. Gut, Zoll-Stempel auf den Vertrag. Da gibts aber so eine Art Transitpapiere, müsstest mal nachfragen.

Bearbeitet von Herr Gawasi
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Du mußt alles (!!) bei der Einreise auflisten lassen. Befreundete Musiker sind mit dem Bandequipment durch die Schweiz - das war der ganz große Spaß. Die bekommen heute noch Tobsuchtsanfälle wenn man sie drauf anspricht. Ist jedoch schon 3 Jahre her, keine Ahnung ob das heute noch so ist.

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Du mußt alles (!!) bei der Einreise auflisten lassen. Befreundete Musiker sind mit dem Bandequipment durch die Schweiz - das war der ganz große Spaß. Die bekommen heute noch Tobsuchtsanfälle wenn man sie drauf anspricht. Ist jedoch schon 3 Jahre her, keine Ahnung ob das heute noch so ist.

Blöd, das hab ich befürchtet. Erschwerend kommt hinzu daß ich nicht selber dabei bin.

Hintergrund: Ein Freund fährt nach Spanien, bringt ein Motorrad hin und nen Hänger voll Roller-Schrott :-D (Teilzerlegte Vespas, einzelne Motoren, Rahmen, Kleinscheiß) zurück nach Deutschland. Fährt über die Schweiz. Ich möchte alles soweit vorbereiten daß der Fahrer keinen Streß hat.

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Blöd, das hab ich befürchtet. Erschwerend kommt hinzu daß ich nicht selber dabei bin.

Hintergrund: Ein Freund fährt nach Spanien, bringt ein Motorrad hin und nen Hänger voll Roller-Schrott :-D (Teilzerlegte Vespas, einzelne Motoren, Rahmen, Kleinscheiß) zurück nach Deutschland. Fährt über die Schweiz. Ich möchte alles soweit vorbereiten daß der Fahrer keinen Streß hat.

auch wenns mich nix angeht aber wieso will der durch die schweiz?.. route nach lörrach und von da weiter nach frankreich und spanien-> nixe schweiz... zudem kannst glück haben und sagst dass der schrott mit zu dir nach hause geht und dann will sich keiner die fingerlein schmutzig machen und lässt dich passieren... so wars bei mir immer....

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... 1. Fährt über die Schweiz. 2. Ich möchte alles soweit vorbereiten, daß der Fahrer keinen Streß hat.

2. hat damit keine Schnittmenge mit 1.

Ich hatte mal ( aber 1999 schon ! ) einen Zöllner vorab bei der Anreise mit leerem Ford Transit an der Grenze gefragt, wie ich sowas auf der Rückreise mit ca. 4-6 Rollern im Laderaum machen sollte,

Antwort: "Da müssen chsie bei drr Einchreise eine Einlagche machen, chrrr."

Nach Dokumenti hab ich mich gar nicht getraut zu fragen, ich meine, daß für die 4-6 Roller vermutlich nix an Zetteln dabeisein würde. War dann auch so und die Fahrt ging durch Osterlitsch.

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Keine Ahnung was er in der Schweiz will; würde auch anders fahren.. Papiere gibts für die Schrottkisten natürlich nicht, aber nen Kaufvertrag kann man ja schreiben, vielleicht hilfts was.

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Oh weh. Da würde ich mich vorher an offizieller Stelle versuchen zu erkundigen und ´ne schriftliche Aussage, sofern überhaupt möglich, zu bekommen. Vielleicht geht das was mit Wiegen der Fuhre bei Ein- und Ausreise.

Das Problem ist ja nicht der Eigentumsnachweis per Kaufvertrag oder was auch immer, sondern die wollen sicherstellen, dass du die Kisten nicht im Land läßt.

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Aktuelle Info vom Gebrauchtwagen- und -teile-Importeur:

"Normalerweise" wird komplette Liste vom Transportgut erstellt und dafür eine "Kaution" in Höhe des Zollwerts bezahlt. Der wiederum wird bei Neuteilen (in der Tüte) nach Abgleich Katalog-/Rechnungswert, bei Gebrauchtteilen, die immerhin als "Teilelager eines vollständigen Fahrzeugs" denkbar sind, nach Schrottkaufvertrag/Gayweicht kalkuliert. Pro Fahrzeugrahmen/Motor-Kombi braucht man aber zusätzlich Papiere und unbedingt die Stillegungsbescheinigung für die Rahmen (bzw. halt alles, was eine FIN hat). Den Gesamtbetrag bekommt man bei Ausreise nach Abzug einer Berarbeitungsgebühr wieder ausgezahlt. Es ist dabei zu beachten, daß die Bearbeitung nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit erfolgen kann. Der Kollege Autohändler wollte es nicht beschwören, 17 oder 18 Uhr. Wenn man sich das Gesamtprozedere schenkt, besteht neben einem drohenden Bußgeld die Gefahr, daß der Kram eingezogen/beschlagnahmt wird. Er empfahl letztlich ebenfalls ein Behördentelephonat mit den Damen und Herren an den geplanten Übergängen.

Edith schiebt Links nach:

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/00...ex.html?lang=de

http://www.ezv.admin.ch/kontakt/01912/index.html?lang=de

Bearbeitet von Lacknase
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das klingt nach dem berühmten gefährlichen Halbwissen aus dem Internet. :-D

Zollfrei einführen bis 350 Eusen Warenwert, ich dachte der liegt eher bei 12 - 35 Euro ?

ansonsten täte ich einfach bei Einreise mal im Zollamt guten Tag sagen, und evtl. um

die Ausstellung eines Begleitpapieres bitten, welches dann bei der Ausfuhr aus der

Schweiz erledigt wird.

ey yo. :-D

semi edith: ne Job, keine Kohle, daher das Baygleitpapier.

ne kein halbwissen sondern selber ausprobiert.

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ne kein halbwissen sondern selber ausprobiert.

dazu muss man aber sagen, dass es sich um den Sonderfall des

Reisemitbringsels handelt, auf der Zollseite sind dafür folgende

sexy Bedingungen aufgeführt:

-Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.

-Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.

also wenn die Kaufverträge auf Job ausgestellt sind sieht es nicht gut aus,

allerdings werden für Waren aus EG Ländern eh keine Einfuhrumsatzsteuer

und Zoll fällig.

bei nicht Reise Mitbringseln liegt die Freigrenze m.E. bei den von mir genannte

12 oder 35 Euro, also bei uns aufm Zollpostamt gibt es nicht wirklich was geschenkt.

:-D

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ruf doch mal beim zoll an und erkundig dich. oder meinetwegen auch (ob du jetzt gewerblich unterwegs bist oder nicht) bei der ihk. ich kenn die schweizer zoll-korinthenkackerei aus'm job und es gibt nix ärgerlicheres, als an der grenze zu stehen und DAS EINE grüne formular NICHT zu haben... :-D

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ich hab' meinen rennroller in den letzten monaten dreimal durch die schweiz kutschiert. bei der einreise von deutscher seite aus wurde ich beide male angehalten, und man wollte die zulassung sehen. weil's die bei einem rennroller nicht gibt hab' ich die betriebserlaubnis angeboten, wurde beide male akzeptiert. bei der einreise von italien aus hat sich niemand für den roller interessiert. und bei der ausreise gibt's eh keine kontrollen mehr.

r

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