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Top-Benutzer in diesem Thema

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Dauert sowieso noch - das habe ich heute als Antwort auf eine Anfrage ans Ministerium erhalten:

" Mit der 2. EG-Führerscheinrichtlinie sind die neuen

Fahrerlaubnisklassen eingeführt worden. In dieser Richtlinie sind die

Kriterien, die für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, festgelegt worden.

Lediglich bei den so genannten Unterklassen, wie der Klasse A 1

(Leichtkrafträder bis 125 ccm) bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen,

diese einzuführen; sofern sie eingeführt werden, müssen sie den Vorgaben

der Richtlinie entsprechen. Damit ist eine einheitliche Anwendung

innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gewährleistet.

Die Mitgliedstaaten der EG können für das Führen von Fahrzeugen in

ihrem Hoheitsgebiet auch festlegen, dass Leichtkrafträder bis 125 ccm

(Klasse A1) unter den Führerschein der Klasse B

fallen. Dies folgt aus Artikel 5 Abs.3 b) der derzeit geltenden

Richtlinie des Europäischen

Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein (91/439/EWG - 2.

EG-Führerscheinrichtlinie).

In Deutschland hat man sich dafür entschieden, diese Möglichkeit im

Interesse der Verkehrssicherheit

nicht in Anspruch zu nehmen. Hier besteht seit dem 01.04.1980 die

Regelung (Besitzstandsregelung) , eine

speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung

und Prüfung durchzuführen. Frühere Untersuchungen zum Unfallgeschehen

von Leichtkrafträdern hatten gezeigt,

dass auch eine langjährige Erfahrung als Autofahrer nicht ausreicht,

bei den heutigen

Verkehrsverhältnissen sicher ein Leichtkraftrad zu führen.

In der neuen, 3. EG-Führerscheinrichtlinie (Artikel 6 Nr. 3 b) der

Richtlinie 2006/126/EG

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den

Führerschein wird den

Mitgliedstaaten das o. g. Wahlrecht weiterhin eingeräumt. Im Rahmen der

Umsetzung dieser

Richtlinie wird derzeit intensiv mit allen Beteiligten (Verbände,

zuständige Landesbehörden,

Bundesanstalt für Straßenwesen) erörtert, ob und, wenn ja, unter

welchen Voraussetzungen in

Deutschland die Einschlussmöglichkeit wieder eingeführt werden sollte.

Da die Umsetzung

der 3. EG-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht erst zum

19.01.2011 erfolgen kann

(Anwendung dann ab 19.01.2013), sind die Beratungen hierüber noch nicht

abgeschlossen.

Insofern bitte ich um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch

keine abschließende Entscheidung

zu dieser Thematik vorliegt."

Geschrieben
:-D gibt es jetzt dann noch mehr daelim chopper fahrer mit fransenjacke?

sicher - die fahren ihren hartz4-bierbauch damit bis ans ende der eigenen straße, um den bruder zu besuchen. damiddse nich laufen müßen. alles schon gesehen....-_-

Geschrieben
... und zweitens ebenso die Preise für die 125er Kisten ! :-D

Ja...für die Plastikbomber...was uns ja mal vollkommen Latte sein sollte.

Oder glaubst Du ernsthaft das die dann alle ne PV/ET/PK/PX hätten haben wollen :-D

Geschrieben (bearbeitet)
Oder glaubst Du ernsthaft das die dann alle ne PV/ET/PK/PX hätten haben wollen :-D

kurz und bündig --> ja !

schüsselst du lieber mit 45 kmh oder 90 - 100 kmh durch die gegend, wenn du die wahl hast ? :-D

p.s. : ich persönlich würde es sehr wünschenswert finden, die maximale geschwindigkeit für fuffis auf 60 kmh hochzusetzen. was ein kindergarten kack, kaufste dir ein altes ddr fass und darfst ganz legal mal eben 15kmh mehr fahren ! :-D

Bearbeitet von pepper_hh
Geschrieben

Ähm....was ich meine ist, das wohl 95% der "Hurra ich darf nun 125er fahren" Personen wohl

nen Plasteroller kaufen werden, als ne alte Blechkiste....daher wird sich an den Preisen für uns auch nix ändern.

Die Fuffi Sache könnte allerdings wirklich geändert werden.....

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