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Geschrieben

hab letztes jahr eine rally 200 neu aufgebaut und neu zugelassen. hatte hella blinker verbaut und die wurden auch eingetragen. nur nerven mich die teile, da ich sie eigtl eh nie benutze und die halterung ja auch nicht grad die beste ist. hab sie jetzt wieder abgebaut. bis jetzt gabs noch keine probs zwecks rennleitung.

nur zum tüv müssten die dinger ja wieder ran. oder könnte man sie ohne probleme wieder austragen lassen?

Geschrieben

klar kann man sowas austragen lassen. in deinem fall am bestem mit dem tüv sprechen der sie (aus welchen gründen auch immer :-D ) extra eingetragen hat.

Geschrieben
...und wie ist das, wenn man einfach mit einem Kugelschreiber die Eintragung durchstreicht? :-D

Dann hat sich das doch erledigt? :-D

Nennt sich dann halt Urkundenfälschung ...

Geschrieben
Nennt sich dann halt Urkundenfälschung ...

Das kann ich mir nicht vorstellen. Durch die Streichung befindet sich alles wieder im Grundzustand.

Für den Grundzustand braucht man keine besondere Abnahme. Im Fahrzeugbrief bzw. in der

Grundabnahme der Modellreihe sind doch alle Daten vermerkt.

Bei Übereinstimmung von Eintragung mit dem derzeitigen Zustand des Fahrzeugs ist doch alles einwandfrei?

- wo soll da Urkundenfälschung vorliegen? :-D

Geschrieben
Das kann ich mir nicht vorstellen. Durch die Streichung befindet sich alles wieder im Grundzustand.

Für den Grundzustand braucht man keine besondere Abnahme.

Das ist aber so. Wenn das einer durchstreichen darf, dann ist das jemand, der dann ein amtliches Siegel da drauf klebt und das unterschreibt :-D

Immerhin ist das eine bauartbedingte Veränderung am Fahrzeug, so was muss eben ein-, aber auch ausgetragen werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Gut, dann hab ich mich belehren lassen. Ich war der Meinung, die TÜV-Leute machen auch nur

einen Strich durch und dann war es das! Hab nicht gedacht, daß man heutzutage so

pingelig geworden ist.

Mir ist ein Fall bekannt (liegt schon länger zurück) da hat ein Bulle das gemacht bei

'ner Verkehrskontrolle, weil das eingetragene Teil nicht dran war.

Ich hoffe noch zu erfahren, was beim Tüv dabei rauskommt. Wie teuer wirds werden?

Bearbeitet von Don
Geschrieben

ich sag euch dann bescheid! wird aber noch etwas länger dauern, da ich auch grad auf vollhydraulik umbau und dann ja eh zum tüv muss.

Gut, dann hab ich mich belehren lassen. Ich war der Meinung, die TÜV-Leute machen auch nur

einen Strich durch und dann war es das! Hab nicht gedacht, daß man heutzutage so

pingelig geworden ist.

Mir ist ein Fall bekannt (liegt schon länger zurück) da hat ein Bulle das gemacht bei

'ner Verkehrskontrolle, weil das eingetragene Teil nicht dran war.

Ich hoffe noch zu erfahren, was beim Tüv dabei rauskommt. Wie teuer wirds werden?

Geschrieben
Mir ist ein Fall bekannt (liegt schon länger zurück) da hat ein Bulle das gemacht bei

'ner Verkehrskontrolle, weil das eingetragene Teil nicht dran war.

???? Quasi Rennauspuff eingetragen aber weil der MOtor grad überholt wird und der Ersatzmotor drin ist rausgestrichen.....?

So als Beispiel....Geht doch garnicht oder?

Geschrieben (bearbeitet)
???? Quasi Rennauspuff eingetragen aber weil der MOtor grad überholt wird und der Ersatzmotor drin ist rausgestrichen.....?

So als Beispiel....Geht doch garnicht oder?

Hab ich mal so gehört, wie geschildert - ehrlich. Ich finde das auch logisch.

...und wenn Du mit Rennauspuff unterwegs bist, den Du eben erst eingebaut hast,

dann kannst Du bei einer Verkehrskontrolle während der Probefahrt auch schon mal

richtig Ärger kriegen.

Edit: Noch mal zu Deinem interessanten Beitrag:

Wenn der Beamte bei einer Kontrolle bemerkt, daß das Fahrzeug andere Daten

hat als im Schein eingetragen, was soll er dann tun? Die Betriebserlaubnis erlischt doch,

wenn die Daten nicht übereinstimmen? Zu anderen Zeiten hat er dann eben mal

kurz den Kuli gezückt und die Sache so bereinigt.

Bearbeitet von Don
Geschrieben
Wenn der Beamte bei einer Kontrolle bemerkt, daß das Fahrzeug andere Daten

hat als im Schein eingetragen, was soll er dann tun? Die Betriebserlaubnis erlischt doch,

wenn die Daten nicht übereinstimmen?

^

Ist doch Schwachsinn. Dinge die Eingetragen sind können verbaut sein müssen aber nicht zwingend. Hast Du im Sommer die 245 Socken auf dem Auto, müssten diese dann im Winter bei den 225 auch gestrichen werden.

Habe auch nen Kippständer im FZS stehen und habe keine Verbaut. Stört keine Sau also noch weniger Aufwand bei TÜV prüfung etc.

Geschrieben
Ist doch Schwachsinn. Dinge die Eingetragen sind können verbaut sein müssen aber nicht zwingend. Hast Du im Sommer die 245 Socken auf dem Auto, müssten diese dann im Winter bei den 225 auch gestrichen werden.

