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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nach dem ich 2000 meine Vespa aus gesundheitlichen Gründen abgemeldet habe..........wird es diesen Sommer wieder zeit ein bissi zu cruisen!

Jetzt weiß ich, das man nach 18 Monaten Stillegung eine Vollabnahme machen muss und meine frage ist, was alles auf das gute Stück zu kommt bzw. auf was der TÜV besonders achtet und wie das ganze abläuft.

danke für die infos :puke:

Geschrieben

der tüv prüft das gute stück nur gründlich durch:

bremsen, licht, blinker, hupe, rücklicht, bremslicht,

profiltiefe etc. etc eben das volle programm.

wenn der typ besonders genau ist (meistens nicht)

guckt er auch nach der motornummer und der

nummer im vergaserwannendeckel (bitte kein

gemecker, ist mir schon passiert !!), was das soll,

weiß ich auch nicht.

letztendlich ist 'ne vollabnahme nix besonderes,

kostet aber glaube ich mehr als 'ne reguläre tüv-

untersuchung.

hin mußt du mit 'nem kurzzeitkennzeichen, da die

zulassungsstelle ohne gültigen tüv keine anmeldung

vornimmt. nach erfolgreicher vollabnahme wieder

zur zulassungsstelle, kurzzeitkennzeichen abgeben,

mopped anmelden, neues kennzeichen druckenlassen,

anbauen und spaß haben.

:-D

Geschrieben (bearbeitet)

habs gerade mit meiner Rally gehabt:

1. Du brauchst kein Kurzeitkennzeichen (teuer) wenn du eine Transportmöglichkeit hast oder schieben halt (hab gerade einen ohne Nr-Schild schieben sehen will bestimmt zumTüv)

2. die haben tatsächlich die Motor Nr. geprüft aber nicht eingetragen...

3. alles geprüft außer der Hupe die kannten wohl die Thematik Hupe/Schnarre

Fahrprobe aber alles unter dem Hintergrund die Karre ist ja schon asbachuralt

Denke an Reifen und Felgen 3,5-10 da kucken die immer drauf

Bearbeitet von roteT5
Geschrieben

kurzzeitkennzeichen ist nicht nötig! hin zur zulassungsstelle, kennzeichen normales holen (gibts aber nur mit ner gültigen doppelkarte!), kz anbauen am roller und auf direktem weg zum tüv. danach, oder am nächsten tag zur zulassung und voila, der roller hat tüv und ist zugelassen und es hat nichts extra gekostet.... (wers hat: steht alles in der StVZO :-D )

und jetzt schnell gemacht, die ersten sonnenstrahlen brechen durch!!!

Geschrieben

aber Blanko Nummern nur wenn Karre nich länger als 1 Jahr abgemeldet sonst nix mit Kennzeichen.

Nach einem Jahr erlischt die Betriebserlaubnis lt. Aussage im Straßenverkehrsamt

Geschrieben

@ rote t5:

nu muß ich ja mal klotzen und nich kleckern! ich werd mal den § 23 (4) StVZO auszugsweise zitieren:

"....fahrten , die im zusammenhang mit dem zulassungsverfahren stehen, insbesondere fahrten.... zur hauptuntersuchung.... mit fahrzeugen, denen die zulassungsstelle im zusammenhang mit dem zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes kennzeichen zugeteilt hat..... " innerhalb des zulassungbezirks" dürfen durchgeführt werden, sofern eine "kfzhaftpüflicht" besteht.

da gibts kein problem. und wenn doch, dann sagen die das spätestens bei der zulasungsstelle. und selbst dann wäre der gang dorthin nicht umsonst gewesen, hat man doch jetzt schon das kz...

mein roller war auch 3 jahre abgemeldet und ich mußte dito ne vollabnahme nach 21 machen. stellt aber wie gesagt keine probs dar...

Geschrieben

Bei mir liefs so:

-Kurzzeitkennzeichen war Geldverschwendung

-Hauptsache die Hupe funzt

-Licht geprüft

-beim antreten hat sich der Prüfer (in Sandalen) fast den Unterschenkel zerfetzt :-D

-wegen der Sch... Vorderbremse durfte ich noch zweimal vorführen dann gabs den Segen

Geschrieben

wenn man zum tüv schieben oder anderweitig transportieren kann, braucht man natürlich kein kz, klar. wenn man aber nur die eine vespa hat (lang, langs ist's her), ist man gekniffen und

kommt ohne kz nicht aus.

