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§ 57a Pickerl nicht bekommen... Frist läuft ab...


steery

Empfohlene Beiträge

Grüsse!

Folgendes Problem: unser Auto hat am 15.07. die Picker-Überprüfung (TÜV) nicht bestanden. Eig. nicht so schlimm, da man ja bekanntlich 2 Wochen (haab allerdings niergens die Rechtsgrundlage finden können weder im RIS noch sonst wo...) Zeit hat die Beanstandungen zu richten und neuerlich vorfahren kann ohne die ? 47 für die Begutachtung neuerlich zu zahlen. Also hab ich geplant nächste Woche, bevor die 14 tage rum sind wieder dort hin zu fahren wo ich die Überprüfung hab machen lassen, doch jetzt kommts: der is auf Urlaub und kommt erst nachdem die 14 Tage für eine neuerliche kostenlose Untersuchung rum sind wieder zurück! Was tun? bin nicht gewillt nochmals 47 Euronen zu bezahlen... kann ich mit dem alten gutachten woanders hinfahren und das Pickerl ohne neuerlich zu Zahlen (abgesehn von den 2 ? fürs Pickerl selbst) bekommen/verlangen?

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wie wärs mit nem kurzen gespräch bei der fachwerkstätte wo du bereits warst?

wenn sie dich als kunden behalten wollen machen sie es dir auch nach ihrem urlaub kostenlos und wenn nicht dann gehst du halt zu einer anderen werkstatt und zahlst dort nochmal für die begutachtung.

47euro sollten einem autofahrer nicht wehtun, ist ja weniger als einmal volltanken...

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