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Teile für Honda CB550 - woher?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Mir ist hier ne Honda CB 550 Bj.1979 zugeflogen.

Würde gerne so´n paar Sachen erneuern (Bremsbeläge, Bremssattel, Gummihülsen/Dichtungsdinger an den Vergasern...).

Hat jemand ´nen Geheimtip, wo ausser bei Polo & Luis ich da Teile herbekommen könnte?

Gibt´s vielleicht so´n Honda bzw. Japaner-Spezi-Versandhandel in Deutschland?

Danke, Kub

Geschrieben (bearbeitet)
Moin!

Mir ist hier ne Honda CB 550 Bj.1979 zugeflogen.

Würde gerne so´n paar Sachen erneuern (Bremsbeläge, Bremssattel, Gummihülsen/Dichtungsdinger an den Vergasern...).

Hat jemand ´nen Geheimtip, wo ausser bei Polo & Luis ich da Teile herbekommen könnte?

Gibt´s vielleicht so´n Honda bzw. Japaner-Spezi-Versandhandel in Deutschland?

Danke, Kub

Hi

ich habe gute Erfahrunge mit denen hier gemacht:

www.kaup-motorrad.de

Die haben fast alles für die alten Mopeds. Ob die verschicken weiß ich nicht, aber die Qualität und der Preis waren bisher immer 1a. Hab zuletzt für 2 Bremsättel Honda mit neuwertigen Belägen 100? hingelegt.

Neupreis wäre so bei ca. 300 gewesen.

gruß

Jürgen

Bearbeitet von Jogibär
Geschrieben

OT ON:

@Jörg: Tendenziell ginge es hierbei eher um Recht am eigenen Bild bzw. Persönlichkeitsrecht.

Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG)).

Copyright ist was anderes:

Das Copyright [ˈkɒpiɹaɪt] (engl. copy ?Kopie? und right ?Recht?) ist die angloamerikanische Bezeichnung für das Immaterialgüterrecht an geistigen Werken. Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten. Bereits der Ansatz ist ein anderer: Während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright den ökonomischen Aspekt. Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche Investitionen zu schützen. Vor diesem Hintergrund kommen das angloamerikanische und das kontinentaleuropäische Recht in zahlreichen Rechtsfragen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Im Copyright des angloamerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (zum Beispiel dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen.

Grüsse, Kub :-D

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