Soso, Schwachsinn :-D Du meinst also, ich könnte mir nen Ori-Motor reinhängen in meine 20PS Kiste hängen und es wäre legal ? Erklär mal bitte, wie Du darauf kommst ...

Wegen Reifen: Dann hast Du aber auch mehrere Reifengrößen im Schein stehen, oder ? :-D Habe bei meinem Auto auch 4 Reifengrößen stehen - klar kann man die dann wahlweise fahren.

Was einen Seitenständer angeht, ist es irgendwelchen Prüfern wahrscheinlich schlichtweg egal.

Geschrieben
Wegen Reifen: Dann hast Du aber auch mehrere Reifengrößen im Schein stehen, oder ? :-D Habe bei meinem Auto auch 4 Reifengrößen stehen - klar kann man die dann wahlweise fahren.

Bei neuen Autos nicht mehr. Die möglichen Reifengrößen stehen nur noch in der Bedienungsanleitung bzw. im COC-Zertifikat. Im Schein steht nur noch eine Größe.

Geschrieben

Da Blinker allerdings in Deutschland schon seit irgendwann in den 60ern Pflicht für alle Mopeds über 125ccm sind kann dir der TÜV sogar vorschreiben, dass du welche nachträglich anbauen musst, auch wenn das Fahrzeug damals im Ausland original keine hatte. Das machen die auch bei den etwas teureren 4-rädrigen Kollegen...

Darüber hinaus gehören Blinker doch meiner Erinnerung nach zur sicherheitsrelevanten Ausstattung - Thema Verkehrssicherheit - eines Fahrzeugs und somit ist es in der Regel äußerst schwierig einen Prüfer zu finden, der Blinker, sind sie einmal angebaut und eingetragen, wieder austrägt.

In München hättest du mit dem Vorhaben ganz schlechte Karten... der Herr Krauss der steht auf Blinker. :-D

Geschrieben
Bei neuen Autos nicht mehr. Die möglichen Reifengrößen stehen nur noch in der Bedienungsanleitung bzw. im COC-Zertifikat. Im Schein steht nur noch eine Größe.

Oohh..seit wann ist das so ? Habe in meiner Karre aus Ende 2005 noch 4 optionale Größen im Schein...na gut, ist nicht mehr ganz neu :-D

Geschrieben
Oohh..seit wann ist das so ? Habe in meiner Karre aus Ende 2005 noch 4 optionale Größen im Schein...na gut, ist nicht mehr ganz neu :-D

ist seit ein ca 12 monaten so nop.... du bekommst ein zertifikat wo alle reifen aufgelistet sind ( größen, nicht herstellen und typ ), welches du aber nicht mitführen musst...

sooooo, zum roller.

ich sag jetzt mal das es verdammt schwierig werden könnte, blinker auszutragen...

du musst ja immer den tüv prüfer überzeugen. und in dem fall wirds sau schwer. du hast einen lenker mit blink schalter, du hast deine blinker sauber montiert und deine ganze elektrik funktioniert...

wieso sollte der tüv sie dann austragen, noch dazu waren sie ja original montiert ???

ich hab vor kurzem meine sprint mit 200 px motor bei mir in regensburg getüvt und zugelassen.

der prüfer hatte sich zum thema blinker mit hände und füsse gewehrt....

ich hatte ein gutachten dabei, welches ich hier im forum gefunden habe. zufällig ist es aus straubing, sprich 50 km von mir entfernt.

er sah sich das ding an und meinte das die straubinger tüv´ler eh viel zu viel pfusch mitm rollerladen machen ( war wirklich sein o-ton )

darauf hin habe ich gesagt das mein roller aus italien stammt, 44 jahre alt ist, blinker nie montiert waren und das teil einfach historisch ist.

ich werde bestimmt kein loch in den lenker bohren um blinken zu können... am nächsten randstein bricht mir dann der lenker oder wie ? ? ?

dann wollte er, das ich mir den blinkschalter innen ins beinschild montiere ( ! ! ! ! ! )

daraufhin hab ich ihm gefragt wie ich im kreisverkehr oder in einer autobahn ausfahrt blinken soll ? in schräglage bei hoher geschwindigkeit die hand vom lenker nehmen nur um blinken zu können???

da streck ich lieber meinen fuss raus.

nachdem ihm wohl nichtsmehr eingefallen ist und ich ihn endlich von seiner unlogischen denkweise überzeugen konnte hat er mir ein neues gutachten gemacht.

*ausn.gen.v.folg.§§ d.stvzo erf.:54(4), keine fahrtricht.anz.; 2 rückspiegel auf lenker, ..... und dann halt noch die ausnahme genehmigung der stadt bzw die zulassungsstelle...

wie gesagt. versuch deinen prüfer zu überzeugen. wird schwer bei fahrzeugen mit blinkern.

mfg mike

Geschrieben (bearbeitet)

das austragen von blinkern kannst du wohl schlichtweg vergessen.

bloß weil dir das persönlich nicht gefällt wird der prüfer doch keine sicherheitsrelevanten bauteile austragen :-D

hatte das selbe prob mal mit der 200er rally ohne blinker, da ging kein weg dran vorbei - blinker mussten dran,

sonst hätte es keinen tüv segen gegeben. (war bei 3 versch. prüfern,einer davon "haus- und hof prüfer" von nem rollerladen....)

auch die veraltete kopie von einer ausnahmegenehmigung hat nichts gebracht.

Bearbeitet von derbastian

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