je nach baujahr steht in den papieren bei den reifen "REINF.", also reinforced. wenn das bei der vollabnahme auf den reifen fehlt, wird auch gerne mal der stempel verweigert. hängt aber auch von der kulanz des prüfers ab.

die betriebserlaubnis erlischt nicht nach einem jahr abmeldung (oder länger), sonder nur, wenn das fahrzeug stillgelegt wurde. gerade im zusammenhang mit dem 16.6.2003 wird genau dieser aspekt interessant, und wer nicht weiß, was es mit diesem datum auf sich hat, kann's bei www.bremervespa-freunde.de im abschnitt "aktuelles" nachlesen. :-D

Geschrieben

da dass fahrzeug ohne kennzeichen nicht versichert ist, könnte es probleme geben, wenn der prüfer ne probefahrt machen will/muss....hab ich selbst mitbekommen, der prüfer hat den armen kerl wieder vom hof geschickt, kennzeichen holen (hat ihm sogar noch den tipp gegeben, beim autohändler nebenan ein rotes kennzeichen auszuleihen).

gruß

hw

Geschrieben

zu den nummernschildern:

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) räumt in § 23 Abs. 4 Satz 7 die Möglichkeit ein, daß Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen ? insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Bremsen- oder Abgassonderuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirkes (Landkreis Nürnberger Land) und eines angrenzenden Bezirks ? mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden dürfen, wenn diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfaßt sind.

Angrenzende Bezirke sind: Stadt Nürnberg, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Landkreis Bayreuth, Landkreis Forchheim, Landkreis Amberg-Sulzbach, Landkreis Neumarkt, Landkreis Roth.

Bitte beachten Sie dazu folgendes:

Führen Sie die vollständig ausgefüllte Deckungskarte der Versicherung bei der Fahrt mit! Achten Sie besonders darauf, daß das Feld "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO" nicht durchgestrichen ist! Halten Sie bitte unbedingt Rücksprache mit Ihrer Versicherung!

Bringen Sie am Fahrzeug die bisherigen ungestempelten Kennzeichen an!

Nehmen Sie alle noch vorhandenen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung) auf diese Fahrt mit!

Vereinbaren Sie möglichst vorher Termine oder kündigen Sie Ihr Kommen an! Im Schadensfall sind Sie beweispflichtig, daß Sie sich auf einer Fahrt zum Zwecke der Zulassung befunden haben.

Fahrten zur Wiedererlangung der Betreibserlaubnis (Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt und nicht gedeckt, dazu müssen Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.

(http://www.nuernberger-land.de/)

Geschrieben (bearbeitet)
die betriebserlaubnis erlischt nicht nach einem jahr abmeldung (oder länger), sonder nur, wenn das fahrzeug stillgelegt wurde...
:haeh: :plemplem: ... kann Dir grad' nicht folgen. Wo soll der Unterschied sein?

Abmeldung = Stillegung. Und dann gibt's ja noch die entgültige Stillegung mit entwertung des Fz.-Briefes. Aber das wird ja wohl keiner machen, der seine Vespa im Keller vergisst ...

EDIT: Und hinschieben nütz mal gar nix - es sei denn, der Prüfer ist Dein Onkel oder so. Jeder Prüfer wird eine Probefahrt auf einem nicht versicherten Fahrzeug ablehnen. Bei unserem TÜV gibt's allerdings die Möglichkeit, für 10 oder 12 Euronen das prüfstelleneigene rote Kennzeichen zu benutzen. Ist o.k., wenn Du Deinen Italienimport auf dem Hänger hintransportierst; ist billiger als ein eigenes Kurzzeitkennzeichen (wenn Du nicht vorhast, den Roller unmittelbar im Anschluss an das Kurzzeitkennzeichen anzumelden).

Bearbeitet von t4.
Geschrieben

Also, das mit dem Kennzeichen hat bei meiner Vollabnahme keinen interresiert.

Bin mit dem Roller im Bulli hingefahren, wollte eigentlich nur mal den Roller zeigen, so nach dem Motto: was muß ich den noch tun für die Vollabnahme.

Kein Kennzeichen, welches auch immer, Keine Doppelkarte, jah nüß!

Reaktiom vom Prüfer: "das sieht doch gut aus", hat ne Probefahrt übern Hof gemacht, alles Eingetragen, dann durft ich wieder fahren. Doppelkarte besorgt, Roller angemeldet.

Und LEIDER bin ich mit dem Prüfer nicht verwandt... :-D:-(

Geschrieben

Scheint so ... nach den Regeln und Vorschriften ist das jedenfalls nicht (s. nop's Beitrag).

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