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Motorrad steht auf Tiefgaragenstellplatz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein Bekannter von mir ist Hausmeister und betreut unter anderem ein grösseres Gebäude mit einer eigenen Tiefgarage.

Die Plätze sind an Firmen vermietet. Nun steht da seit ca 1 Jahr eine Yamaha Fazer die wohl einen Unfall gehabt hat. Das Motorrad ist abgemeldet und von dem ehemaligen Mieter des Stellplatzes weiss niemand wem die gehört.

Er hätte die da gerne weg, aber wie?

Das Motorrad ist abgeschlossen und die einfach rausschieben finde ich, ist nicht die richtige Lösung.

Was tun?

Geschrieben
Polizei

Die interessiert das nicht, da es ein Privatgrundstück ist. Haben da keine Handhabe.

Kannst höchstens bei denen angeben, dass Du glaubst die wäre gestohlen.

Dann schauen die sich das Ding zumindest an und stellen sie mit etwas Glück sicher.

Zumindest ist die Chance da, den Halter herauszufinden.

Geschrieben (bearbeitet)

Wird gayschlachtet?

Privatgrundstück ist ja noch einfacher. Wenn die Abschleppkosten nicht wären. :-D

Edit: Aus Anschleppkosten Abschleppkosten gemacht

Bearbeitet von tenand
Geschrieben

Zulassungsstelle

Du "bist" gerade in Kaufverhandlungen aber hast die Nummer verloren und bräuchtest Namen und Telefonnummer bitte.

Kann klappen - muss aber nicht.

Oder schon mal beim Boardwerkzeug geschaut ob da noch ne Kopie von Führerschein o.ä. ist? (wenn zugänglich natürlich)

Aber nicht das die dich mit dem Teil in Spanien blitzen......

Geschrieben

Servus!

Sag auch mal: Rennleitung. Kennzeichen noch drann? Dann mit der Nummer zur Polizei, Situation erklären. Die dürfen zwar nicht rausgeben, wem das Ding gehört, allerdings können se selber zu demjenigen Kontakt aufnehmen und dem (letzten) Besitzer sagen was los ist.

Wenn ders dann abholt oder sich meldet um die Sache zu klären is es ja auch gut.

greets,

Jan

Geschrieben

Gehört dem Motorradbesitzer der Stellplatz noch? Wahrscheinlich nein, sonst hätte wahrscheinlich der Hausmeister kein Problem. Demzufolge ist meiner Meinung nach der Tatbestand der illegalen Entsorgung erfüllt und somit mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Also wie so oft geschrieben Ordnungsamt oder Polizei.

Geschrieben

Was interessiert das den Hausmeister?

Was sagt denn der jetzige Mieter des Stellplatzes dazu?

Wegschleppen lassen, dann wird automatisch der Eigentümer ermittelt.

Zahlen muss wohl die WEG oder der Eigentümer/Mieter des Stellplatzes. Sollte aber vertraglich geregelt sein und die Kosten sind später wieder reinzuholen.

Gruß Dirk

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