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Geschrieben

Tach auch...

als ich heute mal beim Tüv war um mich zu erkundigen was ich so machen kann mitm Roller(PX), fing der gleich man mit "Gutachten hier und da und das auch uns so...".

Nu frag ich mich, ob bei den Teilen wie schwarze Blinkergläser, Zylinder, Antikrücklicht, Seitenständer usw. ... nen Gutachten bei ist oder nen Prüfzeichen gleich drauf:-)?

Ansosten hat er nen ziemlichen "Roller?, ne bei mir gibts gar nix!" Eindruck gemacht...

Kennt jemand im Raum Hannover nen guten und kompetenten Prüfer für Abnahmen und Eintragungen?

Gruß Ben

Geschrieben

Hallo,

ich habe ja auch hier die ganze Gegend abgesucht und leider hat gar nichts geklappt. Früher ging fast alles in Gifhorn (bei Braunschweig), aber der Prüfer hat sich bei mir quer gestellt, aber vielleicht hat er sich ja wieder geändert, ruf doch mal an.

Wenn du es ganz einfach haben willst, fahr nach HH rüber! Ist ja nicht wirklich weit und da klappt es auf jeden Fall, wenn das Baujahr stimmt.

Teilegutachten wirst du für die meisten Teile nicht kriegen, sind aber für z.B. Seitenständer auch nicht nötig. Den trägt dir eigentlich jeder ein!

henrik

Geschrieben

Hallo!

Ich sag nur Scooter & Service in Hamburg. Tel.: 040/32527738

Ruf mal an und frag bei denen nach. Bei uns wurde alles eingetragen, weil ein PX Gespann nicht auf den Prüfstand ging, wurde die Leistung des Polinis einfach geschätzt und eingetragen...! Das sagt alles, oder?

Gruss, scooterlenni

"Minusschrauber" Rollerklub Bremen

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    • Ich verwende seit Jahren technsiche Vaseline , ist deutlich günstiger als vergleichbare Produkte und funktioniert genausogut wie alles andere 
    • Ist der Motor noch kalt, gib ihm sechsundhalb. Ich mach’s auch nur so…. Warm fahren und Stoff . Auch nur bei Alu 
    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
    • Richtig, so macht man das.     Warm-Fahren und 10-15 min bei 3000 rpm rumtuckern, dann volle Attacke und der Zylinder ist fertig eingefahren.   
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