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Geschrieben

Ich habe seit 1989 eine Vespa gt (vnl2t) Bj. 67 durchgehend zugelassen. Damals gab es meines Wissens die 125 ccm - Klasse noch nicht. In den Papieren steht als Fahrzeugart Kraftroller (nicht Leichtkraftrad oder sowas) mit 123 cm³ und 72 km/h Höchstgeschwindigkeit. Nun wird demnächst mein Sohn 16 und scharrt schon mit den Hufen. Er will meine Vespa haben.

Nun meine Frage.

- Muss der Roller umgemeldet werden?

- Eigentlich muss ja nur < 125 ccm und < 80 km/h erfüllt werden,- oder?

Gruß

vnl2t67

Geschrieben

ich hab mal in meine papiere geschaut. vor 2 jahren wurde mir unter kategorie s "kraftrad, leichtkraftrad" eingetragen.

wenn du auf nummer sicher gehen willst, dass nicht einmal der schlecht gelaunteste polizist ihm einen strick daraus drehen kann, dann solltest du aufs amt gehen und dir neue papiere ausstellen lassen (oder zumindest mal anrufen und fragen ob das unter den identlischen schlüssel fällt).

ich würde meinen sohn einfach auf den roller setzen. jeder polizist kann sich ja das leistungsgewicht selber ausrechnen und wird zu dem schluss kommen, dass es sich schlicht und einfach um einen leichtkraftroller handelt.

Geschrieben
ich hab mal in meine papiere geschaut. vor 2 jahren wurde mir unter kategorie s "kraftrad, leichtkraftrad" eingetragen.

wenn du auf nummer sicher gehen willst, dass nicht einmal der schlecht gelaunteste polizist ihm einen strick daraus drehen kann, dann solltest du aufs amt gehen und dir neue papiere ausstellen lassen (oder zumindest mal anrufen und fragen ob das unter den identlischen schlüssel fällt).

ich würde meinen sohn einfach auf den roller setzen. jeder polizist kann sich ja das leistungsgewicht selber ausrechnen und wird zu dem schluss kommen, dass es sich schlicht und einfach um einen leichtkraftroller handelt.

Wenn im Brief steht, dass es ein Krad ist, dann ist es ein Krad. Auf die Rechenkünste der Rennleitung würde ich mich da nicht verlassen. Bevor dein Sohn bei nem kopfrechnenlegasthenischen Amtsschimmel nen Verfahren wg. Fahren ohne Fahrerlaubnis und womöglich noch ne Sperre für Klasse 3 kriegt, würde ich den Roller eher umschreiben auf LeichtKrad. Das dürfte für geschätzte 50 Euronen fürs Briefumschreiben die günstigere Lösung sein. Wenn du dazu noch nen großes Kennzeichen am Roller hast (ist ja ein Krad), kannst du die Uhr danach stellen, wann sie ihn das erste Mal anhalten.

Geschrieben (bearbeitet)

leichtkraftrad,kraftrad oder so soll nicht kubik abhängig sein,das hat sich geändert. alles was unter 11kw ist zählt als leichtkraftrad,ab 11kw ist es ein kraftrad.

wurde mir heute so beim tüv gesagt

Bearbeitet von wiff

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