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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Servus Münsteraner,

Hat jemand Erfahrung mit der örtlichen TÜV Stelle? Werden seitenständer mit rückholfeder anstandslos eingetragen oder können da Probleme aufkommen?

Gruß, Henne

Sorry, falsches Thema

Bearbeitet von DerHenne
Geschrieben
Servus Münsteraner,

Hat jemand Erfahrung mit der örtlichen TÜV Stelle? Werden seitenständer mit rückholfeder anstandslos eingetragen oder können da Probleme aufkommen?

Gruß, Henne

Sorry, falsches Thema

Wenn er selbstständig zurück gehts, sollte es kein Problem sein!

Gruß

Micha

Geschrieben

Und eigentlich sollte der original Hauptstaender montiert bleiben. :-D

So war es bei mir frueher. Hab meinen Seirenstaender eingetragen. Is aber schon 13 jahre her. Hab den Haupstaender aber nich dran- geht auch mit dem Auspuff gar nich. :-D

Geschrieben

in hamburg hab ich bisher mit einem selbsteinklapper und ohne hauptständer ("aha, der fehlt") keine probleme gehabt. im bericht stand dann immer " das fahrzeug wurde ohne hauptständer vorgeführt".

ich weiß nicht, wie´s rechtlich aussieht, evtl. liegt das im sog. ermessensspielraum... :-D

Geschrieben
in hamburg hab ich bisher mit einem selbsteinklapper und ohne hauptständer ("aha, der fehlt") keine probleme gehabt. im bericht stand dann immer " das fahrzeug wurde ohne hauptständer vorgeführt".

ich weiß nicht, wie´s rechtlich aussieht, evtl. liegt das im sog. ermessensspielraum... :-D

Viele Enduros haben doch gar keinen Hauptständer oder lieg ich da falsch??

Geschrieben

War zwar nicht in MS beim Tüv, aber mit Rückholfeder musste der bei mir nichtmal eingetragen werden. Ging so rüber.

Frag am besten nochmal im MS Thread, da kriegste bestimmt auch ne Empfehlung wegen nem Prüfer.

Geschrieben

Muss das Dingen denn eingetragen werden? Oder ist die Eintragung nur dann nötig, wenn kein Hauptständer montiert ist?

So ähnlich hatte das der TÜV-Mann aus Bielefeld gesagt......

Geschrieben

man muss sowas nicht eintragen solange dieser selbstätig zurückklappt oder der motor beim gang einlegen aus geht. wenn er nicht zurückklappt oder der motor ausgeht ist der ss nicht zulässig.

gruß

Geschrieben

Kurze Info:

Hätte ich mir auch alles sparen können... Habe gerade hier beim TÜV angerufen: "So'n Seitenständer - und wenn der ganz normal funktioniert - brauchen Sie nix machen. Auch nicht eintragen lassen..."

Danke dennoch für die Einschätzungen, manchmal kann das Leben doch so einfach sein...

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